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Sachverhalt:
Herr Yannik Kolmer hat seinen Wohnsitz zum 01.03.2024 in die Ortschaft Wallenhorst (Hollage) verlegt. Er hat damit die Wählbarkeit zum Ortsrat und damit seinen Sitz im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt verloren.
In der nächsten Sitzung hat der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Kolmer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gemäß § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über. Auf Grund der Tatsache, dass aus dem Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlgebiet der Ortschaft Stadtmitte/Neustadt keine Ersatzperson mehr vorhanden ist, bleibt der freigewordene Sitz bis zum Ablauf dieser Wahlperiode im Ortsrat unbesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt stellt hiermit gemäß § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) fest, dass Herr Yannik Kolmer, früher wohnhaft in 31134 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat durch Wegzug aus dem Gebiet der Ortschaft und dem damit verbundenen Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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