Stadt Hildesheim

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Auszug - 3. Fortschreibung des Sachstandsberichts Flüchtlinge in Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 12.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
18/142 3. Fortschreibung des Sachstandsberichts Flüchtlinge in Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulze, Britta
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Senioren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Blume erläuterte die Vorlage. Auf Nachfrage von Frau Schwarzer erklärte er, dass seitens des Landkreises die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgrund der hier vorhandenen Infrastruktur zu einem großen Teil in der Stadt Hildesheim untergebracht würden.

 

Herr Spitzer ergänzte, dass wegen des absehbaren Mangels an Unterkünften für Geflüchtete zum einen der Landkreis bereits mit der Bitte um Unterstützung angeschrieben worden sei und zum anderen die Schaffung von Interimswohnräumen in Form von Containern o.ä. für die Zukunft zumindest nicht ausgeschlossen werden könne. Insgesamt brauche die Stadt jährlich - selbst wenn die Zuwanderung weiterhin im beschränkten gegenwärtigen Umfang erfolgen sollte - rd. 100 zusätzliche Plätze. 

 

Herr Kriegel sprach sein Verständnis für die vorzugsweise Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Stadt Hildesheim aus, plädierte aber dafür, dass diese nach Eintritt der Volljährigkeit, wenn sie einen Asylantrag ebenfalls in der Stadt Hildesheim stellen würden, seitens des Landkreises auf die Quote der hier Unterzubringenden angerechnet werden sollten. Der Landkreis solle sich in diesen Fällen auch an den Unterkunftskosten beteiligen. Er fragte nach, ob im Zuge der Verhandlungen zum Finanzvertrag bereits eine gerechtere Lösung erreicht worden sei, als dass die Stadt sich nach ihrer Heranziehung an 20% der dadurch entstehenden Personalkosten zu beteiligen habe.

 

Herr Spitzer verwies auf die laufenden Verhandlungen zum Finanzvertrag. Zudem wies er auf die Freizügigkeit der anerkannten Flüchtlinge hin. Ausnahmen gebe es in Niedersachsen nur für die Städte Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven. Die unmittelbaren Kosten z.B. für die Unterkunft würden zuallererst durch das SGB II gedeckt. Die mittelbaren Kosten für die entspr. Infrastruktur z.B. an Kitas und Schulen seien aber im Wesentlichen durch die Kommunen zu tragen, da die entspr. Pauschalen des Landes bzw. des Bundes nur für die Zeit bis zur Anerkennung der Flüchtlinge gezahlt würden. Die kommunalen Spitzenverbände forderten daher aktuell eine größere Finanzierungsgerechtigkeit auch und gerade nach Anerkennung der Flüchtlinge ein.

 

Herr Störmer erkundigte sich nach dem voraussichtlichen Szenario, nachdem von den zurzeit noch 120 freien Plätzen in den nächsten 3 Monaten 90 wie erwartet belegt sein würden. Herr Blume verwies für die Zeit danach auf die zuvor bereits erwähnte evtl. entstehende Notwendigkeit, Container als mobile Wohneinheiten aufzustellen. Mögliche Standorte für solche Container würden noch nicht gesucht, evtl. entstehenden Kosten würden aber vorsorglich geprüft.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Störmer erklärte Herr Spitzer, dass die Situation der Stadt Hildesheim nicht vergleichbar sei mit der, die in den Städten Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven bestehe. Eine Diskussion über die Frage der Aufstellung von Containern sei im Übrigen zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht. Zunächst seien u.a. die anderen vorgestellten Maßnahmen umzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schwarzer erklärte Herr Spitzer, dass die Antwort des Landkreises auf die Bitte von Unterstützung bei der Unterbringung der Geflüchteten noch erwartet.


 

 


 

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