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Auszug - Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 in der Fassung vom 01.10.2012  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
19/199 Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 in der Fassung vom 01.10.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Sigrid
Federführend:63.2 Ordnung und Verkehr Beteiligt:20.1 Rechnungswesen
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kick fasst zusammen, dass die Vorlage in der Sitzung des FRIA am 17.06. als unbehandelt in die Fraktionen zurückverwiesen wurde und die Verwaltung gebeten wurde, den Satzungsentwurf mit dem AK Innenstadt abzustimmen, sowie ein Merkblatt zum Sicherheitskonzept zu erstellen.  Die Satzungsentwürfe seien dem AK Innenstadt am 20.08.2019 vorgestellt und den Mitgliedern am 21.08.2019 schriftlich zur Verfügung gestellt worden. Es habe lediglich eine Rückäußerung bzgl. § 10 Abs. 2 d) gegeben. Weitere Rückäußerungen habe es nicht gegeben. Der Beschlussvorschlag solle daher mit einer kleinen Änderung (siehe geänderten Beschluss) beschlossen werden.

 

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

 

Nachdem der Beschluss gefasst wurde, merkt Herr Bredtschneider an, dass die beschlossene Änderung nicht in seiner Vorlage ersichtlich sei.

 

Herr Neuhäuser informiert, dass zu der Vorlage 19/199  keine Änderungsvorlage existiere. Die Satzung würde so wie in der Vorlage beschlossen, lediglich die Änderung, welche von Frau Kick mündlich referiert wurde, würde als  Abänderung im Beschlussvorschlag zum Protokoll aufgenommen.

 

Herr Bringmann merkt an, dass im letzten Protokoll notiert worden sei, dass § 10 Abs. 3 ebenfalls im AK Innenstadt besprochen werden solle. Beachflags mögen demnach in der Regelung Berücksichtigung finden. Dieser Punkt sei jedoch ohne Änderung vorgelegt worden.

 

Frau Kick teilt dem Ausschuss mit, dass der AK Innenstadt sich bei diesem Punkt nicht einig gewesen sei. Daraus sei hervorgegangen, die Satzungsentwürfe dem AK schriftlich zur Verfügung zu stellen, damit der AK Änderungswünsche schriftlich mitteilen könne. Zu dem von Herrn Bringmann angesprochenen Punkt sei jedoch kein Änderungswunsch eingegangen.

 

Herr Bringmann liest einen Protokollauszug des FRIA vom 17.06.2019 vor. Er habe in der letzten Sitzung von "Unruhe bei den Einzelhändlern" gesprochen, welche derzeit immer noch vorhanden sei und zeigte sich mit dem Vorgehen der Verwaltung nicht einverstanden. Der AK habe explizit aufgeführt, dass Beachflags als neue Werbeträger mit aufgenommen würden.

 

Frau Kick wiederholt, dass es keine einheitliche Meinung im Arbeitskreis gegeben habe, weshalb für dieses Thema keine Änderung in der Satzung vorgenommen würde.

 

Herr Bringmann vertritt die Meinung, dass man die Satzung ebenso auch verändern könne, ohne die Meinung des AK Innenstadt zu berücksichtigen, da der AK kein beschließendes Gremium sei.

 

Auf Rückfrage von Herrn Dr. Kumme sagt Frau Kick, dass alle Gewerbetreibenden des AK den Satzungsentwurf bekommen hätten und gegen den Entwurf keine Einwände erhoben worden seien. Es sei kontrovers diskutiert worden, weshalb Bedenken des AK schriftlich eingereicht werden sollten. Sie wiederholt erneut, dass zu dem Punkt "Beachflags" nichts eingereicht worden sei. Das letzte Protokoll des FRIA habe keinen Verwaltungsauftrag enthalten, der Entwurf sei vom Ausschuss lediglich kritisch angesehen worden.

 

Herr Ranke sagt, dass das Verhalten des AKs eindeutig sei. Es sei von diesem nur ein einziger Änderungswunsch zugetragen worden, dieser wurde auch soeben beschlossen. Es bestehe daher kein weiterer Klärungsbedarf.

 

 

Frau Kick stellt ferner die Handreichung des Sicherheitskonzeptes nach § 5 Abs. 2 der Satzung vor und unterstreicht, dass es sich bei dem Konzept um ein internes Dokument handele, das bei der Veranstaltungsanmeldung ausgegeben würde. Jede Veranstaltung müsse unterschiedlich betrachtet werden, so habe beispielsweise das MERA LUNA andere Aspekte zu berücksichtigen als kleinere Veranstaltungen.

 

Herr Bringmann äußert, dass er sich keine Meinung über das Dokument bilden könne, wenn es nicht vorläge. Herr Ranke sagt, dass es sich hier um einen Vortrag handelt und schlägt daher vor, den Entwurf an das Protokoll zu hängen.

 

Frau Kick teilt mit, dass der Vordruck eines Sicherheitskonzeptes nicht der Beschlussfassung unterläge und somit nicht Teil des Beschlusses sein kann. Es handele sich lediglich um eine reine Information.

 

Herr Paasch findet, dass das Wort "Sicherheitskonzept" abschreckend wirke. Es solle angegeben werden, dass ein "Leitfaden für ein Sicherheitskonzept" bei der Verwaltung vorläge und dass dieses mit der Verwaltung abgestimmt werden könne.

 

Herr Bringmann kommt nochmals auf den bereits abgeschlossenen Punkt § 10 Abs.3 der Satzung zu sprechen. Er habe aus dem Protokoll des AK Innenstadt keine Terminierung herauslesen können. Frau Kick teilt mit, dass ein Rückäußerungstermin bis zum 04.09.2019 bei der schriftlichen zur Verfügungstellung der Satzungen am 21.08.2019 genannt worden sei.

 

Herr Bringmann vertritt die Meinung, die Vorlage solle in die Fraktionen zurückgestellt werden und der Punkt solle im neuen Jahr beschlossen werden. Aus seiner Sicht sei die Abstimmung nicht rechtmäßig gewesen, im Protokoll des AK Innenstadt vom 20.08.2019 sei nämlich kein Rückäußerungstermin genannt.

 

Herr Ranke schlägt vor, dass der eine Punkt aus dem Beschlussvorschlag ausgeschlossen werden solle, der Arbeitkreis solle über diesen Punkt nochmals beraten, sodass der Ausschuss nur über diesen einen Punkt erneut abstimmen könne.

 

Herr Neuhäuser erklärt, dass ein einstimmiger Beschluss gefasst worden sei. Es sei nicht zulässig, nach der Beschlussfassung Einwände gegen die Vorbereitung zur Beschlussfassung oder gegen den Beschluss an sich zu erheben, sodass der einstimmig gefasste Beschluss Gültigkeit habe. Die Handreichung zum Sicherheitskonzept sei keine Anlage der Vorlage, sondern es handele sich um ein Dokument aus dem "Geschäft der laufenden Verwaltung", das lediglich präsentiert wurde.

 

Frau Jebrini schließt sich an, schränkt jedoch ein, dass sie in Erinnerung habe, der Ausschuss habe sich vorbehalten, das Sicherheitskonzept solle zur Bestimmung des Wortes "Sicherheitskonzept" vorgetragen werden. Das Wort "Sicherheitskonzept" sei Teil der Satzung.

 

 

 

 


geänderter Beschluss:

 

 

Die Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.5.1994 wird beschlossen.

 

§ 10 Abs. 2 d) der Satzung soll lauten:

 

Die Darbietung der Waren auf Holzpaletten und in Pappkartons ist generell unzulässig. Lose Waren sind in zum Boden geschlossenen Warenkörben aus Metall, auf Metallständern oder in Holz bzw. Holzoptik ansprechend zu präsentieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

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