Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/172  

Betreff: Auf Antrag der AfD-Fraktion: Sonderregelung zum Erlass der Hundesteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AfD-Fraktion
Verfasser:AfD-Fraktion
Federführend:AfD-Fraktion Beteiligt:20.1 Rechnungswesen
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
05.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
19.06.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      

Sachverhalt:

 

Die Vermittlung von Hunden, die sich im Tierheim in Obhut befinden, gestaltet sich bekanntermaßen sehr schwierig. Für Tiere und das Tierheim ist es erstrebenswert, eine lange Verweildauer zu vermeiden.

 

Das Tierheim achtet bei jeder Vermittlung darauf, dass der neue Besitzer persönlich und finanziell in der Lage ist, das Tier gut und dauerhaft halten zu können.

 

Trotzdem kann es bei der Anschaffungsentscheidung eines Hundes ein Anreiz sein, sich für ein Tier aus dem Tierheim zu entscheiden, wenn die Kosten für die Hundesteuer im ersten Jahr oder länger hierbei nicht erhoben werden.

 

Die Höhe der Hundesteuer beträgt derzeit 126,- € für den ersten und 186,- € für den zweiten Hund.

 

Abzuwägen ist hier auch die geringe städtische Mindereinnahme gegenüber der erhofften besseren Vermittlungswahrscheinlichkeit. Jedoch ist jedes hierdurch zusätzlich vermittelte Tier ein Gewinn für alle.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Anpassung der Hundesteuersatzung rechtlich zulässig ist, wonach dem Abnehmer eines Tierheim-Hundes die Hundesteuer für eine noch festzulegende Dauer erlassen wird.

 

Sollte eine Anpassung rechtlich zulässig sein, wird eine Änderung der Satzung durch die Verwaltung in die Gremien eingebracht.

 


Anlagen:

 

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