Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 17/074  

Betreff: Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31.12.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Behnel, Ulf
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
15.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
03.04.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss  
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes  
Stellungnahme der Verwaltung  

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wurde am 28.09.2016 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abschlüsse festgestellt.

 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011

 

Die Stadt Hildesheim hat per 01.01.2011 auf das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ (NKR) umgestellt und legt per 31.12.2011 somit den ersten doppischen Jahresabschluss vor.

 

  1. Das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Hildesheim schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von - 1.696.968,81 Euro (Planergebnis: - 31.669.200,00 Euro).

 

Davon entfallen - 6.367.826,10 Euro (Plan: - 33.199.800,00 Euro) auf das ordentliche Ergebnis und + 4.670.857,29 Euro (Plan: + 1.530.600,00 Euro) auf das außerordentliche Ergebnis.

 

  1. Die große Abweichung zwischen Planung und tatsächlichem Ergebnis beruht auf mehreren Faktoren:

 

-        Die Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen war mit erheblichen Planungsunsicherheiten belastet.

 

-        Es bestand die Ungewissheit, wann und in welcher Höhe die Verhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim über die Neugestaltung der Finanzbeziehungen tatsächlich greifen würden.

 

-        Die vorsichtige Planung – gerade im Bereich der Steuererträge (vor allem Gewerbe­steuer) - wurde im Ergebnis durch die äußerst positive konjunkturelle Entwicklung weit übertroffen.

 


Ergebnisrechnung:

 

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisrechnung für das Jahr 2011 im Vergleich Plan - Ist:

 

 

Ergebnis 2011 in T€

Plan 2011 in T€

mehr (+)/ weniger (-)
in T€

Steuern & ähnliche Abgaben

91.604

77.335

14.269

Zuwendungen & allgemeine Umlagen

52.339

78.475

-26.136

Auflösungserträge aus Sonder

6.734

5.798

936

sonstige Transfererträge

4.489

4.371

118

öffentlich -rechtliche Entgelte

8.947

8.288

659

privatrechtliche Entgelte

15.842

16.648

-806

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

86.269

80.211

6.058

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

6.036

5.181

855

aktivierte Eigenleistungen

628

0

628

sonstige ordentliche Erträge

11.260

7.065

4.195

Summe ordentliche Erträge

284.149

283.372

776

Aufwendungen für aktives Personal

48.614

49.831

-1.217

Aufwendungen für Versorgung

8.065

7.347

718

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

24.038

29.329

-5.291

Abschreibungen

12.288

12.074

214

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

9.640

10.733

-1.093

Transferaufwendungen

144.467

145.433

-966

Sonstige ordentlichen Aufwendungen

43.406

61.825

-18.419

Summe ordentliche Aufwendungen

290.517

316.572

-26.055

ordentliches Ergebnis

-6.368

-33.200

26.832

außerordentliche Erträge

7.318

6.700

618

außerordentliche Aufwendungen

2.647

5.169

-2.522

außerordentliches Ergebnis

4.671

1.531

3.140

Jahresergebnis

-1.697

-31.669

29.972

 


Bilanz:

 

Die Bilanz der Stadt Hildesheim zum 31.12.2011 im Vergleich zur Ersten Eröffnungsbilanz (EÖB) zeigt folgendes Bild:

 

 

31.12.2011

01.01.2011

Veränderung

 

T€

%

T€

%

T€

Aktiva

 

 

 

 

 

Anlagevermögen

 

 

 

 

 

Immaterielles Vermögen

10.558

1,61%

3.367

0,55%

7.191

Sachvermögen

521.993

79,53%

522.166

85,98%

-173

Finanzvermögen

110.496

16,83%

68.750

11,32%

41.746

Liquide Mittel

6.887

1,05%

8.881

1,46%

-1.994

Akt. Rechnungsabgrenzung

6.422

0,98%

4.164

0,69%

2.258

Summe Aktiva

656.356

100,00%

607.328

100,00%

49.028

(davon bei Stiftungen)

23.906

3,64%

23.914

3,94%

-8

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

Nettoposition

156.882

23,90%

159.175

26,21%

-2.293

Schulden

 

 

 

 

 

langfristig

82.518

12,57%

86.615

14,26%

-4.097

mittel- und kurzfristig

248.953

37,93%

195.827

32,24%

53.126

Rückstellungen

 

 

 

 

 

für Personal

135.771

20,69%

134.352

22,12%

1.419

sonstige

15.105

2,30%

15.309

2,52%

-204

Pass. Rechnungsabgrenzung

17.127

2,61%

16.051

2,64%

1.076

 

 

 

 

 

 

Summe Passiva

656.356

100,00%

607.328

100,00%

 49.028

(davon bei Stiftungen)

23.906

3,64%

23.914

3,94%

-8

Die Veränderung der Bilanzsumme um 49 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus der noch nicht abgeschlossenen Zahlungsabwicklung „Abrechnung Finanzvertrag“ (s. auch öffentlich-rechtliche Forderungen / Transferverbindlichkeiten).

Den wesentlichen Posten auf der Aktivseite der Bilanz bildet das Sachanlagevermögen mit 522 Mio. Euro ab. Der Anteil des Sachlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 79,5 %.

Unter der Position Finanzvermögen (110,5 Mio. Euro / 16,8 %) dominieren die „Anteile an verbundenen Unternehmen“ (43,4 Mio. Euro) und die „öffentlich-rechtlichen Forderungen“ (42,5 Mio. Euro).

 

Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung bei der RPM GmbH reduziert sich der Bilanzwert der „Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,5 Mio. €.

 

Die erhebliche Veränderung ggü. der EÖB in der Position Finanzvermögen (+ 41,7 Mio. Euro) erklärt sich zum weit überwiegenden Teil aus dem hohen Forderungs­bestand aus „öffentlich-rechtlichen Forderungen“. Per 31.12.2011 waren Zahlungsflüsse aus der Abrechnung des Finanzvertrages mit dem Landkreis noch nicht erfolgt. Diese öffentlich-rechtlichen Forderungen korrespondieren auf der Passivseite mit dem Ausweis kurzfristiger Schulden (Transferverbindlichkeiten).

 

Auf der Passivseite hat sich die Nettoposition („Eigenkapital“) per 31.12.2011 ggü. EÖB um 2,3 Mio. Euro verschlechtert und beläuft sich auf 156,9 Mio. Euro (23,9 %).

 

Das langfristige Fremdkapital in Höhe von 82,5 Mio. Euro (12,6 %) beinhaltet Verbindlich­keiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

 

Das mittel- und kurzfristige Fremdkapital, in dem u.a. Liquiditätskredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferverbindlichkeiten und verschiedene Rückstellun­gen abgebildet werden, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 53,1 Mio. Euro deutlich erhöht. Hauptgründe sind dabei die zum 31.12.2011 noch nicht erfolgte Zahlungsabwicklung aus der Abrechnung des Finanzvertrages (48,4 Mio. Euro / s.o.) und dem Anstieg der Liquiditäts­kredite auf 207 Mio. Euro (+ 18 Mio. Euro).

 

Unter den Rückstellungen in Höhe von 150,9 Mio. Euro dominieren mit 135,8 Mio. Euro (20,7 % der Bilanzsumme) die Personalrückstellungen.

 

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hatte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31. Dezember 2011 zu prüfen.

 

Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 20.01.2017, in dem die für die Entlastung des Oberbürger­meisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.

 

Beanstandungen (B) und Hinweise (H) wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht und werden im Schlussbericht unter 1.1 (S. 4 - 7) und 1.2 (S. 8  9) zusammengefasst.

 

Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden inhaltlich oder durch Wiedergabe der Text­passagen eingearbeitet.

 

Die vom RPA ausgesprochenen Beanstandungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht wesentlich. Die mit den Beanstandungen angesprochenen Themen werden – soweit berech­tigt und umsetzbar – im Jahresabschluss 2012 ff. korrigiert.

 

Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürger­meisters.

 

Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zu­sammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zugestellt.

 

Seitens des Fachbereichs Rechnungsprüfung wurde auf Seite 10 des Schlussberichtes zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 und der Entlastung des Oberbürger­meisters unter der Überschrift „Bestätigungsvermerk des RPA“ Folgendes festgestellt:

 

Das RPA hat den Jahresabschluss 2011 geprüft. Die unter Punkt 1.1. aufgeführten Beanstandungen sind von der Verwaltung auszuräumen, die Hinweise unter Punkt 1.2. sind zu beachten.

 

Die Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG, ob

 

  1. der Haushaltsplan 2011 einschließlich des ersten Nachtragshaushaltsplans 2011 eingehalten ist,

 

2. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

 

3. bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

 

4.sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt,

 

hat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das RPA gemäß § 155 Abs. 3 NKomVG die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf aussagefähige Positionen konzentriert und im Übrigen auf repräsentative Stichproben beschränkt hat, zu keinen wesentlichen Fest­stellungen geführt, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegen­stehen.“

 

Zusammenfassend kommt das Rechnungsprüfungsamt deshalb zu dem Ergebnis, dem Rat der Stadt Hildesheim die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und die uneinge­schränkte Entlastung des Oberbürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG zu empfehlen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Dem Oberbürgermeister wird entsprechend die Entlastung erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31.12.2011

- Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

- Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss (6178 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (418 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme der Verwaltung (5484 KB)      
Seitenanfang