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Vorlage - 24/121  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe CDU / Die UNABHÄNGIGEN / FDP: Hildesheimer Geburtenwald - Konkretisierung des Konzepts
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag CDU / Die Unabhängigen / FDP
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
03.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zurückgestellt     

Sachverhalt:

 

Durch einstimmigen Beschluss der Vorlage 23/103 „Antrag der CDU-Fraktion: Ein Baum für jede Geburt Hildesheimer Geburtenwald“ des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität (StUM) am 08.03.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, eine geeignete Fläche für einen sogenannten Geburtenwald auszusuchen und diese entsprechend auszuweisen. Auf diesem vorgesehenen Areal können Krankenhäuser, Initiativen, Sponsoren oder Eltern bzw. Großeltern anlässlich der Geburt eines (ihres) Kindes einen Baum pflanzen, so dass nach und nach der Geburtenwald entsteht.

 

Ein erster Sachstandsbericht dazu erfolgte mit der Vorlage 23/315 in der Sitzung des StUM am 30.08.2023 und ein zweiter, mündlicher Sachstandsbericht in der Sitzung des StUM am 07.02.2024. Dabei wurde deutlich, dass es seitens der Verwaltung noch einige Unklarheiten bzgl. des Projektes bestehen. Diese sollen mit dieser Vorlage beseitigt werden.

 

  1. Standorte / Größe / Erreichbarkeit

        Ziel soll es sein, dass möglichst für jedes Jahr ein Geburtenwald angelegt wird. Dies kann entweder für mehrere Jahre auf einer größeren, zusammenhängenden Fläche erfolgen oder für jedes Jahr auf vielen verschiedenen Teilflächen.

        Die (Teil-)Flächen können sich dabei über das ganze Stadtgebiet verteilen und sowohl in den Stadtteilen, als auch in den städtischen Forsten liegen.

        Auch kleinere Flächen in städtischen Grünanlagen können als „Geburtenwald“ bzw. Geburtenwäldchen ausgewiesen werden. Beispielsweise wird zurzeit durch eine Initiative in der Grünanlage des Godehardikamps eine zweite Streuobstwiese angelegt. Auch diese hätte ein kleiner Geburten“wald“ sein können.

        Auch kleinere oder mittelgroße Flächen auf denen die Stadt Nachpflanzungen vornimmt können als Teil-Geburtenwald dienen.

        Vor allem können, so wie im Ursprungsantrag bereits beschrieben, beispielsweise Flächen in den Hildesheimer Waldgebieten ausgewiesen werden, in den aufgrund von Stürmen, Hitze und Dürre oder Baumschädlingen viele Bäume gefällt werden mussten. Dadurch würde der Geburtenwald zur Wiederaufforstung beitragen.

        Grundsätzlich sollen die Flächen zugänglich sein, was nicht bedeutet, dass ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe sein muss. Der Geburtenwald kann somit auch über Wanderwege erreichbar sein. Wichtig ist, dass die Eltern mit ihren heranwachsenden Kindern ihren Baum besuchen können, um das Wachsen zu verfolgen.

        Dort wo ein „Teil-Geburtenwald“ in einem Stadtteil realisiert werden soll, ist der betreffenden Ortsrat vorher einzubinden.

        Die Ortsräte sollen von der Verwaltung aufgefordert werden, mögliche Flächen in ihrem Ortsratsgebiet zu vorzuschlagen.

        Dies hat der Ortsrat Neuhof in seiner letzten Sitzung schon eigeninitiativ umgesetzt und konkret zwei Flächen vorgeschlagen mlich zum einen auf der Grünfläche „Im tiefen Sieke“ und zum anderen am „Rottsberghang“.

 

  1. Baumarten / Baumarten

        Je nach Standort soll die Verwaltung, wenn nötig in Absprache mit dem Forstamt, die geeigneten Bäume auswählen, so wie die Stadt das bereits jetzt schon bei den Nachpflanzungen für die entnommenen Gehölze der Baumfällliste macht.

        Dies können (nicht müssen) auf einer Fläche in einem Stadtteil auch Streuobstbäume sein, sofern die Pflege gesichert ist. In einem Waldgebiet oder einer am Waldrand gelegenen Fläche sind dagegen logischerweise andere Baumarten sinnvoller.

        Die Größe der Bäume richtet sich nach der jeweiligen ausgewiesenen Fläche. In einem Waldstück, welches wieder aufgeforstet werden soll, ist eine andere Größe sinnvoll, als bei einer Streuobstwiese oder einer Fläche in einer städtischen Grünanlage.

 

  1. Finanzierung

        Krankenhäuser, Initiativen, Sponsoren oder Eltern bzw. Großeltern finanzieren die jeweiligen Bäume.

        Die Kosten pro Baum richten sich dabei nach dem Standort, der Baumart, usw. und sollen 100,- € nicht übersteigen, sondern eher deutlich geringer sein.

        Eltern und Großeltern werden in der Regel nur einen Baum pro Kind sponsern. Krankenhäuser, Initiativen oder andere Sponsoren dagegen vermutlich eine hohe Anzahl für eine größere Fläche.

        Die Verwaltung nimmt Kontakt mit den örtlichen Krankenhäusern auf, um gemeinsam mit Ihnen solch einen Geburtenwald zu initiieren bzw. umzusetzen. Dabei ist zu klären wie viele Bäume in welche Wuchshöhe seitens des Krankenhauses gesponsert werden können.

 

  1. Pflanzaktion

        Die Bäume sollen ein- bis zweimal pro Jahr in einer Aktion gepflanzt werden, zu der die Sponsoren eingeladen werden.

 

  1. Zielsetzung

        Auf aufgeforsteten Flächen entsteht ein klimastabiler Mischwald.

        Auf Grundlage der Tradition des Baumpflanzens anlässlich der Geburt eines Kindes wird eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gefördert.

        Eltern können ihren Kindern mithilfe ihres eigenen Baumes vermitteln, wie wichtig der Wald für unser Leben ist und welch vielfältige Funktionen er für Mensch und Umwelt erfüllt.

        Kinder können das parallele Heranwachsen von sich und ihrem Baum verfolgen.

        Einfach machen, einfach anfangen!

 

 


 

 


 


Anlagen:

 

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