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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurde am 23.11.2022 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2020 festgestellt.
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
Das erneut positive Ergebnis für das Jahr 2020 führt dazu, weitere rd. 18,5 Mio. € in die Ergebnisrücklage überführen und somit das Polster zum Auffangen möglicher künftiger Defizite aufbauen zu können. In Anbetracht der derzeitigen weltweiten krisenhaften Szenarien und den damit einhergehenden inflationsbedingten Preissteigerungen ist somit eine Ausgleichsmöglichkeit in Höhe der Überschussrücklage gegeben.
Das Jahresergebnis 2020 umfasst folgende wesentliche Positionen:
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt geprüft.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 16.03.2023, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.
Es haben sich u.a. wesentliche Prüfungsfeststellungen ergeben, auf die in der Stellungnahme der Verwaltung eingegangen wird. Zudem enthält der Bericht verschiedene Prüfergebnisse, die ggfls. eine weitere Prüfung erfordern.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
In seinem Bestätigungsvermerk kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Ergebnis:
„Trotz der seit Einführung des neuen Kommunalen Rechnungswesens wiederkehrend aufgezeigten Beanstandungen vertritt das RPA in Wertung des vorgelegten Jahresabschlusses 2020 in seiner Gesamtheit die Auffassung, dass keine zwingenden Gründe einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG entgegenstehen.“
Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Der erzielte Überschuss wird der Überschussrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Jahresabschluss 2020
- RPA Schlussbericht 2020
- Stellungnahme der Verwaltung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2020 (3145 KB) | ||||
2 | öffentlich | RPA Schlussbericht 2020 (1621 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme der Verwaltung (353 KB) |