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Sachverhalt:
Herr Dr. Constantin Janzen hat seinen Wohnsitz zum 01.12.2023 in den Stadtteil/Ortsteil Himmelsthür verlegt. Er hat damit die Wählbarkeit zum Ortsrat und damit seinen Sitz im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt verloren.
In der nächsten Sitzung hat der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt gemäß § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Dr. Janzen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiter habe ich gemäß § 44 in Verbindung mit § 38 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der CDU über.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt stellt hiermit gemäß § 52 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) fest, dass Herr Dr. Constantin Janzen, früher wohnhaft in 31134 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat durch Wegzug aus dem Gebiet der Ortschaft und dem damit verbundenen Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
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