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Auszug - Neubewertung Kostenrahmen für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen"  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
22/124 Neubewertung Kostenrahmen für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Neumann, Dirk
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die Vorlage und zeigte die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation.

 

Herr Münter äußerte, dass oftmals gesagt würde, dass die Kosten nicht korrekt kalkuliert wurden, wobei häufig das gleiche Planungsbüro mit involviert worden sei. Er fragte daher, wie dies zustande komme.

 

Frau Brouër antwortete, dass die Planungsleistungen ausgeschrieben werden müssten, das jetzige Planungsbüro hätte sich in dem Vergabeverfahren durchgesetzt. Die Verwaltung sei zufrieden mit der Arbeit des Planungsbüros, dieses hätte u.a. dafür gesorgt, dass ca. 50 % der eigentlichen Wegekosten eingespart werden könnten.

 

Frau Döring ergänzte, dass der damalige Rahmenplan noch von einem anderen Büro umgesetzt worden sei, wodurch ersichtlich sei, dass es sich nicht immer um das gleiche Planungsbüro handeln würde. Viele Maßnahmen würden aufgrund des aktuellen Wandels teurer werden als vorher angenommen, beispielsweise seien die Holzpreise um ca. 160 % gestiegen, was auch ein Planungsbüro vorher nicht erahnen könnte. Die Kostenschätzung könnte eben erst von Schritt zu Schritt immer konkreter werden.

 

Herr Eggers fragte wann der Beginn der Maßnahme angedacht und eine Grundunterhaltung für die Maßnahmen, welche erst zum Ende des Programms umgesetzt werden sollen, weiterhin gegeben sei.

 

Frau Döring antwortete, dass die Arbeiten an dem Kehrwiedergrund bereits begonnen hätten, welche durch einen unerwarteten Kanalbruch jedoch eingeschränkt seien. Die Grundunterhaltungen würden weiterhin unternommen werden, um die notwendige Verkehrssicherungspflicht zu wahren.

 

Herr Krettek fragte, ob eine Kostensteigerung von 5% ausreichend kalkuliert sei, da aufgrund des angesprochenen Wandels von einer höheren Steigerung auszugehen sei.

 

Frau Döring antwortete, dass sich bei der Erstellung des Kostenrahmens an die - zu dem Zeitpunkt aktuellen - Einheitspreise und Kalkulationen gehalten werden müsste und keine „Sicherheits-Puffer" eingebaut werden könnten, sonst stimme das Ministerium nicht zu.

 


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hohnsensee mit Wallanlagen Neubewertung Kostenrahmen (8026 KB)      
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