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Sachverhalt:
Nach § 3 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren nach Anhörung des Ortsrates und des Stadtbrandmeisters über die Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertretungen.
Die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister müssen aktive Mitglieder einer Ortsfeuerwehr sein. Sie sind für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen und in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Ortsfeuerwehr Itzum
Der Ortsbrandmeister Herr Jörg Beeg wurde auf der Mitgliedersammlung vom 24.02.2024 wiedergewählt.
Der Stadtbrandmeister hat dem Vorschlag zugestimmt und die Beschlussfassung wie nachstehend befürwortet. Der zuständige Ortsrat wurde beteiligt.
Nach der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim erhalten die Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- €, deren Vertreter eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €.
Beschlussvorschlag:
Herr Jörg Beeg wird erneut für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister für die Ortsfeuerwehr Itzum ernannt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann |
| nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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