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Sachverhalt:
Mit der Vorlage 22/012 (Investitionspakt – Soziale Integration im Quartier: Stadtfeld – meine Welt. Das Quartierszentrum. Hier: Information zur Kostensteigerung und zum weiteren Projektverlauf) wurde die aktuelle Kosten- und Projektsituation ausführlich erläutert. Entsprechend der gestiegenen Kosten für den Hochbau sind auch die Planungskosten für den Hochbau gestiegen.
Mit dem Beamten-Wohnungs-Verein zu Hildesheim eG (BWV) als Bauherr wurde im März 2020 ein städtebaulicher Vertrag für die Planungskosten Hochbau mit einem Zuschuss von 100 % der förderfähigen Kosten geschlossen. Dieser beinhaltet eine Förderobergrenze in Höhe von 97.561,43 €. Inzwischen hat der BWV alle Abrechnungsunterlagen eingereicht und die Abrechnung wurde erstellt. Die eingereichten Belege ergeben förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 132.352,62 €. Bisher wurde lediglich die im Vertrag festgelegte Förderobergrenze von 97.561,43 € ausgezahlt.
Für den Differenzbetrag in Höhe von 34.791,19,- € ist gemäß der Rundverfügung Nummer 8 / 2019 ein Ratsbeschluss erforderlich. Demnach müssen städtebauliche Verträge bei einer Zuschusshöhe von mehr als 100.000 € durch den Rat der Stadt Hildesheim genehmigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Zuschuss im städtebaulichen Vertrag „Planung Hochbau“ mit dem Beamten-Wohnungs-Verein zu Hildesheim eG wird auf 132.352,62 € erhöht.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Städtebaulicher Vertrag
– Abrechnung Planung Hochbau
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Städtebaulicher Vertrag (23107 KB) | ||||
2 | öffentlich | Abrechnung Planung Hochbau (13 KB) |
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