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Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohnsensee Nord" und Bebauungsplan HW 318 "Hohnsensee Nord"- Aufstellungsbeschlüsse   

Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 28.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Alter Markt
Ort: Alter Markt 70, 31134 Hildesheim
22/321 20. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohnsensee Nord" und Bebauungsplan HW 318 "Hohnsensee Nord"- Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër erklärte den Ablauf des Bebauungsplanverfahren. Der Aufstellungsbeschluss sei der Anfang des Verfahrens. Hierbei ginge es um die Grundlegenden Aspekte die geregelt werden sollen. Weitere Details würden im folgenden Schritt, dem sogenannten Auslegungsbeschluss, erfolgen. Dort hätten auch die Anlieger die Möglichkeit Stellung zum Verfahren zu beziehen. 

 

Frau Brouër teilte mit, dass im aktuellen Flächennutzungsplan die Fläche als Badeplatz im Außenbereich gekennzeichnet sei. Mit dem Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans solle ein Rahmen definiert werden.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans sei nicht immer erforderlich, man könne durch Einzel Genehmigungen vereinzelte Bauerlaubnisse erteilen. Im Zusammenhang der JoWiese sei aufgrund von laufenden Verfahren bis jetzt keine Bebauungsplan Änderung erfolgt. Bezüglich der Geltungsbereich teilte Sie mit, dass im Flächennutzungsplan nur der Bereich gekennzeichnet sei, der wirklich geändert werden solle. Weiterhin sei es nicht notwendig weitere Bereiche, die eventuell durch Auswirkungen betroffen sein, mit einzubeziehen.

Des Weiteren teilte Sie die Ziele und Zwecke der Planung mit. Zudem würden im Rahmen des Verfahrens alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander abwogen werden. Veranlasser der Aufstellung sei die Stadt Hildesheim.

 

Herr Dr. Eckardt fragte welche Zeitachse für das Verfahren vorgesehen sei.

 

Frau Brouër antwortete, dass der StuM am 12.10.2022 bezüglich des Themas tagen würde. Vermutlich sei die öffentliche Auslegung erst im ersten Gremienlauf 2023.

 

Herr Dr. Janzen fragte, ob perspektivisch den See für die Bürger und Bürgerinnen zu öffnen.

 

Frau Brouër antowrtete, dass die Zugänglichkeit  nicht durch einen Bebauungsplan geregelt werden könne. Dies müsse mit dem Betreiber geregelt werden.

 

Die Sitzung wurde einstimmig für Einwohnerfragen unterbrochen.

 

Herr Bettels teilte mit, dass die Belange des Weinbergs und der Lucienvörder Straße mit einbezogen werden sollen. Es sei wichtig, die genannten Straßenzüge in den Geltungsbereich mit aufzunehmen.

 

Frau Brouër sagte, dass es baurechtlich nicht notwendig sei den Geltungsbereiches zu erweitern. Weiterhin sagte Sie zu, sie würde im Auslegungsbeschluss erneut im Ortsrat vorstellig zu werden.

 

Frau Schramm fragte, welche Nachteile eine Bebauungsplan in dem Bereich mit sich ziehen würde und wer Betoffener im Rahmen der Anhörung sei.

 

Frau Brouër antwortete, dass immer eine städtebauliche Eforderlichkeit vorliegen müsse. Diese sei hier nicht gegeben. Sie bat darum, sich auf den Bereich zu begrenzen wo was geregelt werden solle. Betroffen seien Anwohner im Geltungsbreich sowie die angrenzenden Anwohner die urch die Änderung betroffen seien.

 

Herr Lenfers fragte, ob die Verlegung der Zugänge zu den Sportplätzen hierdurch noch offen gehalten sei.

 

Frau Brouër bejahte dieses.

 

Herr Janzen fragte warum die Zuwegung zum Hohnsen See nicht berücksichtigt worden sei.

 

Frau Brouër  antwortete, dass das Einbinden der Zuwegung in den Geltungsbreich nicht notwendig sei.

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Hohnsensee Nord" und des Bebauungsplans HW 318 „Hohnsensee Nord" wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt regt an, den Geltungsbereich für den Bebauungsplan HW 318 "Hohnsen Nord" für den  Bereich Weinberg und Ecke Lucienvörder Straße/Große Venedig zu erweitern.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

4 Ja-Stimmen  

 

1 Nein-Stimmen       

 

3 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HW318 19 FNP_Aufstellungsbeschluss (1187 KB)      
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