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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wurde am 28.09.2016 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abschlüsse festgestellt.
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011
Die Stadt Hildesheim hat per 01.01.2011 auf das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ (NKR) umgestellt und legt per 31.12.2011 somit den ersten doppischen Jahresabschluss vor.
Davon entfallen - 6.367.826,10 Euro (Plan: - 33.199.800,00 Euro) auf das ordentliche Ergebnis und + 4.670.857,29 Euro (Plan: + 1.530.600,00 Euro) auf das außerordentliche Ergebnis.
- Die Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen war mit erheblichen Planungsunsicherheiten belastet.
- Es bestand die Ungewissheit, wann und in welcher Höhe die Verhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim über die Neugestaltung der Finanzbeziehungen tatsächlich greifen würden.
- Die vorsichtige Planung – gerade im Bereich der Steuererträge (vor allem Gewerbesteuer) - wurde im Ergebnis durch die äußerst positive konjunkturelle Entwicklung weit übertroffen.
Ergebnisrechnung:
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisrechnung für das Jahr 2011 im Vergleich Plan - Ist:
| Ergebnis 2011 in T€ | Plan 2011 in T€ | mehr (+)/ weniger (-) |
Steuern & ähnliche Abgaben | 91.604 | 77.335 | 14.269 |
Zuwendungen & allgemeine Umlagen | 52.339 | 78.475 | -26.136 |
Auflösungserträge aus Sonder | 6.734 | 5.798 | 936 |
sonstige Transfererträge | 4.489 | 4.371 | 118 |
öffentlich -rechtliche Entgelte | 8.947 | 8.288 | 659 |
privatrechtliche Entgelte | 15.842 | 16.648 | -806 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 86.269 | 80.211 | 6.058 |
Zinsen und ähnliche Finanzerträge | 6.036 | 5.181 | 855 |
aktivierte Eigenleistungen | 628 | 0 | 628 |
sonstige ordentliche Erträge | 11.260 | 7.065 | 4.195 |
Summe ordentliche Erträge | 284.149 | 283.372 | 776 |
Aufwendungen für aktives Personal | 48.614 | 49.831 | -1.217 |
Aufwendungen für Versorgung | 8.065 | 7.347 | 718 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 24.038 | 29.329 | -5.291 |
Abschreibungen | 12.288 | 12.074 | 214 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 9.640 | 10.733 | -1.093 |
Transferaufwendungen | 144.467 | 145.433 | -966 |
Sonstige ordentlichen Aufwendungen | 43.406 | 61.825 | -18.419 |
Summe ordentliche Aufwendungen | 290.517 | 316.572 | -26.055 |
ordentliches Ergebnis | -6.368 | -33.200 | 26.832 |
außerordentliche Erträge | 7.318 | 6.700 | 618 |
außerordentliche Aufwendungen | 2.647 | 5.169 | -2.522 |
außerordentliches Ergebnis | 4.671 | 1.531 | 3.140 |
Jahresergebnis | -1.697 | -31.669 | 29.972 |
Bilanz:
Die Bilanz der Stadt Hildesheim zum 31.12.2011 im Vergleich zur Ersten Eröffnungsbilanz (EÖB) zeigt folgendes Bild:
| Veränderung | ||||
| T€ | % | T€ | % | T€ |
Aktiva |
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Anlagevermögen |
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Immaterielles Vermögen | 10.558 | 1,61% | 3.367 | 0,55% | 7.191 |
Sachvermögen | 521.993 | 79,53% | 522.166 | 85,98% | -173 |
Finanzvermögen | 110.496 | 16,83% | 68.750 | 11,32% | 41.746 |
Liquide Mittel | 6.887 | 1,05% | 8.881 | 1,46% | -1.994 |
Akt. Rechnungsabgrenzung | 6.422 | 0,98% | 4.164 | 0,69% | 2.258 |
Summe Aktiva | 656.356 | 100,00% | 607.328 | 100,00% | 49.028 |
(davon bei Stiftungen) | 23.906 | 3,64% | 23.914 | 3,94% | -8 |
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Passiva |
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Nettoposition | 156.882 | 23,90% | 159.175 | 26,21% | -2.293 |
Schulden |
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langfristig | 82.518 | 12,57% | 86.615 | 14,26% | -4.097 |
mittel- und kurzfristig | 248.953 | 37,93% | 195.827 | 32,24% | 53.126 |
Rückstellungen |
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für Personal | 135.771 | 20,69% | 134.352 | 22,12% | 1.419 |
sonstige | 15.105 | 2,30% | 15.309 | 2,52% | -204 |
Pass. Rechnungsabgrenzung | 17.127 | 2,61% | 16.051 | 2,64% | 1.076 |
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Summe Passiva | 656.356 | 100,00% | 607.328 | 100,00% | 49.028 |
(davon bei Stiftungen) | 23.906 | 3,64% | 23.914 | 3,94% | -8 |
Die Veränderung der Bilanzsumme um 49 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus der noch nicht abgeschlossenen Zahlungsabwicklung „Abrechnung Finanzvertrag“ (s. auch öffentlich-rechtliche Forderungen / Transferverbindlichkeiten).
Den wesentlichen Posten auf der Aktivseite der Bilanz bildet das Sachanlagevermögen mit 522 Mio. Euro ab. Der Anteil des Sachlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 79,5 %.
Unter der Position Finanzvermögen (110,5 Mio. Euro / 16,8 %) dominieren die „Anteile an verbundenen Unternehmen“ (43,4 Mio. Euro) und die „öffentlich-rechtlichen Forderungen“ (42,5 Mio. Euro).
Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung bei der RPM GmbH reduziert sich der Bilanzwert der „Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,5 Mio. €.
Die erhebliche Veränderung ggü. der EÖB in der Position Finanzvermögen (+ 41,7 Mio. Euro) erklärt sich zum weit überwiegenden Teil aus dem hohen Forderungsbestand aus „öffentlich-rechtlichen Forderungen“. Per 31.12.2011 waren Zahlungsflüsse aus der Abrechnung des Finanzvertrages mit dem Landkreis noch nicht erfolgt. Diese öffentlich-rechtlichen Forderungen korrespondieren auf der Passivseite mit dem Ausweis kurzfristiger Schulden (Transferverbindlichkeiten).
Auf der Passivseite hat sich die Nettoposition („Eigenkapital“) per 31.12.2011 ggü. EÖB um 2,3 Mio. Euro verschlechtert und beläuft sich auf 156,9 Mio. Euro (23,9 %).
Das langfristige Fremdkapital in Höhe von 82,5 Mio. Euro (12,6 %) beinhaltet Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
Das mittel- und kurzfristige Fremdkapital, in dem u.a. Liquiditätskredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferverbindlichkeiten und verschiedene Rückstellungen abgebildet werden, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 53,1 Mio. Euro deutlich erhöht. Hauptgründe sind dabei die zum 31.12.2011 noch nicht erfolgte Zahlungsabwicklung aus der Abrechnung des Finanzvertrages (48,4 Mio. Euro / s.o.) und dem Anstieg der Liquiditätskredite auf 207 Mio. Euro (+ 18 Mio. Euro).
Unter den Rückstellungen in Höhe von 150,9 Mio. Euro dominieren mit 135,8 Mio. Euro (20,7 % der Bilanzsumme) die Personalrückstellungen.
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hatte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31. Dezember 2011 zu prüfen.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 20.01.2017, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.
Beanstandungen (B) und Hinweise (H) wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht und werden im Schlussbericht unter 1.1 (S. 4 - 7) und 1.2 (S. 8 – 9) zusammengefasst.
Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden inhaltlich oder durch Wiedergabe der Textpassagen eingearbeitet.
Die vom RPA ausgesprochenen Beanstandungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht wesentlich. Die mit den Beanstandungen angesprochenen Themen werden – soweit berechtigt und umsetzbar – im Jahresabschluss 2012 ff. korrigiert.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zugestellt.
Seitens des Fachbereichs Rechnungsprüfung wurde auf Seite 10 des Schlussberichtes zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 und der Entlastung des Oberbürgermeisters unter der Überschrift „Bestätigungsvermerk des RPA“ Folgendes festgestellt:
„Das RPA hat den Jahresabschluss 2011 geprüft. Die unter Punkt 1.1. aufgeführten Beanstandungen sind von der Verwaltung auszuräumen, die Hinweise unter Punkt 1.2. sind zu beachten.
Die Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG, ob
2. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
3. bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
4.sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt,
hat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das RPA gemäß § 155 Abs. 3 NKomVG die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf aussagefähige Positionen konzentriert und im Übrigen auf repräsentative Stichproben beschränkt hat, zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.“
Zusammenfassend kommt das Rechnungsprüfungsamt deshalb zu dem Ergebnis, dem Rat der Stadt Hildesheim die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und die uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Dem Oberbürgermeister wird entsprechend die Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31.12.2011
- Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
- Stellungnahme der Verwaltung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Jahresabschluss (6178 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (418 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme der Verwaltung (5484 KB) |