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Sachverhalt:
Herr Rafael Brandenburger hat seinen Wohnsitz zum 22.07.2023 in die Ortschaft Wennigsen (Deister) verlegt. Er hat damit die Wählbarkeit zum Ortsrat und damit seinen Sitz im Ortsrat Oststadt / Stadtfeld verloren.
In der nächsten Sitzung hat der Ortsrat Oststadt / Stadtfeld gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Brandenburger Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ über.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Oststadt / Stadtfeld stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Herr Rafael Brandenburger, früher wohnhaft in 31135 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat, aufgrund des Wegzugs aus dem Gebiet der Ortschaft und dem damit verbundenen Verlust der Wählbarkeit, für den Ortsrat verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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