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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei und der CDU-Fraktion: Ergänzungsantrag zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
22/329 Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei und der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP: Ergänzungsantrag zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Partei, Die Unabhängigen
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die Vorlage 22/287.

 

Herr Bettels bemängelte, dass der Vorlage lediglich eine gutachterliche Stellungnahme zu entnehmen sei, welche er zudem in Bezug auf die Fachlichkeit anzweifelte. Die Landwirtschaftskammer verfüge über ca. 70 Fachgebiete, der hier gewählte Gutachter sei aus seiner Sicht jedoch lediglich für die Beurteilung der Standfestigkeit, die Verkehrssicherheit und die Statik geeignet, weshalb er die Neubeauftragung eines Gutachtens als zwingend erforderlich erachte.

 

Herr Räbiger referierte die Vorlage 22/329.

 

Herr Parlak hinterfragte die Sinnhaftigkeit nach einem neuen Gutachten, da dies viel Zeit beanspruche und kein klarer Erfolg ersichtlich sei.

 

Herr Hirbod antwortete, dass das Gutachten dazu da sei, um eine Vertrauensbasis in das Projekt und die Umsetzung zu schaffen, weshalb ein zweites Gutachten inklusive der Kosten wichtig und richtig sei. So könnte auch allgemeinen Vorwürfen eines voreingenommenen Gutachters entgegengewirkt werden.

 

Herr Köhler äußerte, dass eine zu erreichende Klimaneutralität durch dieses Vorhaben eher blockiert würde.

 

Herr Münter antwortete, dass der Grundsatzbeschluss bereits gefasst worden sei, weshalb die Grundsatzfrage nicht mehr gestellt werden sollte. Der Investor müsste sich auf einen Beschluss und das Wort, welches vom Rat gegeben worden sei, verlassen können, da es zudem ansonsten an zukünftiger Glaubwürdigkeit mangele. Eine „Ehrenrunde zu drehen", um ein zweites Gutachten erstellen zu lassen, sehe er als erforderlich an.

 

Herr Bettels ergänzte, dass weiterhin der Kaufvertrag ausgesetzt würde, bis eine Klärung der politischen Forderungen erfolgt sei.

 

Frau Döring erläuterte, dass durch ein zweites Gutachten weitere Zeit verstreichen würde, wodurch ein Risiko für den Investor entstünde. Es könnte durch die angesprochene „Ehrenrunde" dazu kommen, dass der Investor das Projekt nicht weiter fortführen möchte, was bedacht werden sollte.

 

Das Gremium diskutierte aufgrund von formellen Berichtigungen über eine Änderung des Beschlussvorschlags, welche dem tatsächlich gefassten Beschluss zu entnehmen sind.

 

 


geänderter Beschluss:

 

Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei, der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes

 

Um die Realisierung des dargestellten Projekts zu garantieren, werden folgende Punkte beschlossen.

 

Der Rat prüft und stellt im Gremienlauf fest, ob die von ihm selbst aufgestellten Bedingungen gem. Ziffer 1-4 aus Vorlage 22/048 und dem Ergänzungsantrag 22/102 erfüllt sind.

1. Die Entwürfe ders Grundstückskaufverträages zwischen der Stadt und dem Käufer werden vor Abschluss im Rahmen einer Akteneinsicht Einsichtnahme dem Rat zur Verfügung gestellt.

2. Die Verwaltung beauftragt ein zweites Gutachten, wie es in Ziffer 2 beschrieben ist. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgestellt. Die Verwaltung beauftragt geeignete Fachunternehmen die Großverpflanzung zu bewerten und die Kosten zu ermitteln. Daraufhin sollen Angebote erstellt werden. Die Ergebnisse werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

3. Die Kompensation der eventuell zu fällenden Bäume erfolgt zeitnah in Gänze in einem Umkreis von 500 Meter des betroffenen Grundstückes. Die möglichen Standorte werden den zuständigen Ortsräten vorgelegt und diese werden dazu angehört. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet darüber.

4. Der entsprechende Auszug aus dem Bauantrag Der Entwurf der Baugenehmigung wird vor Erteilung dem Rat im Rahmen einer Akteneinsicht Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

In den Kaufvertrag werden folgende Punkte mit aufgenommen:

 

1. Ein Weiterverkauf der Grundstücke (unbebaut) an einen Dritten darf nicht erfolgen. In diesem Falle wird der Verkauf zu den gleichen Konditionen entschädigungsfrei rückabgewickelt. Die Stadt Hildesheim erhält ein Vorkaufsrecht bei einem späteren Verkauf der Grundstücke.

2. Eine Bebauung muss innerhalb von 3 Jahren begonnen werden.

3. Der in der Vorlage 22/026 vorgestellte soziale und gemeinwohlorientierte Nutzungsmix (u. a. Betreutes Wohnen, Tagespflege, studentischen Wohnen) wird anteilsmäßig festgeschrieben. Es wird eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufgenommen, wenn das Nutzungsspektrum vor Baubeginn und nach Baubeginn nicht vorgesehen wird. Bei nicht Einhaltung wird eine Vertragsstrafe festgelegt.

4. Das vorgesehene Mobilitätskonzept wird dahingehend ergänzt, dass neben E-Bike-Ladestationen 4 Ladepunkte für E-PKW errichtet werden. Darüber hinaus werden beim Car-Sharing-Angebot auch E-PKW mit aufgenommen.

Der Abschluss des Kaufvertrages wird ausgesetzt, bis der Rat geprüft und festgestellt hat, dass die unter den Ziffern 1-2 genannten Bedingungen des Beschlussvorschlages dieses Antrages erfüllt sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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