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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Neubau der GS Achtum - Vertiefte Prüfung/Weiteres Vorgehen | 23/220 | |||||
Ö 4.1 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI zur Vorlage 23/220: Neubau der GS Achtum - vertiefte Prüfung/weiteres Vorgehen | 23/255 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Es wird beabsichtigt, die GS Achtum möglichst unter Einbeziehung des Bestandbauteils der „Alten Schule“ – auf Grundlage des alten Raumprogramms der Vorlage 22/420 und unter Berücksichtigung einer flexiblen Nutzung der Räume – neu zu errichten.
Zur Prüfung, ob das Bauvorhaben neben dem konventionellen Vergabeverfahren auch für eine GU- oder TU-Vergabe geeignet ist und Vorteile hinsichtlich Qualität, Risikominimierung, Kostensicherheit, Umsetzungsgeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erwarten sind, wird eine externe Beratung beauftragt.
Die Ausschreibung bzw. Beauftragung der Beratungsleistung soll kurzfristig erfolgen. Das Ergebnis wird nach den Sommerferien berichtet.
Die zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel werden vorerst entsprechend des dargestellten Mittelabflusses für eine konventionelle Abwicklung in den Haushalt eingestellt.
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06.06.2023 - Ausschuss für Schule/Bildung und Sport | |||||||
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Es wird beabsichtigt, die GS Achtum möglichst unter Einbeziehung des Bestandbauteils der „Alten Schule" - auf Grundlage des alten Raumprogramms der Vorlage 22/420 und unter Berücksichtigung einer flexiblen Nutzung der Räume - neu zu errichten.
Zur Prüfung, ob das Bauvorhaben neben dem konventionellen Vergabeverfahren auch für eine GU- oder TU-Vergabe geeignet ist und Vorteile hinsichtlich Qualität, Risikominimierung, Kostensicherheit, Umsetzungsgeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erwarten sind, wird eine externe Beratung beauftragt.
Die Ausschreibung bzw. Beauftragung der Beratungsleistung soll kurzfristig erfolgen. Das Ergebnis wird nach den Sommerferien berichtet.
Die zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel werden vorerst entsprechend des dargestellten Mittelabflusses für eine konventionelle Abwicklung in den Haushalt eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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06.06.2023 - Ortsrat Achtum-Uppen | |||||||
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Es wird beabsichtigt, die GS Achtum möglichst unter Einbeziehung des Bestandbauteils der „Alten Schule" - auf Grundlage des alten Raumprogramms der Vorlage 22/420 und unter Berücksichtigung einer flexiblen Nutzung der Räume - neu zu errichten.
Zur Prüfung, ob das Bauvorhaben neben dem konventionellen Vergabeverfahren auch für eine GU- oder TU-Vergabe geeignet ist und Vorteile hinsichtlich Qualität, Risikominimierung, Kostensicherheit, Umsetzungsgeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erwarten sind, wird eine externe Beratung beauftragt.
Die Ausschreibung bzw. Beauftragung der Beratungsleistung soll kurzfristig erfolgen. Das Ergebnis wird nach den Sommerferien berichtet.
Die zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel werden vorerst entsprechend des dargestellten Mittelabflusses für eine konventionelle Abwicklung in den Haushalt eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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07.06.2023 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 9.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Es wird beabsichtigt, die GS Achtum möglichst unter Einbeziehung des Bestandbauteils der „Alten Schule" - auf Grundlage des alten Raumprogramms der Vorlage 22/420 und unter Berücksichtigung einer flexiblen Nutzung der Räume - neu zu errichten.
Zur Prüfung, ob das Bauvorhaben neben dem konventionellen Vergabeverfahren auch für eine GU- oder TU-Vergabe geeignet ist und Vorteile hinsichtlich Qualität, Risikominimierung, Kostensicherheit, Umsetzungsgeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erwarten sind, wird eine externe Beratung beauftragt.
Die Ausschreibung bzw. Beauftragung der Beratungsleistung soll kurzfristig erfolgen. Das Ergebnis wird nach den Sommerferien berichtet.
Die zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel werden vorerst entsprechend des dargestellten Mittelabflusses für eine konventionelle Abwicklung in den Haushalt eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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14.06.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Es wird beabsichtigt, die GS Achtum möglichst unter Einbeziehung des Bestandbauteils der „Alten Schule“ - auf Grundlage des alten Raumprogramms der Vorlage 22/420 und unter Berücksichtigung einer flexiblen Nutzung der Räume - neu zu errichten.
Zur Prüfung, ob das Bauvorhaben neben dem konventionellen Vergabeverfahren auch für eine GU- oder TU-Vergabe geeignet ist und Vorteile hinsichtlich Qualität, Risikominimierung, Kostensicherheit, Umsetzungsgeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erwarten sind, wird eine externe Beratung beauftragt.
Die Ausschreibung bzw. Beauftragung der Beratungsleistung soll kurzfristig erfolgen. Das Ergebnis wird nach den Sommerferien berichtet.
Die zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel werden vorerst entsprechend des dargestellten Mittelabflusses für eine konventionelle Abwicklung in den Haushalt eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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19.06.2023 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 24.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
26.06.2023 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 25.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Es wird beabsichtigt, die GS Achtum möglichst unter Einbeziehung des Bestandbauteils der „Alten Schule" - auf Grundlage des alten Raumprogramms der Vorlage 22/420 und unter Berücksichtigung einer flexiblen Nutzung der Räume - neu zu errichten.
Zur Prüfung, ob das Bauvorhaben neben dem konventionellen Vergabeverfahren auch für eine GU- oder TU-Vergabe geeignet ist und Vorteile hinsichtlich Qualität, Risikominimierung, Kostensicherheit, Umsetzungsgeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erwarten sind, wird eine externe Beratung beauftragt.
Die Ausschreibung bzw. Beauftragung der Beratungsleistung soll kurzfristig erfolgen. Das Ergebnis wird nach den Sommerferien berichtet.
Die zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel werden vorerst entsprechend des dargestellten Mittelabflusses für eine konventionelle Abwicklung in den Haushalt eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 5 | Mitteilungen | ||||||
Ö 6 | Anfragen und Anregungen | ||||||