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Sachverhalt:
Anlässlich einer routinemäßigen Überprüfung nicht abgeschlossenen Bauleitplanverfahren in der Verwaltung stellte sich heraus, dass einige Verfahren durch Aufstellungsbeschlüsse zwar eingeleitet worden sind und teilweise in einem Fall auch durch Auslegungsbeschlüsse weitergeführt wurden, ein Verfahrensabschluss aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht mehr beabsichtigt, sinnvoll oder erforderlich ist. Für die betreffenden Verfahren sollen daher nun die jeweilig gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschlüsse, Auslegungsbeschlüsse) zu den im Folgenden aufgeführten Bebauungsplanverfahren aufgehoben werden.
Hildesheim Nord:
2. Änderung des Bebauungsplans HN 144 B
„Hafen Südwest“
Aufstellungsbeschluss: | 12.03.2014 (SteBa) 09.07.2014
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Verfahrensstand: | Aufstellung, frühzeitige Behördenbeteiligung, Unterrichtung und Erörterung, öffentliche Auslegung, Behördenbeteiligung sowie erneute Auslegung erfolgt. Danach wurde die Bearbeitung nicht weitergeführt. |
Hintergrund/Ziele und Zwecke der Planung: | Festgesetzte Fläche für die Ver- und Entsorgung ist entbehrlich. Nachfolgenutzung sollte einerseits Ausbildungs- und Katastrophenschutzzentrum der Feuerwehr ermöglichen, andererseits auch eine gewerbliche Ansiedlung. Zuerst war Festsetzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO vorgesehen. Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB) machten Planüberarbeitung erforderlich; Erneute Auslegung in 2016 beschlossen. |
Begründung der Aufhebung: | Fläche für Feuerwehr aufgrund des neuen Gefahrenabwehrzentrums für die Stadt Hildesheim obsolet; zur Zeit kein Notwendigkeit, die festgesetzte Art der baulichen Nutzung zu verändern. |
Bebauungsplan HN 263
„Friedrich-Nämsch-Park“
Aufstellungsbeschluss: | |
Verfahrensstand: | Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Behördenbeteiligung, Unterrichtung und Erörterung durchgeführt. |
Ziele und Zwecke der Planung: | Anstoß war ein Bauantrag für ein Wohngebäude im hinteren Blockinnenbereich. Um die vorhandenen Freiflächen insgesamt möglichst sinnvoll und ausgewogen für neue Wohnbebauung nutzen zu können, war eine Neuaufteilung der Grundstücksflächen und eine Regelung der künftigen Bebaubarkeit über einen Bebauungsplan angebracht. |
Begründung der Aufhebung: | Es gab Uneinigkeit über die Neuaufteilung der Grundstücke und die Nutzung. Die Eigentümer verloren das Interesse; eine rückwärtige Bebauung ist nicht mehr beabsichtig und somit ist eine Neustrukturierung des Bereichs nicht mehr notwendig. |
6. Änderung des Bebauungsplans HN 299
„Backshop Steuerwalder Str.“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Aufstellungsbeschluss: |
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Verfahrensstand: | Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Behördenbeteiligung, Unterrichtung und Erörterung durchgeführt, danach keine Weiterführung des Verfahrens. |
Ziele und Zwecke der Planung: | Antrag der Firma Schuder auf Änderung des Bebauungsplans zugunsten der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für einen Backshop mit Cafébetrieb. |
Begründung der Aufhebung: | Die Erweiterung des Betriebs durch einen Backshop ist nicht mehr beabsichtigt. Die Firma Schuder hat Ihren Antrag auf Bebauungsplanänderung zurückgezogen (Schreiben vom 06.07.2023) und auf die Weiterführung des Verfahrens verzichtet. |
Bavenstedt:
Bebauungsplan BA 176
„Zwischen Bäckerstr. und Unsinnbach“
Aufstellungsbeschluss: | 06.12.2010 (VA) |
Verfahrensstand: | Aufstellungsbeschluss (s.o.) sowie konzeptionelle Überlegungen erfolgt. |
Ziele und Zwecke der Planung: | Beabsichtigt war ein oder mehrere Wohngebäude im weit zurückliegenden Grundstücksbereich, im sogenannten Hinterland, zu bauen im Block. Um städtebaulich geordnete Entwicklung zu erreichen und bewältigungsbedürftige Spannungen zu verhindern erfolgte Aufstellung mit dem Ziel und Zweck der Ermöglichung einer geordneten städtebaulichen Nachverdichtung. |
Begründung der Aufhebung: | Verfahren kam wegen (temporär bis zur Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme) festgesetztem Hochwasserschutzgebiet ins Stocken. Aufgrund plötzlicher großer Zeitnot seitens mehrerer Eigentümer im Block sowie Interessenten aufgrund unterschiedlicher Zwangspunkte erfolgten konzeptionell abgestimmte Bauanträge, die mit der Planung konformgingen und einer geordneten Entwicklung entsprachen. Daher ist der Bereich mittlerweile bereits bebaut und das Bebauungsplanverfahren bzw. dessen Weiterführung obsolet. Nach Aufhebung kann hier wieder § 34 BauGB die planungsrechtliche Grundlage bilden. |
Hildesheim West / Ochtersum:
Bebauungsplan HW/OS 311
„Innerste Aue“
Aufstellungsbeschluss: | ||||||||||||
Verfahrensstand: | Aufstellungsbeschluss | |||||||||||
Ziele und Zwecke der Planung: | 1. Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Sportflächen im Bereich der Innerste-Aue 2. Entwicklung des Natur-, Kultur- und Naherholungsgebietes "Hildesheimer Innerstetal" 3. Umgestaltung des Eingangsbereiches an der Lucienvörder Allee und die Errichtung eines Einkaufsmarktes in Übereinstimmung mit dem Märktekonzept der Stadt Hildesheim. | |||||||||||
Begründung der Aufhebung: | Ursprünglich sollte mit der Aufstellung des Bebauungsplans eine grundlegende Aufwertung und Neustrukturierung der Sportanlagen und Grünflächen im Bereich der Innerste Aue zwischen der Lucienvörder Allee und der Straße Hohnsen erreicht werden. In den letzten Jahren sind mehrere Vorhaben auf Grundlage von Teilbebauungsplänen realisiert worden. Die übrigen Vorhaben der Sportvereine konnten nach § 35 BauGB planungsrechtlich möglich gemacht werden. Eine grundlegende Umgestaltung des Bereichs erfordert finanzielle und organisatorische Mittel, die seit Jahren nicht zur Verfügung stehen. Ein Planungserfordernis besteht derzeit nicht.
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Bebauungsplan HW 311 A „Innerste Aue Teil A“
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Ziele und Zwecke der Planung: | Die Zielsetzung für den Bebauungsplan HW/OS 311 „Innerste-Aue" wurde dahingehend geändert, dass neben dem Ziel, die Innerste-Aue weitest möglich von Bebauung freizuhalten und ausschließlich Sportanlagen zuzulassen, ausnahmsweise auf dem Vereinsgelände von Eintracht Hildesheim ein Anbau für zwei zusätzliche Großtagespflegestellen in die Planung integriert wurde. | |||||||||||
Begründung der Aufhebung: | Es handelt sich um eine Teilfläche des Geltungsbereichs des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans HW/OS 311 „Innerste-Aue“ (Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2009 Vorlage Nr. 09/317), für dessen Ausgestaltung das vorbereitete Entwicklungs- und Maßnahmenkonzept „Das grüne Band durch unsere Stadt“ die wesentlichen inhaltlichen Grundlagen liefern sollte. Aufgrund des geänderten und am 14.02.2011 im Verwaltungsausschuss einstimmig gefassten Beschlusses zur ergänzenden Zielsetzung des Bebauungsplans (Vorlage 11/025) sowie der zu erwartenden Verfahrenslänge sollte für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HW 311A „Innerste-Aue Teil A“ ein zeitlich vorgezogenes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, um möglichst kurzfristig die erforderlichen Baurechte für den Sportverein Eintracht Hildesheim von 1861 e.V. bzw. dessen geplanten Anbau für zwei Großtagespflegestellen (Krippen) an das vorhandene Fitness- und Gesundheitsstudio „Balance“ zu schaffen.
Das Gebäude ist auf Grundlage des § 33 BauGB errichtet worden. Eine weitere Fortführung des Verfahrens ist obsolet, da sonstige An- und Umbauten in dem Bereich in den letzten Jahren auf Grundlage des § 35, Abs. 2 BauGB erfolgen konnten und dies auch weiterhin im geringen Rahmen möglich ist.
Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans HW/OS 31 A können aufgehoben werden. |
Ochtersum:
5. Änderung des Bebauungsplans OS 280
„An der Renne“
Aufstellungsbeschluss: | |
Verfahrensstand: | Frühzeitige Behördenbeteiligung und Unterrichtung und Erörterung ist in der Zeit von 10.02. bis 12.03.2019 erfolgt. |
Ziele und Zwecke der Planung: | Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen und der festgesetzten Wohnbauflächen. |
Begründung der Aufhebung: | Die Bebauungsplanänderung ist mit dem Aufstellungsbeschluss am 30.01.2019 auf den Weg gebracht worden, um die überbaubaren Grundstücksflächen eines Grundstücks um Teile der öffentlichen Grünfläche zu erweitern, indem diese als Wohnbaufläche festgesetzt werden.
In der Zeit vom 12.02.2019 bis 15.03.2019 hat die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Dazu wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben, die im Wesentlichen die Kritik zum Inhalt hatten, dass öffentliche Grünflächen von Privaten genutzt werden und dass in einer Weise, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und des dazugehörigen Grünordnungsplans entspricht.
Offensichtlich handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall. Eine ungeordnete und vornehmlich an Privatinteressen orientierte Nutzung und der Ausverkauf öffentlicher Grünflächen kann nicht im Sinne einer geordneten Stadtentwicklung sein.
Dem Gleichbehandlungsprinzip entsprechend ist daher geboten, das Planverfahren nicht weiterzuführen und den Aufstellungsbeschluss zu der Bebauungsplanänderung wieder aufzuheben.
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Hildesheim Ost:
HO 306
„Östlich des Klinikums“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) und
13. Änderung des Flächennutzungsplans „Östlich des Klinikums“
Aufstellungsbeschluss: | |
Verfahrensstand: | Frühzeitige Behördenbeteiligung ist in der Zeit vom 29.03.2017 bis 02.05.2017 erfolgt und die Unterrichtung und Erörterung in der Zeit von 28.03. bis 24.04.2017. |
Ziele und Zwecke der Planung: | Die Errichtung eines Hospizes sowie entsprechend Darstellung von Sonderbauflächen und Grünflächen |
Begründung der Aufhebung: | Vorhabenbezogenes Bebauungsplan auf Antrag des Helios Klinikums gemäß § 12 BauGB; Änderung des Flächennutzungsplans (der gewerbliche Bauflächen darstellt) wäre parallel notwendig gewesen. Das Vorhaben wird nicht mehr beabsichtigt. Das Helios Klinikum hat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Beendigung des Verfahrens am 05.07.2023 beantragt.
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Beschlussvorschlag:
Die Aufstellungsbeschlüsse zu folgenden Verfahren werden aufgehoben:
Bebauungsplan HN 263 „Friedrich-Nämisch-Park“
6. Änderung des Bebauungsplans HN 299 „Backshop Steuerwalder Str.“
Bebauungsplan BA 176 „Zwischen Bäckerstr. und Unsinnbach“
Bebauungsplan HW/OS 311 „Innerste Aue“
5. Änderung des Bebauungsplans OS 280 „An der Renne“
HO 306 „Östlich des Klinikums“
13. Änderung des Flächennutzungsplans „Östlich des Klinikums“
Der Aufstellungsbeschluss und der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan HW 311 A „Innerste Aue Teil A“ werden aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss, der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung und der Beschluss zur erneuten Öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HN 144 B „Hafen Südwest“ werden aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Geltungsbereich 5. Änderung OS 280
- Geltungsbereich 6. Änderung HN 299
- Geltungsbereich HN 263
- Geltungsbereich HW 311 A
- Geltungsbereich HWOS 311
- Geltungsbereihc 2. Änderung HN 144 B
- Geltungsbereihc BA 176
- Geltungsbereihc HO 306
- Geltungsberiech 13. Änderung FNP
- Antrag Helios Aufhebung HO 306
- Antrag Helios Aufstellung HO 306
- Antrag Schuder Aufhebung 6. Änderdnug HN 299
- Antrag Schuder Aufstellung 6. Änderung HN 299
- Präsentation
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich 5. Änderung OS 280 (285 KB) | ||||
2 | öffentlich | Geltungsbereich 6. Änderung HN 299 (78 KB) | ||||
3 | öffentlich | Geltungsbereich HN 263 (157 KB) | ||||
4 | öffentlich | Geltungsbereich HW 311 A (58 KB) | ||||
5 | öffentlich | Geltungsbereich HWOS 311 (689 KB) | ||||
6 | öffentlich | Geltungsbereihc 2. Änderung HN 144 B (188 KB) | ||||
7 | öffentlich | Geltungsbereihc BA 176 (86 KB) | ||||
8 | öffentlich | Geltungsbereihc HO 306 (62 KB) | ||||
9 | öffentlich | Geltungsberiech 13. Änderung FNP (207 KB) | ||||
10 | öffentlich | Antrag Helios Aufhebung HO 306 (83 KB) | ||||
11 | öffentlich | Antrag Helios Aufstellung HO 306 (84 KB) | ||||
12 | öffentlich | Antrag Schuder Aufhebung 6. Änderdnug HN 299 (204 KB) | ||||
13 | öffentlich | Antrag Schuder Aufstellung 6. Änderung HN 299 (291 KB) | ||||
14 | öffentlich | Präsentation (1451 KB) |