Stadt Hildesheim

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Auszug - Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) (Verrentungsrichtlinie)  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:04 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
22/097 Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) (Verrentungsrichtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kantelhardt, Frank
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kantelhardt referierte die Vorlage.

 

Frau Dr. Weber fragte inwiefern die Bürgerinnen und Bürger über die neue Regelung informiert werden sollen.

 

Herr Kantelhardt antwortete, dass die Bürgerinnen und Bürger informiert würden, sollte die Richtlinie - wie geplant - in Kraft treten, in welcher Form stünde aktuell noch nicht fest.

 

Herr Körber fragte, ob es möglich sei, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Art Versicherung abschließen müssen, um die langjährige Zahlung auch bei einem eventuell späteren Zahlungsausfall gewährleisten zu können.

 

Herr Kantelhardt antwortete, dass hierzu der Weg über die Grundschule und der Sicherungshypothek genutzt würde.

 


Beschluss:

 

Die Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)  (Verrentungsrichtlinie) wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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