Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/168  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI sowie der Gruppe CDU, Die Unabhängigen und FDP zur Vorlage 24/160: Schulstandort Grundschule Achtum: Weitere Planungsvarianten
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Partei, Die Unabhängigen
Verfasser:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
30.04.2024 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie des Ortsrates Achtum-Uppen      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
13.05.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      

Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage 23/220 Neubau der GS Achtum - Vertiefte Prüfung/Weiteres Vorgehen wurden Varianten zu einer Erweiterung der GS Achtum vorgestellt. Der Beschluss wurde mit der Vorlage 23/255 geändert und vom Rat der Stadt Hildesheim am 26.06.2023 einstimmig beschlossen.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Schule/Bildung und Sport und des Ortsrats Achtum-Uppen am 06.06.2023 fragte Frau Dr. Wendt, ob eine Modulbauweise bei diesem Vorhaben sinnvoll sei.

 

Herr Wollersheim antwortete daraufhin, es werde geprüft ob dies eine Option wäre und bei der Vergabe berücksichtigt werden könnte.

 

In der nun vorliegenden Vorlage 24/160 fehlen Ergebnisse der Prüfung zu einer Modulbauweise.

 

Als Beispiel für temporäre schulische Modulgebäude hier ein Gebäude der Firma ERNE:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung legt die Ergebnisse der Prüfung einer Modulbauweise vor, damit diese in die Beratung und Beschlussfassung einbezogen werden können. Sollten keine Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt, die Überprüfung nachzuholen und in den kommenden Gremienlauf zu geben. Insbesondere ist darzulegen, ob sich Einsparungen gegenüber den dargelegten Varianten ergeben und wenn ja, wie hoch diese wären.

 

Neben der möglicherweise günstigeren Bauweise ist zu klären, ob bei einer Modulbauweise Vertragssummen fest vereinbart werden können und so die Kosten durch Baupreissteigerungen reduziert werden können.

 


Anlagen:

 

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