Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 23/142  

Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartmann, Mathias
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
03.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.05.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
22.05.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss 2020  
RPA Schlussbericht 2020  
Stellungnahme der Verwaltung  

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurde am 23.11.2022 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2020 festgestellt.

 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020

 

Das erneut positive Ergebnis für das Jahr 2020 führt dazu, weitere rd. 18,5 Mio. € in die Ergebnisrücklage überführen und somit das Polster zum Auffangen möglicher künftiger Defizite aufbauen zu können. In Anbetracht der derzeitigen weltweiten krisenhaften Szenarien und den damit einhergehenden inflationsbedingten Preissteigerungen ist somit eine Ausgleichsmöglichkeit in he der Überschussrücklage gegeben.

Das Jahresergebnis 2020 umfasst folgende wesentliche Positionen:

  1. Das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Hildesheim schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 18.493.728,73 € (Planergebnis -67.900,- €).

    Davon entfallen 11.981.514,61 € (Plan 2.244.600,- €) auf das ordentliche Ergebnis und 6.512.214,12 € (Plan -2.312.500,- €) auf das außerordentliche Ergebnis.

 

  1. Die ordentlichen Erträge (366,9 Mio. €) sind im Vergleich zum Planansatz (362,3 Mio. €) um 4,6 Mio. € gestiegen.

 

  1. Die ordentlichen Aufwendungen (354,9 Mio. €) konnten im Vergleich zum Planansatz (360 Mio. €) um insgesamt 5,1 Mio. € gesenkt werden.

 

  1. Das außerordentliche Ergebnis enthält Erträge i.H.v. 8,3 Mio. € (Plan 0,6 Mio. €) und Aufwendungen i.H.v. 1,8 Mio. € (Plan 3,2 Mio. €).

 

  1. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt 6,0 Mio. € (Planwert: 24,2 Mio. €). Hierbei standen den Auszahlungen von 25,8 Mio. € (Planwert: 34,8 Mio. €) Einzahlungen von 19,8 Mio. € (Planwert: 10,6 Mio. €) gegenüber.

 

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt geprüft.

 

Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 16.03.2023, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.

 

Es haben sich u.a. wesentliche Prüfungsfeststellungen ergeben, auf die in der Stellungnahme der Verwaltung eingegangen wird. Zudem enthält der Bericht verschiedene Prüfergebnisse, die ggfls. eine weitere Prüfung erfordern.

 

Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

In seinem Bestätigungsvermerk kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Ergebnis:

 

Trotz der seit Einführung des neuen Kommunalen Rechnungswesens wiederkehrend aufgezeigten Beanstandungen vertritt das RPA in Wertung des vorgelegten Jahresabschlusses 2020 in seiner Gesamtheit die Auffassung, dass keine zwingenden Gründe einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG entgegenstehen.“

 

Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.

 

Der erzielte Überschuss wird der Überschussrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Jahresabschluss 2020

- RPA Schlussbericht 2020

- Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss 2020 (3145 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich RPA Schlussbericht 2020 (1621 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme der Verwaltung (353 KB)      
Seitenanfang