Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/204  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI: Sachstandsanfrage Ablehnung von Zirkusbetrieben mit Wildtieren
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Information
13.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

2016 wurde eine Satzung zur Nutzung des Volksfestplatzes durch Zirkus- und Varieté-Betriebe erlassen, die auch den Umgang mit Wildtieren in Zirkusbetrieben regelte. Diese Satzung wurde 2017 aufgehoben, an Ihrer Stelle trat eine Selbstverpflichtung:

 

Zitat aus der Vorlage 17/105 „Im Rahmen einer Selbstverpflichtung wird der zukünftige Pächter folgende Tierarten nicht auf der Nutzfläche zulassen:

 

- Affen (Nichtmenschliche Primaten)

- Elefanten

- Flusspferde

- Großren

- Nashörner“

 

Der Volksfestplatz wurde 2016/2017 für 15 Jahre dauerhaft verpachtet und die Weiterverpachtung oder -vermietung liegt somit nicht mehr in den Händen der Stadt Hildesheim.

 

Ende Mai 2022 gastierte der Moskauer Circus in Hildesheim. Neben Akrobatik und Show wurden u.a. auch Zirkusnummern mit Tigern und Papageien dargeboten.

Dies ist der Anlass für diese Sachstandsanfrage.

 

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. In wie weit gilt die o.g. Selbstverpflichtung auch für den aktuellen Pächter und die Betriebe an die er weiterverpachtet?
  2. Welche Möglichkeit gibt es die Selbstverpflichtung auf Großkatzen, exotische Vögel oder andere Tiere, für die eine artgerechte Haltung so gut wie unmöglich ist, zu erweitern?
  3. Welchen Einfluss hat die Stadtverwaltung auf die Auswahl der Betriebe, die den Volksfestplatz pachten möchten?

 

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Anlagen:

 

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