Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/307  

Betreff: Bebauungsplan HN 296 und örtliche Bauvorschrift HN 296 "Gewerbegebiet Nord II"; hier: Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heineke, Sina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wengeler, Monika
Beratungsfolge:
Ortsrat Nordstadt Anhörung
31.08.2023 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
27.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Räumlicher Geltungsbereich HN 296  
Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord  
Rahmenplan inkl.Geltungsbereiche Bebauungspläne  
Präsentation  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim beabsichtigt gemeinsam mit der Gemeinde Giesen zwischen dem Stichkanal Hildesheim und der Bundesautobahn (BAB) 7 den Interkommunalen Gewerbepark Nord zu errichten. Der Gewerbepark ist aufgrund seiner Größe (220 ha) und seiner Lage sowohl ein regional- als auch ein landesweitbedeutsames Projekt. Er dient der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Errichtung eines Güterverkehrszentrums (GVZ) und stellt einen wichtigen Baustein für die wirtschaftliche Entwicklung im erweiterten Wirtschaftsraum Hannover dar.

 

Der räumliche Geltungsbereich und die Entwicklungsziele des Interkommunalen Gewerbeparks sind im gleichnamigen Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord festgeschrieben (siehe Anlage – Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord). Die Entwicklung des Gewerbeparks wird durch die Stadt Hildesheim sowie durch die Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH (GHG) forciert (siehe Anlage – rote Markierung des GHG-Gebietes im Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord).

 

Die im Rahmenplan festgeschriebenen Entwicklungsabsichten werden für die Gemarkung Hildesheim durch den Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim mit der Darstellung von gewerblichen Bauflächen bestätigt. Flächen im südlichen Bereich des Rahmenplanes konnten bereits durch die rechtsverbindlichen Bebauungspläne HN 292 (2. Änderung) und HN 293 sowie durch den sich in Aufstellung verbindlichen Bebauungsplan HN 294 „Langes Feld“ als Gewerbegebiete entwickelt werden bzw. stehen kurz- bis mittelfristig zur Verfügung. Für den zentralen und östlichen Bereich wurde im Jahr 2020 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan HN 295 „Gewerbegebiet Nord“ gefasst (siehe Anlage – Rahmenplan inkl. Geltungsbereiche Bebauungspläne).

 

Um die Realisierung des Interkommunalen Gewerbeparks Nord aktiv voranzubringen, soll nun Planungsrecht für weitere im Rahmenplan dargestellte Flächen geschaffen werden. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes HN 296 „Gewerbegebiet Nord II“ schließt im Süden unmittelbar an den aktuellen Verlauf der Bundesstraße 6 sowie den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans HN 294 an und wird im Norden durch die Gemarkungsgrenzen der Städte Hildesheim und Giesen, im Bereich der im Rahmenplan dargestellten Wegeverbindung Giesen-Harsum, begrenzt. Im Osten grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans HN 295 an und im Westen wird der Geltungsbereich durch den Stichkanal begrenzt (siehe Anlagen). Entsprechend der Absichten des Rahmenplanes ist das Ziel und der Zweck der Bauleitplanung die Entwicklung von Gewerbeflächen.     

 

Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets ist die Realisierung großräumiger infrastrukturelle Erschließungsmaßnahmen, u. a. die Verlegung der Bundesstraße 6 und die Herstellung einer neuen Anschlussstelle an die BAB 7. Sowohl die Planung als auch die Realisierung dieser Maßnahmen werden einen mehrjährigen Zeithorizont umfassen. Die Erarbeitung des aufzustellenden Bebauungsplanes soll parallel und in enger Abstimmung mit den zuständigen Akteuren erfolgen.

 

In Ergänzung zu zum GHG Gebiet sollen nun auch die verbliebenen, außerhalb des GHG-Gebiets liegenden Flächen der angestrebten gewerblichen Entwicklung zugeführt und durch die Aufstellung des Bebauungsplans HN 296 perspektivisch gesichert werden. Wie sich am Beispiel des Bebauungsplanes HN 295 gezeigt hat, ist der Aufstellungsbeschluss ein hilfreiches Mittel im Rahmen des Grunderwerbs und soll einen einfacheren und reibungsloseren Erwerb der verbliebenen Flächen ermöglichen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung von Gewerbeflächen im Rahmen des Interkommunalen Gewerbeparks Nord.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 296 und der örtlichen Bauvorschrift HN 296 „Gewerbegebiet Nord II“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 NBauO beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen vierwöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

  x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

  x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

  x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

  x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Räumlicher Geltungsbereich HN 296

- Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord

- Rahmenplan inkl. Geltungsbereiche Bebauungspläne

- Präsentation

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Räumlicher Geltungsbereich HN 296 (239 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord (7880 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Rahmenplan inkl.Geltungsbereiche Bebauungspläne (3690 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Präsentation (839 KB)      
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