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Auszug - Bebauungsplan HN 296 und örtliche Bauvorschrift HN 296 "Gewerbegebiet Nord II"; hier: Aufstellungsbeschlüsse   

Sitzung des Ortsrates Nordstadt
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Nordstadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula Grundschule Nord
Ort: Justus-Jonas-Straße 3, 31137 Hildesheim
23/307 Bebauungsplan HN 296 und örtliche Bauvorschrift HN 296 "Gewerbegebiet Nord II"; hier: Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heineke, Sina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wengeler, Monika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pilot referierte die Vorlage.

 

Herr Domning hakte nach, inwieweit mögliche Störungen im Betrieb der Verbrennungsanlage berücksichtigt worden seien.

Insbesondere die Verbreitung von Schwermetallen müsse bei Westwind berücksichtigt werden.  Für Betriebe im Lebensmittelbereich hätten Emissionen durch Störungen in der Verbrennungsanlage erhebliche Auswirkungen. 

 

Herr Pilot erklärte, dass der Betrieb der Klärschlammanlage erst in Betrieb genommen worden sei, als bereits lebensmittelverarbeitende Betriebe dort tätig gewesen seien. Daher wurden mögliche Auswirkungen bereits bei der Antragstellung berücksichtigt, die betroffenen Gewerbetreibenden wurden dabei ebenfalls angehört.

Für das neu zu errichtende Gewerbegebiet sei noch nicht absehbar welche Betreibe sich dort ansiedeln würden.

 

Herr Domning fragte nach der Straßenerschließung, da der geplante Autobahnanschluss nicht so schnell realisiert werden könne. Die Unterführung und die Autobahnauffahrt in Drispenstedt würden den zusätzlichen Verkehr nicht bewältigen können.

 

Herr Pilot betonte, dass durch die zusätzliche Verkehrs- und Lärmbelästigung ein weiterer Autobahnanschluss notwendig sei. Dieser Anschluss sei bereits in Planung, es wäre aber noch keine Entscheidung getroffen worden.

 

Herr Schrader-Lauer schlug eine Parallelstraße zur Autobahn vor, sollte ein weiterer Autobahnanschluss nicht erfolgen.

 

Herr Bock erkundigte sich, wann die geplante Zuwegung nach Hasede erfolgen soll.

 

Herr Domning erfragte, wann der Umzug der Fledermäuse erfolgen solle.

 

Herr Pilot sagte zu, eine Antwort schriftlich nachzureichen.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Die B6 - Verlegung ist derzeit im Planfeststellungsverfahren. Ende des Jahres erfolgt eine erneute, thematisch beschränkte Beteiligung, die sich auf die Ausgleichsmaßnahmen für Hamster bezieht. Bei andere Themen wie die Erschließung von Anliegern oder Ersatzquartiere für Fledermäuse sind bereits abgestimmt. Für die Fledermäuse wird ein Brückenkopf erhalten bis die Fledermäuse auf das Ersatzquartier umgezogen sind. Wenn nach der Beteiligung auch die Ausgleichsmaßnahmen final abgestimmt sind, kann das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden.

 


Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.

 

 

 


 

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