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Vorlage - 23/340  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 "Nikolaistraße"; hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
13.09.2023 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
27.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich  

Sachverhalt:

 

Die Neufassung des Bebauungsplans „Schützenwiese“ regelt seit 19.11.1994 die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Bereich der nördlichen Schützenwiese und der Nikolaistraße mit Gemeinbedarfseinrichtungen wie der Polizei, der Michelsenschule und den Harzwasserwerken. Mit dem Wegzug der Harzwasserwerke an einen neu gebauten Standort wird ein Gebäudekomplex für Nutzungen abseits der dort zulässigen öffentlichen Verwaltung frei. Ein Investor hat das Areal erworben und möchte dort eine Mischung aus Büronutzungen und Wohnungen unter Beibehaltung eines Großteils der vorhandenen Bausubstanz realisieren. Dazu ist der Bebauungsplan demgemäß anzupassen, denn dort ist der bisherigen Nutzung entsprechend nur eine öffentliche Verwaltung zulässig.

 

Ziel ist die Entwicklung eines Büro- und Wohnstandortes in integrierter Lage. Die In­vestoren haben mit Schreiben vom 16.08.2023 die Einleitung eines Planänderungs­verfahrens beantragt und sich bereit erklärt, auf Basis eines städtebaulichen Rahmenvertrages die Kosten für die 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ zu übernehmen.

 

Da in dem o. g. Bebauungsplan das Grundstück als Fläche für Gemeinbedarf für eine öffentliche Verwaltung festgesetzt ist und nun für Büronutzungen und zum Wohnen umgenutzt werden soll, ist der Bebauungsplan in Richtung der Festsetzung eines Mischgebietes zu ändern. Dafür kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Anspruch genommen werden, da es sich um eine Maßnahme der Innen­entwicklung handelt, die weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entstehen lässt und es nicht zu erwarten ist, dass durch die Planung die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durch­führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Auf die Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umwelt­berichts wird dementsprechend verzichtet. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 13 a Abs. 2 S. 2 BauGB nach dem Satzungs­beschluss im Wege der Berichtigung. Der Landkreis Hildesheim, als Schulträger der benachbarten Michelsenschule, ist über die Entwicklung des Standortes informiert und wird den Teil der Fläche der Harzwasserwerke, der nicht im Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung liegt, zur Erweiterung des Schulgrundstückes erwerben.

 

Die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden durch die Investoren über­nommen. Finanzielle Auswirkungen entstehen der Stadt Hildesheim somit nicht. Die Bebauungsplanänderung ermöglicht zusätzlichen Wohnraum und Arbeitsstätten in Hildesheim.

 

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

        Schaffung des Planungsrechts für Wohnen und Büronutzung

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung der Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchgeführt.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

- Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (184 KB)      
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