Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/447  

Betreff: Standorte für Container/Module
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat D Beteiligt:Dezernat C
Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes   
Beratungsfolge:
Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Anhörung
21.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode Anhörung
22.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Itzum-Marienburg Information
28.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Itzum-Marienburg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Nordstadt Anhörung
30.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
06.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
12.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.12.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Aktuelle Situation und Verteilung der Flüchtlinge:

 

Die Stadt Hildesheim ist auf Grund der Heranziehungsvereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zur Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) dafür zuständig, Leistungsempfängerinnen und –empfänger nach dem AsylBLG mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu versorgen, die ärztliche und zahnärztliche Behandlung zu gewährleisten und für die Unterbringung zu sorgen. Die Bereitstellung der Unterkunft ist dabei rechtlich eine Sachleistung nach dem AsylBLG. Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (bei erfolgter Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung eines anderen Aufenthaltsgrundes wie zum Beispiel subsidiärer Schutz) sind die Flüchtlinge berechtigt, sich selbst Wohnraum anzumieten. Ein größerer Teil der Geflüchteten verbleibt dann aber noch längere Zeit in den von der Stadt bereitgestellten Unterkünften, insbes. auf Grund des schwierigen Wohnungsmarktes. Die Unterbringung dieses Teils der Flüchtlinge stellt rechtlich dann eine Unterbringung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit nach dem Gefahrenabwehrrecht dar. Derzeit hat die Stadt 937 reguläre Flüchtlinge in ihren Unterkünften untergebracht, davon 630 Leistungsempfängerinnen und –empfänger nach dem AsylBLG und 307 anerkannte Flüchtlinge.

 

Außerdem hat die Stadt in ihren Unterkünften derzeit 255 Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht. Dieser Personenkreis erhält von vornherein eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, bezieht Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (beziehungsweise bei Alter oder Erwerbsminderung nach dem SGB XII) und ist somit sofort berechtigt, eine eigene Wohnung anzumieten. Bei einer Unterbringung in Unterkünften der Kommune handelt es sich ebenfalls, mangels anderer gesetzlicher Regelung, vom Rechtscharakter her um eine Beseitigung von Wohnungslosigkeit nach dem Gefahrenabwehrrecht.

 

Die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer erfolgt nach dem „Königsteiner Schlüssel“ nach Einwohnerzahlen und Wirtschaftskraft. Innerhalb Niedersachsens erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach Einwohnerzahlen. Dabei werden vom Land Verteilkontingente für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt, auf Basis der für diesen Zeitraum angenommenen Zugangszahlen an Flüchtlingen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben sich darauf einzustellen, die genannte Zahl an Flüchtlingen in dem Zeitraum aufzunehmen, wobei die Anzahl vom Land auch innerhalb des Zeitraums geändert oder der Zeitraum verkürzt oder verlängert werden kann. Die jeweils festgelegten Kontingente an aufzunehmenden Flüchtlingen beinhalten sowohl reguläre Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Afghanistan etc., als auch Flüchtlinge aus der Ukraine. Das für den Landkreis Hildesheim jeweils festgesetzte Verteilkontingent wird kreisintern zwischen Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim nach Einwohnerzahl aufgeteilt; die Stadt hat demnach jeweils 37% des für den Landkreis festgesetzten Kontingents aufzunehmen, im Landkreis (ohne Stadtgebiet) sind 63 % der Flüchtlinge unterzubringen.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen, von der Stadt angemieteten Wohnungen. Dabei ist die Vorgehensweise im Grundsatz, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Hildesheim für circa 6 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden, in der sie Betreuung und Unterstützung zu den relevanten Fragen erhalten (insbesondere Bezug von Sozialleistungen, Anmeldung zum Sprachkurs, Anmeldung der Kinder in Schule und Kita, Beratung zum Alltagsleben und zur Hauswirtschaft). Im zweiten Schritt sollen die Flüchtlinge in eine dezentrale, von der Stadt angemietete Wohnung ziehen (dort Beratung und Betreuung durch Asyl e.V.), bevor sie sich nach erfolgter Anerkennung selbst eine Wohnung anmieten dürfen.

 

Da Letzteres vor allem auf Grund des Wohnungsmarktes deutlich schwieriger geworden ist, verbleiben die Flüchtlinge länger sowohl in den Gemeinschaftsunterkünften als auch in den dezentralen Wohnungen. Von den derzeit 1.192 untergebrachten regulären und Ukraine-Flüchtlingen leben 605 in einer Gemeinschaftsunterkunft und 587 in einer dezentralen Wohnung. Die dezentrale Unterbringung erfolgt in derzeit 180 über das Stadtgebiet verteilten angemieteten Wohnungen.

 

Kostenregulierung und absolute Flüchtlingszahlen:

 

Für die Leistungsgewährung und Unterbringung von Leistungsempfängerinnen und –empfängern nach dem AsylBLG erfolgt eine Pauschalerstattung des Landes Niedersachsen pro Flüchtling. Das dann noch verbleibende Defizit wird gem. dem Finanzvertrag und der Heranziehungsvereinbarung zum AsylBLG zwischen Landkreis und Stadt nach dem Verhältnis 80% Landkreis – 20 % Stadt aufgeteilt. Der tatsächlich bei der Stadt verbleibende Anteil an den Gesamtkosten lag in den vergangenen Jahren danach jeweils bei rd. 5% der Gesamtkosten. Für die Refinanzierung der Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine haben der Landkreis Hildesheim, die Stadt Hildesheim und die weiteren kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Vereinbarung über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine abgeschlossen.

In der Flüchtlingskrise 2015/16 sind der Stadt Hildesheim 488 Flüchtlinge im Jahr 2015 und 296 Flüchtlinge im Jahr 2016 zugewiesen worden. In den Folgejahren normalisierten die Zugangszahlen sich wieder, seit 2021 ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Entwicklung der Zuweisungen bei den regulären Flüchtlingen (ohne Ukraine) seit 2019 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Hinzu kommen seit 2022 die Flüchtlinge aus der Ukraine. Der Stadt sind 2022/ 2023 insgesamt 2.157 Flüchtlinge aus der Ukraine zugewiesen worden, in den städtischen Unterkünften waren in Spitzenzeiten bis zu 379 Ukraineflüchtlinge untergebracht.

 

Ausblick:

 

Das Land Niedersachsen hat mit Erlass vom 04.10.2023 das neue Zuweisungskontingent festgelegt. Demnach wird ein Gesamtverteilkontingent von 33.300 Personen für das gesamte Land Niedersachsen zum 01.10.2023 festgesetzt, bei dem die Zugänge der vergangenen Wochen und Monate als Grundlage für eine Prognose genommen worden seien. Der Verteilzeitraum für das Kontingent ist für sechs Monate festgesetzt. Bei dem Kontingent ist berücksichtigt, dass einige Kommunen bereits eine Überquote haben, also schon über ihre bisherige Verpflichtung hinaus aufgenommen haben. Das Kontingent für den gesamten Landkreis Hildesheim beträgt 1.274 Personen. Der Anteil der Stadt Hildesheim gemäß Einwohneranteil (37 %) an der seit 01.10.2023 bis Ende März 2024 geltenden neuen Verteilquote beträgt 471 Personen. Davon hat die Stadt Hildesheim als Überquote bereits die Aufnahmeverpflichtung für 58 Personen erfüllt. Es verbleiben aber immer noch 413 aufzunehmende Personen bis Ende März 2024.

 

Dies bedeutet in Relation zu den Vorjahren und auch zum bislang laufenden Jahr noch einmal einen deutlichen Anstieg der aufzunehmenden Personen. Zudem ist voraussichtlich auch nach Erfüllung dieses Kontingents ab April 2024 weiter mit hohen Zuweisungszahlen, sprich mit hohen Folgekontingenten, zu rechnen. Für die Stadt besteht Handlungsbedarf, um die Unterbringung weiterhin sicherstellen zu können.

 

In den vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnungen sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Zuweisungskontingentes noch 180 Plätze für die Aufnahme von Flüchtlingen vorhanden gewesen. Weitere 60 Plätze werden durch die Erweiterung einer vorhandenen Gemeinschaftsunterkunft im 4. Quartal 2023 verfügbar sein. Bereits in den vergangenen Jahren, besonders nach Beginn des Ukrainekriegs, hat die Verwaltung eine umfangreiche Akquise betrieben, als deren Ergebnis im vergangenen Jahr drei zusätzliche größere Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet werden konnten. Im laufenden Jahr konnten bzw. können durch die erfolgte Anmietung eines weiteren Objekts für 60 Personen und die zuvor genannte Erweiterung einer vorhandenen Gemeinschaftseinrichtung in Summe 120 weitere Plätze geschaffen werden. Aus jetziger Sicht gibt es so gut wie keine weiteren geeigneten Objekte, die kurz- bis mittelfristig für eine Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Dies gilt in gleicher Weise für verfügbare Wohnungen. Aber allein bis Ende März 2024 sind somit zwischen 140 bis 180 weitere Plätze erforderlich, zuzüglich des künftigen Bedarfs ab 01.04.2024.

 

 

 

  1. Aufgabenstellung:

 

Um die Zahl der stetig wachsenden Flüchtlinge in Hildesheim unterbringen zu können, will die Stadt sich auch für die Möglichkeit von Modulbauten bzw. Containern öffnen. Damit schaffen wir eine moderate und flexible Lösung in der Flüchtlingsunterbringung. Die Bauten können auf verschiedene Stadtteile im Stadtgebiet verteilt werden. Eine Verdichtung der Flüchtlingsproblematik auf einen Stadtteil wird vermieden. Integrationsmaßnahmen können unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und handelnden Akteure in den Stadtteilen erfolgen.  

 

Es sollen mehrere Standorte in Hildesheim beplant werden und in der Zukunft hergerichtet/ erschlossen werden, so dass dort kurzfristig Container oder Modulhäuser aufgestellt werden können. Die Aufgabenstellung besteht darin, an unterschiedlichen Standorten die Voraussetzungen zu schaffen, so dass dort insgesamt 400 Flüchtlinge für die Dauer von 5 bis 10 Jahren untergebracht werden können. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage werden die Standorte vorgestellt und die Planungskosten für die weitergehende Bearbeitung beziffert. Alle vorgestellten Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Hildesheim. An den Standorten sind eine soziale Betreuung und eine Präsenz eines Sicherheitsdienstes nachts und am Wochenende vorgesehen.

 

Für alle Standorte gilt: Eine Genehmigung für mobile Flüchtlingsunterkünfte ist hier nach
§ 246 Absatz 12 Baugesetzbuch (BauGB) befristet für drei Jahre möglich (Befreiung) – längstens bis Ende 2027. Eine langfristige Errichtung von Gebäuden ist hier ausgeschlossen. Danach sind die Gebäude zurückzubauen. Das heißt nach der jetzigen Gesetzeslage wird das Ziel der Unterbringung von fünf bis zehn Jahren nicht erreicht, es ist allerdings damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber bei anhaltenden Flüchtlingsströmen die Frist des § 246 verlängert, wird dies nicht umgesetzt und es wird ein Nutzungshorizont über das Jahr 2027 benötigt, ist eine Baurechtsänderung herbeizuführen.

 

Es wird darauf verwiesen, dass die nunmehr neu zu schaffenden 400 Plätze – ausgehend von der derzeit festgesetzten Quote – neue Unterbringungskapazitäten im Idealfall im Umfang der für den Zeitraum von 12 Monaten erwartbaren Flüchtlingszuweisungen schaffen. Insoweit muss davon ausgegangen werden, dass spätestens für die Jahre 2025 ff. weitere Unterbringungsmöglichkeiten geplant werden müssen.

 

 

  1. Information über die Errichtung von Wohnraum in Containern oder Modulhäusern

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge soll in Containern oder Mobilheimen erfolgen, da der vorhandene Wohnraum in naher Zukunft ausgeschöpft sein wird und keine Sporthallen gesperrt werden sollen. Erste Kostenermittlungen in Bezug auf die Unterbringung in Sporthallen haben außerdem ergeben, dass dies deutlich teurer ist, außerdem würde man dem Schulsport und den Vereinen die Möglichkeiten des Unterrichts und der Aktivitäten nehmen.

 

Bei der bisherigen internen Planung wurde sowohl mit Herstellern von Containern als auch mit Herstellern von Modulhäusern Kontakt aufgenommen, um sich unter anderem über den Platzbedarf, Möglichkeiten der Unterbringung, Energiebedarfe, Anschlussleistungen, Konstruktionsmerkmal oder ähnliche zu informieren. Nachfolgend werden die beiden unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeit, sowie Miete oder Kauf zu Informationszwecken vorgestellt.

 

Bei den Containern handelt es sich um Blechcontainer, die mit einer Isolierung von 100 mm im Bereich der Wände und des Bodens, sowie 60 mm im Dachbereich versehen sind. Die Innenwände sind mit weiß beschichteten Spannplatten verkleidet.

Die Container verfügen über einen Wohn- und Schlafraum, sowie einer Toilette mit Dusche. Als Möglichkeit zum Kochen dient eine Miniküche inklusive Elektrokochplatten und Kühlschrank. In einem Container können vier Personen untergebracht werden.

 

Bei den Modulhäusern handelt es sich wie bei den Containern um Einzelbausteine, die als eine Wohnanlage zusammengesetzt werden. Ihr Wandaufbau besteht aus einer Gipskartonplatte innen, einem 6 cm starken Ständerwerk, einer OSB-Platte, sowie einer 18 cm starken Dämmung. Zur äußeren Bekleidung werden WPC-Platten angebracht. Jedes Modul verfügt wie die Container über eine Toilette mit Dusche und einer Miniküche. In einem Modul können vier Personen untergebracht werden.

 

Im Gegensatz zu den Containern werden die Modulhäuser individuell geplant und gefertigt. Dies hat den Vorteil, dass die Beplanung eines Grundstückes flexibler gestaltet werden kann. Die Modulhäuser haben durch ihre Bauweise ein besseres Raumklima und passen sich durch ihre moderne Außenverkleidung besser in das Umgebungsbild an.

 

Für beide Varianten besteht die Option des Mietens oder Kaufens. Die abschliessende Entscheidung hierzu erfolgt nach Abschluss der Planungen und diese begleitende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

 

 

  1. Vorstellung der Standorte

 

Bei der Suche nach Grundstücken und deren Bewertung für die Eignung waren die Fachbereiche:             

 

15 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

32 Bürgerangelegenheiten

37 Feuerwehren und Rettungsdienst

50 Senioren und Soziales

51 Familie, Bildung und Sport

60 Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz

61 Stadtplanung und Stadtentwicklung

65 Gebäudemanagement

66 Tiefbau, Verkehr und Grün

 

beteiligt.

 

Geprüft wurden die Grundstücke hinsichtlich sozialer Aspekte, planungsrechtlicher und städtebaulicher Eignung und möglicher Problematiken in Bezug auf die Erschließung. Andere Grundstücke kamen nach der Untersuchung aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage. Nach Festlegung der Grundstücke, gab es unter anderem Untersuchungen hinsichtlich der Bodenbelastbarkeit und zu abfallrechtlichen Belangen des Bodens bei Erschließung, bodenschutzrechtliche Aspekte wurden bislang nur intern geprüft.

 


3.1.            Parkplatz am Südfriedhof

 

Fläche:

 

Die gesamte Fläche umfasst 12.396 m², da allerdings der Buswendeplatz und die Einfahrt erhalten bleiben muss, würde eine Fläche von circa 2.000 m² für die Unterbringung zur Verfügung stehen.

 

Die Fläche steht ab sofort zur Verfügung, es gibt keine Pachtverträge oder andere Verbindlichkeiten. Die Nachbarbebauung besteht aus den Friedhofsgebäuden und zwei Einfamilienhäusern, gegenüberliegend befindet sich die Sportstätte des MTV Hildesheim.

 

 

 

Städtebauliche Bewertung:

 

Die Fläche des Parkplatzes des Südfriedhofes (Teilfläche von Flurstück 53/154 der Flur 53, Gemarkung Hildesheim) befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans HO 72 A „Südfriedhof“ an der Marienburger Straße Im Bebauungsplan HO 72 A ist diese Fläche als öffentliche Parkplatzfläche festgesetzt und entsprechend hergestellt. Das Gebiet grenzt an den „Wasserkamp“ an.

 

Bewertung in Bezug auf Grundschule/ Kindertagesstätten

 

Der Planungsbezirk Südstadt / Galgenberg / Marienburger Höhe sieht im Verhältnis zu anderen Planungsbezirken in Bezug auf die Kapazitäten nach dem aktuellen Kita-Bedarfsplan relativ gut aus. Für 2024/25 und auch für 2025/2026 weist er im Kindergartenbereich einen Überhang aus. Im Krippenbereich wird mit einer Versorgung von 75 % (2024/25) bzw. 66 % (2025/26) gerechnet.

 

Das Gebiet gehört zur Grundschule Auf der Höhe. Die Geburtenzahlen sind dort stabil und es bestehen (rechnerisch) freie Kapazitäten. Auf die pädagogischen Herausforderungen wird verwiesen.

 

Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge:

 

An diesem Standort sollen bis zu 130 Personen untergebracht werden.

 

Infrastruktur:

 

Die Bushaltestelle des Stadtverkehrs befindet sich direkt am Standort, Einkaufsmöglichkeiten sind in der näheren Umgebung an der Marienburger Höhe gegeben. Ein Spielplatz ist am Großen Saatner fußläufig in zehn Minuten, ohne dass man die Marienburger Straße queren muss, zu erreichen.

 

Bodenbeschaffenheit:

 

Die vorhandene Fläche ist gepflastert beziehungsweise asphaltiert, es gibt keine Probleme bezüglich der Lastabtragung. Teilweise werden vorhandene Parkplätze überbaut, dennoch bleiben ausreichend Parkflächen für Friedhofsbesucher vorhanden. Bei möglicherweise notwendigem Bodenaushub ist mit einer leicht erhöhten Schadstoffbelastung zu rechnen, die sich auf die Entsorgungskosten auswirkt. Die Belastung des Bodens hat keinerlei Auswirkungen auf Menschen, insbesondere Kinder, die sich in diesem Bereich aufhalten.

Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Standort gut geeignet.

 

Versorgung:

 

Die Versorgung mit Trinkwasser ist grundsätzlich möglich, die Leitungen sind ausreichend, allerdings müssen die Leitungen durch Neuverlegung verlängert werden, um die Versorgung direkt am Standort zu gewährleisten.

 

Die Stromversorgung am Standort ist aus dem Niederspannungsnetz möglich, allerdings liegt die nächste Trafostation etwas entfernt.

 

Die Medienversorgung ist an diesem Standort möglich.

 

Entsorgung:

 

Die Abführung des Oberflächenwassers ist bereits über die vorhandene Nutzung hergestellt.

Die vorhandene Schmutzentwässerung befindet sich auf dem Vorplatz des Friedhofes. Bis hierhin muss eine neue Leitung mit mehreren Schächten gezogen werden. Laut Stadtentwässerung Hildesheim (SeHi) hat die vorhandene Leitung noch Kapazitäten zur Erweiterung.

 

Planungskosten:

 

Die Planungskosten beziffern die Kosten, die für eine Planung des Geländes und der Container/ Module bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) notwendig werden. Hier werden die Grundstücke dann noch genauer untersucht in Bezug auf die Herrichtung und Erschließung. Als Ergebnis steht dann sowohl eine Genehmigungsplanung für das Gelände als auch eine Kostenberechnung, die Auskunft über die Gesamtkosten der Maßnahme mit einer 20%-igen Genauigkeit bei Umsetzung geben wird.

 

Planungskosten:   120.000,-

 

 

 

 

 

 

3.2.            Ehemaliger Robert-Bosch-Busparkplatz

 

Fläche:

 

Die gesamte Fläche umfasst 6.288 m², für die Unterbringung würde eine Fläche von circa 3.400 m² benötigt.

 

Die Fläche steht ab dem 01.01.2024 zur Verfügung, da diese bis Ende 2023 an ALDI verpachtet ist. Die Nachbarbebauung besteht aus Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Gegenüber befindet sich das Gelände unter anderem der Firma Robert-Bosch mit Parkplätzen und Betriebsgebäuden.

 

 

 

 

Städtebauliche Bewertung:

 

Der ehemalige Busparkplatz (Flurstück 3/257, Flur 63, Gemarkung Hildesheim) liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.

 

Die Fläche wurde schon mehrfach von Investoren für eine Wohn- / Altenwohnheim- / Mischnutzung untersucht und ist grundsätzlich in der Vermarktung. Allerdings bestehen diverse Problemfelder wie der Straßenverkehrslärm, die Entsorgungskosten des Asphalts bei Entsiegelung, die bisher eine Entwicklung der Fläche behindert haben.

 

Städtebaulich ist eine Nachnutzung dieser Fläche zwar wünschenswert, auf Grund der Lärmimmissionen durch die Zufahrt zum Gewerbe- und Industriegebiet von Bosch und der L460 für eine Flüchtlingsunterkunft jedoch nur bedingt geeignet.


Bewertung in Bezug auf Grundschule/ Kindertagesstätten

 

Der Planungsbezirk Neuhof/Hildesheimer Wald hat keine besonders gute Versorgungsquote. Im Bereich Kindergartenversorgung wird für 2024/25 von einer Quote von 71 % und für 2025/ 2026 von 88 % ausgegangen. (Angestrebt wird von der Stadt Hildesheim im Bereich der Kiga-Plätze eine Quote von 105%.)

 

Im Bereich der Krippe wird mit einer Quote von 68 % für 2024/25 beziehungsweise 69 % in 2025/26 gerechnet.

 

Dieser Standort kann also zu einem Engpass bei der Kindergartenversorgung führen, da es dort zumindest in der unmittelbaren Nähe mit der Kita Lämmerweide und der Kita St. Michael nur zwei Einrichtungen mit insgesamt 72 Kindergartenplätzen gibt. Der Besuch einer Kindertagesstätte in einem anderen Stadtteil ist natürlich grundsätzlich möglich. Von der gesonderten Bereitstellung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes ist auszugehen.

 

Der Hildesheimer Wald ist der Grundschule Neuhof zugeordnet. Die Schule steht an der Grenze zur Zweizügigkeit und ist mit Blick auf die räumlichen Kapazitäten schon jetzt limitiert; eventuell muss dort ein Container aufgestellt werden.

 

Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge:

 

An diesem Standort sollen bis zu 130 Personen untergebracht werden.

 

Infrastruktur:

 

Die Bushaltestelle des Stadtverkehrs befindet sich direkt am Platz, Einkaufsmöglichkeiten sind in der näheren Umgebung am Trockenen Kamp gegeben. Spielplätze gibt es fußläufig nicht.

 

Bodenbeschaffenheit:

 

Die vorhandene Fläche ist gepflastert beziehungsweise asphaltiert, es gibt keine Probleme bezüglich der Lastabtragung. Es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Bei möglicherweise notwendigem Bodenaushub ist mit einer erhöhten Schadstoffbelastung im Bereich der vorhandenen Asphaltdecke zu rechnen, der darunterliegende Boden ist unbedenklich. Dies hat aber nur Auswirkungen auf die Entsorgung, von der vorhandenen Asphaltdecke geht keine Gefahr für Menschen, insbesondere spielende Kinder aus.

Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Standort gut geeignet.

 

Versorgung:

 

Die Versorgung mit Trinkwasser ist grundsätzlich möglich, die Leitungen sind allerdings nicht ausreichend, so dass neue Leitungen gezogen werden müssen, um die Versorgung direkt am Standort zu gewährleisten, hier entstehen deutlich höherer Kosten als an anderen Standorten.

 

Die Stromversorgung am Standort ist aus dem Niederspannungsnetz möglich, die Kosten zur Bereitstellung der Leistung sind als gering einzustufen.

 

Die Medienversorgung ist an diesem Standort möglich.

 

Entsorgung:

 

Die Abführung des Oberflächenwassers ist bereits über die vorhandene Nutzung hergestellt.

In Bezug auf die Schmutzentwässerung gibt es zwei mögliche Anschlusspunkte. Ganz gleich, welchen man wählt, die Leitungen müssen verlängert werden und es müssen auch neue Schächte gesetzt werden. Laut SeHi haben die vorhandenen Leitungen noch Kapazitäten zur Erweiterung.

 

Planungskosten:

 

Die Planungskosten beziffern die Kosten, die für eine Planung des Geländes und der Container/ Module bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) notwendig werden. Hier werden die Grundstücke dann noch genauer untersucht in Bezug auf die Herrichtung und Erschließung. Als Ergebnis steht dann sowohl eine Genehmigungsplanung für das Gelände als auch eine Kostenberechnung, die Auskunft über die Gesamtkosten der Maßnahme mit einer 20-prozentigen Genauigkeit bei Umsetzung geben wird.

 

Planungskosten:   120.000,-

 

 

3.3.            Am Pferdeanger

 

Fläche:

 

Die gesamte Fläche umfasst 8.543 m², durch die Unterbringung entfällt eine Fläche von circa 5.733 m² also der Teil der Fläche, der als „Sportnutzung“ gekennzeichnet ist.

 

Die Fläche steht ab sofort zur Verfügung, es gibt keine Pachtverträge oder andere Verbindlichkeiten In der Nachbarschaft befinden sich die Kindertagesstätte Pferdeanger, mehrere Hundesportplätze, ein Einfamilienhaus und mehrere von der Stadt vermietete Reihenhäuser.

 

 

 

 

Städtebauliche Bewertung:

 

Die Fläche (Flurstück 4/8 der Flur 61, Gemarkung Hildesheim) liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Durch die Schwermetallbelastung mit Blei > 1000 mg / kg (siehe hierzu auch „Bodenbeschaffenheit“) und der Lage im Überschwemmungsgebiet ist die Fläche nicht für dauerhaftes Wohnen geeignet. Für eine Wohnbebauung sind die Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen zu beachten und ein Retentionsraumausgleich zu schaffen – darüber hinaus können sich bei näherer Untersuchung der Fläche weitere Anforderungen ergeben.

 

Die Fläche ist nach der Beschlussvorlage 18/373 vom 15.11.2018 momentan für eine KiTa-Erweiterungsfläche und Sportnutzung vorgesehen.

 

 

Bewertung in Bezug auf Grundschule/ Kindertagesstätten

 

In der Weststadt / Moritzberg haben wir nach aktuellem Stand im Kindergartenbereich mit 108% beziehungsweise 105 % eine bedarfsgerechte Versorgung. (Angestrebt wird von der Stadt Hildesheim im Bereich der Kindergartenplätze eine Quote von 105%.) Im Bereich der Krippe liegt die Quote bei 50 % (2024/25) beziehungsweise 46 % (2025/26).

 

Wenn am Pferdeanger 180-200 Personen untergebracht werden sollen, wird dieses - je nach Kinder-Anteil - gegebenenfalls zu Versorgungsengpässen führen und nicht alle Kinder sofort mit einem Kindergartenplatz versorgt werden können. Der Besuch einer Kita in einem anderen Stadtteil ist natürlich grundsätzlich möglich. Von der gesonderten Bereitstellung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes ist auszugehen.

 

Der Pferdeanger gehört schulbezirklich zur Ganztagsgrundschule Nord, würde aber mit der derzeitigen Regelung in Himmelsthür beschult. Das ist räumlich möglich, aber pädagogisch herausfordernd, da auch die Senkingstraße und Teile der Nordstadt schon der Grundschule Himmelsthür zugeordnet sind.

 

Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge:

 

An diesem Standort sollen bis zu 130 Personen untergebracht werden. Bei erheblichem Zuweisungsdruck ist es vertretbar, die Kapazität auf bis zu 200 Personen zu erhöhen.

 

Infrastruktur:

 

Die Bushaltestelle des Stadtverkehrs ist fußläufig in circa 10 Minuten erreichbar. Als nächste Einkaufsmöglichkeit ist Kaufland über einen direkten Fußweg erreichbar. Ein kleiner Spielplatz ist direkt vor Ort.

 

Bodenbeschaffenheit:

 

Es gibt eine asphaltierte Straße durch das Gebiet, beziehungsweise an der Fläche vorbei, diese besteht aus einer Wiese mit wenigen Büschen.

 

Die Fläche am Pferdeanger liegt im Geltungsbereich der Verordnung des „Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der Stadt Hildesheim“ (BPG-VO) und ist aufgrund der hohen (auch oberflächennahen) Schwermetallbelastungen dem Teilgebiet 1 zugeordnet; anfallender Bodenaushub wäre als gefährlicher Abfall einzustufen und dementsprechend zu entsorgen. Zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse sind hier entsprechende Sicherungs-, Schutz- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die Errichtung von mobilen Flüchtlingsunterkünften wäre auf der Fläche am Pferdeanger insgesamt also mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

 

Für Modulhäuser müsste keine Fläche befestigt werden, lediglich im Bereich von Parkplätzen und Gehwegen. Bei Containern wäre es notwendig die Flächen zu befestigen oder Streifenfundamente herzustellen. Die dann befestigten Flächen müssen entwässert werden.

 

Versorgung:

 

Die Versorgung mit Trinkwasser ist grundsätzlich möglich, die Leitungen sind ausreichend, allerdings müssen die Leitungen durch Neuverlegung verlängert werden, um die Versorgung direkt am Standort zu gewährleisten.

 

An dem Standort Pferdeanger muss für die Stromversorgung eine neue Trafostation gebaut werden, hier ist mit hohen Kosten zu rechnen.

 

Die Medienversorgung ist an diesem Standort möglich.

 

Entsorgung:

 

Eine vorhandene Schmutzentwässerung befindet sich im rückwärtigen Teil des Geländes, hier kann entweder an die vorhandenen Schächte oder durch die Verlegung neuer Stich-Leitungen relativ leicht an die vorhandene Entwässerung angeschlossen werden. Die vorhandenen Leitungskapazitäten reichen aus.

 

Planungskosten:

 

Die Planungskosten beziffern die Kosten, die für eine Planung des Geländes und der Container/ Module bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) notwendig werden. Hier werden die Grundstücke dann noch genauer untersucht in Bezug auf die Herrichtung und Erschließung. Als Ergebnis steht dann sowohl eine Genehmigungsplanung für das Gelände als auch eine Kostenberechnung, die Auskunft über die Gesamtkosten der Maßnahme mit einer 20%-igen Genauigkeit bei Umsetzung geben wird.

 

Planungskosten:   180.000,-

 

 

Hinweis zu den Ziffern 3.1 bis 3.3:

 

Bei der Bewertung der einzelnen Standorte sind die Auswirkungen auf die Grundschulen erläutert worden. Alle Standorte wirken sich aber auch auf die Beschulung in den weiterführenden Schulen aus. Einige Schulen tragen dabei die Hauptlast und dort ist voraussichtlich das Aufstellen von Containern notwendig. Die Anpassung der Schulentwicklungsplanung konnte in der Kürze der verfügbaren Zeit nicht abgeschlossen werden. Eine Berücksichtigung im aktuellen Haushaltsplanentwurf ist noch nicht erfolgt. Über den Abschluss der Überplanung wird der Rat unverzüglich informiert. 

 

Einbeziehung der Ortsteile/Soziale Betreuung/Sozialraumkonferenz

 

Über die Planungen der Verwaltung sollen nicht nur die Ortsräte, sondern darüber hinaus die BürgerInnen in allgemeinzugänglichen Informationsveranstaltungen informiert werden.

 

Die Bewohnenden der neuen Unterkünfte werden bedarfsgerecht und professionell durch soziale Fachkräfte unterstützt. Wachdienstleistungen werden bedarfsgerecht bereitgestellt.

 

Weiterhin wird für jede Unterkunft eine sogenannte „Sozialraumkonferenz“ durchgeführt. In dieser Konferenz soll gemeinsam mit Vertretern des Ortsrates, Wohlfahrt, Ehrenamt, Schulen, Beirat für Migration, Beratungsinstitutionen etc. vor Nutzungsbeginn ein Konzept für die weitestmögliche Einbeziehung der die Unterkunft bewohnenden Geflüchteten in den jeweiligen Sozialraum erarbeitet werden. Es ist der ausdrückliche Anspruch der Verwaltung, die neuen BewohnerInnen der Unterkünfte als auch den aufnehmenden Ortsteil zu vernetzen und die Beteiligten verlässlich zu begleiten.

 

Abstimmung mit dem Landkreis Hildesheim

 

Der Landkreis Hildesheim ist über die geplante Vorgehensweise informiert und um Bestätigung gebeten worden, dass die Planungskosten und die Kosten für die bauliche Realisierung der Standorte in die Abrechnung nach dem Finanzvertrag und der Heranziehungsvereinbarung zu den Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einbezogen werden.

 

Weitere Planung der Unterbringung Geflüchteter

 

Selbst bei weitest gehender Umsetzung der unter 3. vorgeschlagenen Container-/Modulprojekte werden die städtischen Unterbringungskapazitäten in der Zeit Ende 2024/ erstes Halbjahr 2025 voraussichtlich erschöpft sein. Auf die prognostische Unsicherheit wird verwiesen. Insofern sind auch für die Folgejahre Unterbringungskapazitäten im Umfang von circa 400 Plätzen/ 12 Monate zu planen und umzusetzen. Hierfür sind im Haushalt 2024 entsprechende Planungsmittel bereitzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)    Die folgenden Standorte werden für eine Flüchtlingsunterbringung bereitgestellt, sofern eine entsprechende Bedarfssituation vorliegt:

 

a)      Parkplatz am Südfriedhof

b)      Busparkplatz, Robert-Bosch-Straße

c)      Am Pferdeanger

 

Die Verwaltung nimmt vertiefende Planungen für die genannten Standorte vor, um deren Herrichtung, Erschließung und Bebauung mit einer Entwurfsplanung und Kostenberechnung zu versehen.

 

Die Planungskosten für die drei genannten Standorte in Höhe von insgesamt 420.000,- € sowie weitere 100.000,- € für die Vorplanung bisher nicht bekannter weiterer Baumaßnahmen werden aus bereits im Haushalt veranschlagten Mitteln für die Unterbringung von Flüchtlingen getragen.

 

2.)    Die Verwaltung wird mit Blick auf die erwartete Unterbringung weiterer Flüchtlinge ab 2025 ff. die Vorhabenplanung fortschreiben und dem Rat in 2024 weitere Unterbringungsoptionen im Stadtgebiet vorschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

///

 

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