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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Partei: Sachstand zu Städteinitiative Tempo 30   

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
21/349 Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Partei: Sachstand zu Städteinitiative Tempo 30
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dittrich referierte den Antrag.

 

Frau Brouër trug die in der elektronischen Anlage beigefügten Antworten vor.

 

Herr Brandes fragte, ob es schon Planungen für die diesbzgl. Auslebungen in Hildesheim geben würde.

 

Frau Brouër antwortete, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Planungen geben würde, da noch keine Rahmenbedingungen feststünden.

 

Frau Dittrich merkte an, dass gem. § 45 Abs. 1 S. 6 Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen beschränken können. Sie fragte daher, ob die Verwaltung sich mit der Anwendung dieses Paragraphen beschäftigt hätte, da für eine Umsetzung nicht zwangsläufig auf ein Modellprojekt gewartet werden müsste.

 

Frau Döring antwortete, dass der Paragraph bekannt sei, jedoch keine Planungen aufgrund dessen angedacht wären. In Niedersachsen würde es zudem eine sehr strickte, konservative Verkehrsbehörde geben, weshalb „Experimente" eher vorsichtig betrachtet würden, bevor zum Ende hin eine Umsetzung versagt würde.

 

Herr Hauck ergänzte, dass die Ermächtigungsgrundlage, welcher der Paragraph schaffen soll, die Handlungsgrundlage für eine solche Art von Modellprojekten darstellen würde.

 

Frau Dittrich merkte an, dass innerhalb des Positionspapieres des Städtetages sehr viele Argumente für das Anstreben von Tempo 30 aufgeführt wären. Sie fragte, ob die Verwaltung aufgrund eines konkreten Argumentes der Initiative beigetreten sei.

 

Frau Döring antwortete, dass die Summe an Argumenten eine Rolle gespielt hätte, gleichzeitig könnten die Kommunen in Eigenregie agieren, was die Arbeit unkomplizierter mache.

 

Herr Münter sagte, dass eine konservative Verkehrspolitik nicht unbedingt schlecht sei. In den Wohngebieten sei er für ein geringes Tempo, welches aber zu vielen Teilen bereits umgesetzt worden sei, beispielsweise im Hinblick auf die Oststadt. Die Straßen, welche wichtig wären, um in die Stadt und aus der Stadt herauszukommen, sollten jedoch mit einem schnelleren Tempo befahrbar seien, da die Stadt möglichst gut zu erreichen sein sollte.

 

Herr Krettek äußerte, dass Tempo 30 auch auf den größeren Straßen sinnvoll wäre, da für viele Verkehrsteilnehmende der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad aktuell zu unsicher sei, wie beispielsweise am Hohnsen.

 

Herr Räbiger ergänzte, dass in Hannover über das Modellprojekt bereits drei Straßen ausgewiesen wurden. In vielen Straßen sehe er Tempo 30 als sehr begrüßenswert an, beispielsweise im Immengarten oder auch in der Moltkestraße. Die Moltkestraße sei aktuell durch viele Unterbrechungen durch das Tempo 30 schon gekennzeichnet, wobei es sich hier nur um eine Aneinanderreihung von Tempo 30- und Tempo 50-Abschnitten handeln würde, weshalb die Straße durch eine grundsätzliche Tempo 30-Regelung einheitlich wäre.

 

Frau Dittrich sagte zu Herrn Räbiger, dass die drei Straßen in Hannover nicht über das Modellprojekt, sondern über den bereits aufgeführten Paragraphen ausgewiesen werden konnten. Zu Herrn Krettek ergänzte sie, dass laut einer Umfrage des Bundesverkehrsministeriums 74 % der Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad als unsicheres Verkehrsmittel einstufen, weshalb das Auto genutzt würde.

 

Frau Goertz sagte, dass auch an den großen Straßen Wohnungen mit Bewohnenden wären, die ebenfalls erfreut über eine Temporeduzierung wären, um auch den Lärm zu reduzieren.

 

Herr Bettels stimmte seinen Vorrednerinnen und Vorrednern zu, dass eine Attraktivitätssteigerung über die Nutzung von anderen Verkehrsmitteln außer dem Auto notwendig sei. Er bat jedoch darum diese wichtige Thematik eventuell in einer Klausurtagung zu vertiefen, da es sich unter diesem Tagesordnungspunkt beinahe um eine Generaldebatte handeln würde.

 


Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021_11_23_TOP4_Fragen_u_Antworten (277 KB)      
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