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Auszug - Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
19/298 Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Donat, Martina
Federführend:51 Fachbereich Familie, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Behnel teilt mit, dass die Zuständigkeit bei einer Neuauflage beim Landkreis läge. Eine Finanzierung würde durch die Kreisumlage gewährleistet. Es gebe daher keine direkte Finanzierungsbeteiligung der Stadt Hildesheim, so wie es derzeit der Fall sei.

 

Herr Wodsack sagt, dass nach heutigem Stand die Stadt 50 %-Träger sei, somit sei die Stadt vollends in der Verantwortung.

 

Herr Münther ergänzt, dass das Risiko insgesamt bei 4.000.000 Euro liege. Das direkte Risiko der Stadt mit 2.000.000 Euro würde durch das zusätzliche Risiko der 2.000.000 Euro in der Kreisumlage eben auf diese 4.000.000 Euro erhöht werden.

 

Herr Spitzer sagt, dass ein Nettomehrbedarf von 2.600.000 Euro existiere, wenn alles so fortgeführt würde. Dieser Aufwand wäre durch die allgemeinen Deckungsmittel des Kreises zu zahlen, also auch durch die Stadt. Ferner habe sich der Kreis vorgenommen eine fachlich anspruchsvolle und wirtschaftlich günstige Variante zu entwickeln und zu einer Planungsgruppe eingeladen. Er schließe sich der Empfehlung der Gruppe an und stehe hinter der Vorlage.

 

Herr Wodsack stellt die Änderungen der Vorlage vor. Er teilt mit, dass ein Jahr bereits verloren worden und Zeitdruck vorhanden sei. Mit den gesetzten Fristen sei dieser Zeitdruck definiert worden. Es wurde darüber hinaus spezifiziert, dass eine Projektgruppe einen verantwortlichen Ansprechpartner besitzen müsse. Es bestehe inhaltlich keinen Dissens zur Ursprungsvorlage. Als Träger mit finanziellen Risiko und Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müsse man in der Lage sein, eine zeitliche Vorgabe zu machen. Man müsse auch klar benennen, dass man zeitliche Verzögerungen nicht akzeptiere. Die Hauptverwaltungsbeamten müssten als Verantwortliche für den Träger in dem Fall in der Lage sein, zu sagen „Such dir für das Vorhaben einen Dritten!

 

Frau Dr. Weber sagt, dass Einforderungen im Verbandsausschuss nicht eingehalten worden seien. Eine Konkretisierung sei aus diesem Grunde gut.

 

Herr Wodsack ergänzt, dass die Informationspflicht konkretisiert worden sei. Man könne von Fachleuten auch einen Entscheidungsvorschlag erwarten, damit sich die politischen Vertreter über eine Entscheidung Gedanken machen könnten. Man dürfe nicht am 31.12.2020 oder 31.12.2021 vor einem Desaster stehen.

 

Herr Spitzer sagt, dass der Kreis einer neuerlichen Vorlage im November zustimmen müsse. Ferner habe sich die alte Projektgruppe wiedergefunden und sich neu aufgestellt. Selbst wenn der neue Projektverantwortliche nicht gefunden würde, müsste der Verbandsausschuss beschließen, dass ein Dritter eingekauft würde. Er bezweifelt, dass bis zum 15.11. das ganze realisiert werden könne. Die Frist sei, unter Berücksichtigung der Vergabe und der Auswahl eines Dritten, sehr ehrgeizig, wenn nicht unrealistisch. Darüber hinaus sei unbekannt, ob kreisseitig oder vom Verbandsausschuss zugesagt werden könne, bis zum 30.03. ein Ergebnis vorzulegen, bei dem die gesamten finanziellen Auswirkungen sowie die personelle Spezifizierung dargestellt würden.

 

Weiterhin sei die Vorlage zwischen dem Kreis, der Stadt, dem juristischen Dienst, der Verbandsvertretung und dem Oberbürgermeister abgestimmt. Es sei nicht vorherzusehen, ob der Kreis hier mitziehen würde.

 

Herr Wodsack argumentiert, dass es möglich sein müsse, das Konstrukt auszutarieren. Die Hauptverwaltungsbeamten hätten die Verantwortung. Sofern Interesse an einer Lösung bestünde, müsse das möglich sein.

 

Ferner handele es sich hier um ein Unternehmen mit einem Umsatzvolumen von 10.000.000 Euro und mit über 100 Mitarbeitern. Es müsse in Eilzuständigkeit möglich sein, sich zusammenzufinden. Wenn eine Frist nicht gehalten werden könne, müsse die Politik informiert werden. Wenn es die Verwaltungen und die Verantwortlichen der Träger nicht schaffen sollten, für die Projektgruppe einen Verantwortlichen zu finden, dann sei klar, dass es nur ein Dritter werden könne.

 

Frau Wagner-Kröger meint, dass verbindliche Termine gesetzt werden müssten, da ansonsten nichts passiere. Irgendwann müsse man das Kind beim Namen nennen und mitteilen, wer die Sache an die Wand fährt. Die Zeitpläne müssen daher aufrecht gehalten werden.

 

Herr Wodsack sagt, dass der FinA das Controlling-Organ der Verwaltung sei. Regelmäßig sei man im FinA eingeknickt. Die Veränderung der Vorlage sei moderat geschehen. Wenn der Kreis oder Landrat die Bemühungen des FinA der Stadt nicht anerkenne, dann müsse man den Landrat ins Benehmen nehmen, notfalls müsse Personal ausgetaucht werden. In der Privatwirtschaft habe man auch nach circa zwei Monaten in einem Untersuchungsausschuss ein Ergebnis.

 

Herr Behnel teilt mit, dass das Beteiligungsmanagement aufgrund der derzeitigen Ressourcen kein externes Mandat betreuen könne.

 

Zur 2. Vorlage:

 

Herr Spitzer teilt mit, dass diese Vorlage Einvernehmen mit dem Kreis voraussetze. Alle Varianten sollen geprüft werden, bis zur Auflösung des Bockfeldes. Es werde hier eine große Vergabe geben müssen, die mit Glück im fünfstelligen Bereich bleiben könne. Das Beteiligungsmanagement würde den Vorgang auch hier nicht begleiten können. Es handele sich um eine hoch komplexe Angelegenheit.

 

Frau Weber sagt, dass für die Beteiligten des Zweckverbandes diese Punkte nicht neu seien. Die Gruppe wurde aufgelöst und die Problematik im Verbandsausschuss besprochen.

 

Herr Spitzer äert, dass dieser komplexe Auftrag zu keinem Zeitpunkt ein Auftrag für die Projektgruppe gewesen sei. Das Beteiligungsmanagement solle bei der Fragestellung beteiligt werden und beantworten, wie lange für die Umsetzung dieses hochkomplexen Auftrages benötigt würde.

 

Herr Wodsack untermauert, dass es der Stadtverwaltung und dem Ausschuss klar sein muss, dass jetzt gestoppt, auf null gesetzt und neu begonnen würde. Es gebe eine klare Handlungsoption für die Projektgruppe. Diesesrde in jeder Behörde und in jedem Unternehmen genauso behandelt werden. Wenn man jetzt schon wisse, dass das Geld 2021 nicht mehr ausreicht, dann wäre alles andere grob fahrlässig.

 

Herr Behnel sagt, dass die Aufsung eines Unternehmens sehr komplex sei. Man bräuche eine durchweg umfangreichere Befassung mit der Materie.

 

Herr Wodsack erinnert an die komplexen Verfahren der Privatisierung der Stadtentwässerung und die damit einhergehende Zahlung großer Summen an externe Berater. Das sei nicht der Wunsch des Gremiums.

 

Herr Münther äußert, dass man vermutlich kein Einvernehmen benötige, wenn man auf städtischer Seite die Handlungsoptionen prüfe.
 

Herr Kriegel sagt, dass bei rechtzeitiger Bekanntgabe der Nichteinhaltung des Zeitplanes niemand aus dem Gremium auf die Idee käme,zu kritisieren, man sei untätig gewesen. Niemand habe dann was dagegen, wenn der Zeitplan nicht gehalten würde.

 

Herr Behnel weist darauf hin, dass die Termine sehr knapp gesetzt sind. Die Vorlage solle inhaltlich aufrecht gehalten werden, allerdings sollen neue Terminvorschläge aufgenommen werden, falls Termine nicht gehalten werden könnten.

 

Herr Wodsack mahnt, dass es aus Sicht des Ausschusses kein Verständnis für eine Ausrede gäbe, man habe im Verbandsausschuss keinen Termin bekommen.

 

Herr Spitzer sagt, dass bei der Projektplanung auch als denkbare Alternative die Auflösung des Zweckverbandes in Betracht gezogen würde. Bei einer Auflösung des Bockfeldes sei auch die Zustimmung des Kreises vonnöten.

 

Herr Wodsack entgegnet, dass im Bockfeld Fachkompetenz vorhanden sei, in den Gremien solle ebenfalls Fachkompetenz vorhanden sein. Es müsse möglich sein, aufgrund der Kompetenz die Alternativen aufzustellen. Die Rechtsabteilung der Verwaltung sei zusammen mit dem Beteiligungsmanagement in der Lage, die ersten Strukturen zu erarbeiten.

 

 

 

 


Die Beschlussvorlage wurde zur Kenntnis genommen.


 

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