Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/120  

Betreff: Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Zukünftiger Standort der Berufsbildenden Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Ratsmitglied
Verfasser:Bettels, Dirk
Federführend:Ratsmitglied Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
17.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften abgelehnt     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
13.05.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim hat im Rahmen einer Aktuellen Stunde in seiner Zusammenkunft am 13. Februar 2023 einhellig die wichtige Bedeutung der landkreiseigenen Berufsschulen am Standort innerhalb des Stadtgebietes Hildesheim anerkannt.

 

Der Landkreis steht, nicht zuletzt aufgrund festgestellter Brandschutzmängel und Gesundheitsrisiken, unter dem Zwang, die bestehenden Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße sowie der Rathausstraße grundlegend zu ertüchtigen. Zugleich sehen die Schulleitungen der Werner-von-Siemens- Schule und der Walter-Gropius-Schule Vorteile in einem organisatorischen und räumlichen Zusammenschluss. Dies erfordert Bauflächen innerhalb des Hildesheimer Stadtgebietes.

 

Aufgrund der eingangs geschilderten Bedeutung der Berufsschulstandorte für die Stadt Hildesheim, steht der Rat der Stadt Hildesheim in der Verantwortung, geeignete Flächen für die Entwicklung der Berufsschulstandorte zu identifizieren und dem Schulträger Landkreis Hildesheim zu übertragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim spricht sich dafür aus, dem Landkreis Hildesheim folgende Flächen ganz oder teilweise für die Errichtung von Berufsbildenden Schulen zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Das im Eigentum der Energieversorgung Hildesheim mbH & Co. KG befindliche Grundstück Speicherstraße/Marheinekestraße,

 

  1. MU-Gebiet im Bereich des Bebauungsplans HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“,

 

  1. die zu Retentionszwecken geplante Parzelle nördlich der bestehenden Werner-von-Siemens-Schule.

 

Dazu werden der Oberbürgermeister, die Vertreter des Rates der Stadt Hildesheim in den zuständigen Beschlussgremien der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG bzw. der Stadtwerke Hildesheim AG beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen, bzw. vorbereiten, soweit es die zu Ziffer 1. genannte Fläche betrifft.

 

 


Anlagen:

 

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