Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/469  

Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung von Einsatzbekleidung für die Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wolpers, Patrick
Federführend:37.1 Gefahrenabwehr Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
29.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
04.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.12.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Die Einsatzbekleidung der Berufsfeuerwehr muss aus Gründen des Verschleißes neu beschafft werden. Hierfür wurden für die Haushaltsjahre 2023 sowie 2024 jeweils 300.000,- € unter der Maßnahme 126002023013-030 „Einsatzbekleidung Berufsfeuerwehr“ eingestellt.

 

Jede Einsatzkraft soll lediglich eine Einsatzgarnitur erhalten. Bei der Reinigung wird diese durch eine vom Pool vorgehaltene Ersatzgarnitur ausgetauscht. Die gereinigte Garnitur wird anschließend wieder in den Pool zurückgeführt. Die Poollösung trägt dazu bei, eine geringere Anzahl von Einsatzbekleidung vorhalten zu müssen. Dies stellt die wirtschaftlichste Variante dar. Um dies zu realisieren, muss zwangsläufig die gleiche Einsatzbekleidung beschafft werden.

 

Um einer potenziellen Preissteigerung im kommenden Jahr entgegen zu wirken, soll eine Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Diese 300.000,- € waren im Haushalt 2023 nicht vorgesehen und müssen über eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2024 umgelagert werden.

 

Die Verwaltung hat im Haushalt 2023 unter der Maßnahme 511052020110-030 „Straßenbau – Nordöstlich Berliner Kreisel“ eine VE in Höhe von 2.040.000,- € geplant, aus welcher die Deckung zur Verfügung gestellt werden kann. Die geplante Maßnahme verzögert sich und wurde für den Haushalt 2024 aufgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000,- € wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

        Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (35 KB)      
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