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Auszug - Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) (Verrentungsrichtlinie)  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 09.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
22/097 Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) (Verrentungsrichtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kantelhardt, Frank
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kantelhardt referierte die Vorlage.

Herr Severit fragte, ob zur Sicherung der Forderungen durch die Stadt, eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werde. Des Weiteren erkundigte er sich nach der Definition "einkommensschwach".

Herr Kantelhardt antwortete, dass die Grundschuld eingetragen werde. Weiterhin sagte er, dass der Begriff bewusst offengehalten sei, um großzügig agieren / verrenten zu können.

 

Herr Severit teilte mit, dass er zu viel Ermessensspielraum sehe.

 

Die Ausschussmitglieder diskutierten den Tageordnungspunkt und gaben das Thema als beratend in die Fraktion.

 

 


Beschluss:

 

Der Vorlage wurde vom Gremium als beratend in die Fraktion gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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