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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kittel referierte den Antrag.
Frau Donat beantwortete die Anfragen wie folgt:
1. In wie weit gilt die o.g. Selbstverpflichtung (aus Vorlage 17/105) auch für den aktuellen Pächter und die Betriebe an die er weiterverpachtet?
Der aktuelle Pächter beachtet die Selbstverpflichtung bei der Auswahl von Zirkussen und verpflichtet die Zirkusbetreiber vertraglich zur Einhaltung des Wildtierverbotes.
2. Welche Möglichkeit gibt es die Selbstverpflichtung auf Großkatzen, exotische Vögel oder andere Tiere, für die eine artgerechte Haltung so gut wie unmöglich ist, zu erweitern?
Die Anpassung erfordert in einem ersten Schritt entsprechende Verhandlungen der Stadt Hildesheim mit dem Pächter. Eine Ausdehnung des Wildtierverbots setzt damit, vorbehaltlich einer näheren rechtlichen Prüfung der Machbarkeit, zunächst die Bereitschaft des Pächters voraus, sich bzw. seine Unterpächter in der Nutzung des Volksfestplatzes einzuschränken.
3. Welchen Einfluss hat die Stadtverwaltung auf die Auswahl der Betriebe, die den Volksfestplatz pachten möchten?
Die Auswahl der Nutzer erfolgt durch den Pächter allein. Die Stadtverwaltung ist an der Auswahl nicht beteiligt und kann lediglich Auskunft über Art, Dauer und Verlauf der geplanten Veranstaltungen verlangen.
Herr Kittel erteilte Herrn Heitmann das Wort. Herr Heitmann sagte seine Unterstützung zu, keine Wildtiere auf dem Volksfestplatz mehr zuzulassen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Verhandlungen mit dem Pächter aufzunehmen. Zielsetzung ist es möglichst keine Wildtiere auf dem Volksfestplatz zuzulassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig