Stadt Hildesheim

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Auszug - Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31.12.2011  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
17/074 Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31.12.2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Behnel, Ulf
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Becker stellte die Vorlage anhand einer Präsentation vor (elektronisch in der Anlage).

 

Herr Ossenkop sagte, dass es für Informationen in Richtung des konsolidierten Gesamtabschlusses noch an Erfahrungswerten fehle.

 

Herr Wodsack formulierte die Bitte in Richtung Kämmerei und Rechnungsprüfungsamt, einen Zeitplan für den konsolidierten Abschluss zu erstellen und möglichst noch vor der Sommerpause vorzustellen.

 

Herr Becker sagte, dass ein solcher Zeitplan erstellt werden könne, dieser aber aus organisatorischen Gründen nur theoretisch sein könne.

 

Herr Ossenkop informierte, dass am morgigen Tag seine Stellvertretung aus Kranheitsgründen ein Jahr nicht im Dienst sei. Er erhoffe sich für seinen Bereich personelle Verstärkung. Dennoch sei die Bereitschaft seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich in Sachen konsolidierten Gesamtabschlusses fortzubilden, enorm hoch. Es bestünde ein großes Interesse daran, selber prüferisch tätig zu werden und keine externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies habe zudem eine strategische Komponente.

 

Herr Störmer überlegte, ob es dennoch sinnig sei, beispielsweise zumindest die ersten zwei Jahre fremdzuvergeben und sich anhand der Ergebnisse Erfahrungswerte zusammenzustellen und darauf aufzubauen.

 

Herr Ossenkop sagte, er werde sich diesbezüglich auch bei anderen Rechnungsprüfungsämtern erkundigen.

 

Herr Wodsack fasste zusammen und sagte, dass spätestens nach den Osterferien ein entsprechender Bericht erwartet werde.


Beschluss:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Dem Oberbürgermeister wird entsprechend die Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP_6_2017_03_15_Stadt_Hildesheim_Jahresabschluss_2011 (2004 KB)      
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