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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim unterstützt seit 2014 wieder Investitionen im Sportbereich. Von 2014 bis 2018 standen im Haushalt jährlich 60.000,- € für die Sportförderung zur Verfügung. 2019 wurden die Fördermittel auf 90.000,- € erhöht. Gemäß den Haushaltsbegleitbeschlüssen (Vorlage 16/044-1 Ziffer 23), sollen bei Bedarf von der Summe 10.000,- € für den vereinsungebundenen Sport (Informeller Sport) verwendet werden.
Die Hildesheimer Sportvereine wurden am 04.04.2023 angeschrieben und auf die Möglichkeit der Zuschussbeantragung hingewiesen. Grundlage ist die vom Rat am 07.02.2022 beschlossene Förderrichtlinie für den Vereinssport. Viele Anträge sind aber auch schon vor dem Anschreiben eingegangen, da sich die Fördermöglichkeit inzwischen herumgesprochen hat.
Antragsberechtigt sind nach der Richtlinie Sportvereine, die folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
Sitz in der Stadt Hildesheim
im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hildesheim eingetragen
Mitglied im KSB Hildesheim
vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt
Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Gesellschaften, die ausweislich ihrer Satzung sportliche Zwecke verfolgen und deren Gesellschafter ein Sportverein ist, der die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Ziel der Zuwendungen ist die Förderung des Sports im Gebiet der Stadt Hildesheim. Hierbei steht der eigentliche Zweck des Sports im Vordergrund. Demnach sollen Fördermittel vorrangig dem ausgeübten Sport direkt oder indirekt zugutekommen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. zum Umbau, zur Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen, sowie Gemeinschaftsanlagen im Gebiet der Stadt Hildesheim.
Clubhaus- und Vereinsheimsanierungen werden dagegen nur nachrangig gefördert. Nicht förderfähig sind überwiegend wirtschaftlich genutzte Räume, wie zum Beispiel Vereinsgaststätten und Wohnungen.
Die Fördersumme sollte 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Ausnahmen davon sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse an der Maßnahme möglich.
Durch den Zuwendungsempfänger ist in jedem Fall ein Eigenanteil von mindestens 10 % (inkl. etwaiger Darlehen) zu leisten.
Die Antragsfrist endete am 15.06.2023.
Die Rückmeldungen der Vereine waren sehr zahlreich. Die eingereichten Zuschussanträge liegen in ihrem Antragsvolumen (ca. 250.000,- €) um ein Mehrfaches über den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Somit fällt die Förderquote sehr niedrig aus und die Vereine erhalten nur einen Bruchteil der beantragten Mittel.
Insgesamt zur Verfügung stehende Zuschussmittel 2023
Institutioneller Sport |
| 80.000,- € |
Informeller Sport |
| 10.000,- € |
Insgesamt |
| 90.000,- € |
a) Institutioneller Sport (Vereinssport) – zur Verfügung stehende Mittel 80.000,- €
Zuschusshöhe/Verein/Projekt
1.000,- € VfS Hildesheim e.V. – Grundsanierung Schwimmbad im Förderzentrum Bockfeld
Die Wasseraufbereitung im Schwimmbad des Förderzentrums Bockfeld muss erneuert werden. Das Bad wird für den schulischen Schwimmsport genutzt. Außerdem gibt es dort auch Angebote für das Baby- und Kleinkindschwimmen sowie für den Gesundheitssport.
Gesamtkosten = ca. 11.193,- € (beantragt = 2.800,- €)
1.500,- € VfS Hildesheim e.V. – Grundsanierung VfV Freibad
Die Wasseraufbereitung der Duschen im VfV Freibad soll von Öl auf Solarenergie umgestellt werden.
Der Erhalt des Bades sollte gesichert und die neue energetische Ausrichtung unterstützt werden. Das Bad ist eine Bereicherung der Hildesheimer Bäderlandschaft.
Gesamtkosten = ca. 16.066,- € (beantragt = 3.578,- €)
4.000,- € VfS Hildesheim e.V. – Grundsanierung Hallenbad Drispenstedt
Die Wasseraufbereitung im Hallenbad Drispenstedt soll erneuert werden. Das Bad ist wichtiger Ort für den schulischen Schwimmunterricht und den Vereinssport, zudem ist es ideal zum Schwimmen lernen.
Gesamtkosten = ca. 44.605,- € (beantragt = 11.151,- €)
1.000,- € SG Frankenfeld e.V. – Neubau einer Blockbohlengarage
Der Verein möchte eine Blockbohlengarage aufstellen um Trainingsmaterial und den Aufsitzrasenmäher unterzustellen.
Gesamtkosten = ca. 6.990,- € (beantragt = 1.398,- €)
3.000,- € SG Frankenfeld e.V. – Grundsanierung Sportflächen
Der Verein muss dringend seine Sportflächen sanieren, da diese kaum noch unfallfrei zu bespielen sind. Der Verein leistet eine wichtige Integrationsarbeit im Quartier, verfügt aber über geringe Eigenmittel.
Gesamtkosten = ca. 19.140,- € (beantragt = 5.588,- €)
2.000,- € Sportverein Teutonia Sorsum e.V. – LED-Flutlichtanlage
Der Verein möchte eine neue LED-Flutlichtanlage installieren.
Gesamtkosten = ca. 23.371,- € (beantragt = 3.196,- €)
500,- € Eisenbahner Sportverein von 1929 e.V. – Dachsanierung Schießstand
Der ESV muss dringend eine Dachsanierung seines Luftgewehrschießstandes in Himmelsthür vornehmen.
Gesamtkosten = ca. 5.374,- € (beantragt = 1.612,- €)
4.000,- € Sportverein SV Bavenstedt e.V. – LED-Flutlichtanlage
Der Verein möchte auf dem B-Platz eine neue LED-Flutlichtanlage installieren.
Gesamtkosten = ca. 45.000,- € (beantragt = 10.000,- €)
20.000,- € Hildesheim Invaders e.V. – Ausbau Homefield
Das Homefield der Invaders neben der neuen Eintracht-Halle soll ausgebaut und mit Umkleiden, Duschen, Toiletten sowie Lagerräumen ausgestattet werden.
(Hinweis: Aufgrund des hohen Antragsvolumens musste der Zuschuss gedeckelt werden.)
Gesamtkosten = ca. 500.000,- € (beantragt = 50.000,- €)
10.000,- € Sportverein Blau-Weiß Neuhof e.V. – Sanierung Sanitärräume & Umkleiden
Der Umkleiden- und Toilettentrakt des Clubhauses muss dringend grundsaniert werden. Die neue Lüftung soll Schimmelbildung vorbeugen.
Gesamtkosten = ca. 150.000,- € (beantragt = 45.000,- €)
1.000,- € Verein für Volkssport Hildesheim e.V – Grundsanierung Billardhalle
Der Fußboden der stark frequentierten Billardhalle muss dringend erneuert werden. Der neue spezielle Bodenbelag ist vom Billardverband zwingend vorgeschrieben, um die Ausübung des Wettkampfsports weiter durchführen zu dürfen. Somit wird eine investive Nutzungsänderung vorgenommen.
Gesamtkosten = ca. 12.364,- € (beantragt = 3.600,- €)
10.000,- € RSV Achtum e.V. – Sanierung Sanitärräume & Umkleiden
Der Umkleiden- und Toilettentrakt des Vereinsheims muss dringend grundsaniert werden. Die neue Lüftung soll Schimmelbildung vorbeugen.
Gesamtkosten = ca. 133.760,- € (beantragt = 40.128,- €)
20.000,- € Eintracht Schwimmen gUG – neues Blockheizkraftwerk am HB Himmelsthür
Die Eintracht Schwimmen gUG hat seit 2012 das Hallenbad Himmelsthür gepachtet und die Bauunterhaltung übernommen. Jetzt ist der Bau eines Blockheizkraftwerks geplant, um das Bad energetisch zukunftsfähig aufzustellen.
Gesamtkosten = ca. 194.630,- € (beantragt = 50.000,- €)
2.000,- € Reit- und Fahrverein Hildesheim e.V. – neues Heu- und Strohlager
Das bisherige Heu- und Strohlager in der Amtsscheune kann aufgrund der Baufälligkeit des Gebäudes nicht mehr genutzt werden; deshalb muss ein neues Lager gebaut werden.
Gesamtkosten = ca. 31.759,- € (beantragt = 9.527,- €)
b) Informeller Sport (Vereinsungebunden) – zur Verfügung stehende Mittel 10.000,- €
10.000,- € Weiterer Ausbau der „Open Sports 2.0“ Anlage am Philosophenweg durch die
Stadt Hildesheim
Die bestehende „Open Sports 2.0“ Anlage wird sehr gut angenommen und verfügt bereits über zahlreiche Angebote. Der Soccercourt soll jetzt umgebaut und das vorhandene Ballfangnetz durch ein stabileres Stabgitter ersetzt werden.
Gesamtkosten = 11.781,- € (beantragt = 11.781,- €)
Hinweis: Da sich die Fläche für den informellen Sport im Eigentum der Stadt Hildesheim befindet und nicht verpachtet ist, handelt es sich haushaltsrechtlich um keinen Zuschuss. Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahme werden deshalb direkt ausgezahlt und durch bereits im Haushalt veranschlagte Mittel ergänzt.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass mit der städt. Förderung insgesamt Investitionen in Höhe von ca. 1.200.000,- € ermöglicht werden.
Anmerkung:
Die Verwaltung wird den Ausschuss für Schule/Bildung und Sport informieren, falls sich gravierende Abweichungen von der Mittelverteilung durch z. B. geänderte oder zurückgezogene Anträge ergeben sollten.
Beschlussvorschlag:
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verwendung der Investitionszuschüsse im Rahmen der Sportförderung 2023 wird – vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahmen – zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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