Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/120  

Betreff: Umsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) DigitalPakt Schulen in der Robert-Bosch-Gesamtschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grotjahn, Maximilian
Federführend:65.1 Technisches Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
12.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
03.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
19.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zurückgestellt   
10.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
02.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.05.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
22.05.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Der kompetente Umgang mit digitalen Medien ist zu einer Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und am Berufsleben geworden. Der Erwerb von Medienkompetenz ist daher ein wichtiger Bestandteil lebenslangen Lernens von der frühkindlichen und schulischen Bildung über die Hochschulbildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Die Digitalisierung spielt somit auch in den Schulen eine immer größere Rolle und der Bedarf an leistungsfähiger Netzwerkinfrastruktur wächst durch den zunehmenden Einsatz mobiler Endgerate wie Notebooks, Tablets, Whiteboards etc. stetig an (Stichworte: neue Unterrichtsmethoden, Vorgaben der Kerncurricula des Landes). Um diese Entwicklung der schulischen Bildung angemessen unterstützen zu können, bedarf es neben aktualisierten pädagogischen Konzepten eine darauf abgestimmte IT-Infrastruktur in den Schulen, die den neuen Anforderungen an digitales Lehren und Lernen Rechnung trägt und diese sinnvoll unterstützt.

 

Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss laut Vorlage 17/398 Nr.32 zur Digitalisierung an Schulen wurde zudem festgelegt: "Die Verwaltung soll prüfen, vorbereiten und klären, welche Möglichkeiten für eine Umsetzung in Anspruch genommen werden können und welche zusätzlichen Vorgaben verwaltungsseitig erfüllt werden müssen. Eine Kostenschätzung ist Bestandteil des Konzeptes."

 

Dazu informiert die Verwaltung wie folgt:

 

Eine grobe Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 wies für die Umsetzung des MEP an der Robert-Bosch-Gesamtschule einen Bedarf von ca. 650.000,- aus.

 

Aufgrund der Komplexität und Größe der Liegenschaft, der parallelen Bearbeitung weiterer Maßnahmen des MEP sowie des terminlichen Fertigstellungsdrucks wurde für dieses Vorhaben ein Planungsbüro mit der Planung, Umsetzung und Betreuung beauftragt.

 

Die detailliertere Ausarbeitung beinhaltete u.a. die Berücksichtigung der neuen Vorschriften der AMEV TI LAN 2021 für anwendungsneutrale Kommunikationsnetzwerke in öffentlichen Gebäuden. Hierrunter fällt z.B. auch das Anbinden jeglicher Datenunterverteilungen mit Glasfaser untereinander, sowie das Austauschen und Erneuern der Datenverteiler- und Serverschränke, aufgrund von zu geringer Platzreserven für die Umsetzung der Anforderungen des MEP. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die vorhandenen Niederspannungsunterverteilungen keine ausreichenden Kapazitäten und die Zuleitungen einen zu geringen Querschnitt aufweisen und dementsprechend erneuert werden müssen. Zum Aufbau der für die Schuldigitalisierung erforderlichen Infrastruktur, muss somit ein großer Teil der veralteten elektrischen Bestandsanlagen erneuert werden. Dieses bedeutet einen Vorgriff auf eine ohnehin in den nächsten Jahren erforderlich gewordene Sanierung der Gebäudeelektrik. Auch wurde vor Beauftragung des Fachplaners noch davon ausgegangen, dass rund 20% der vorhandenen IT-Infrastruktur hätten weiterverwendet werden können. Bei genauerer Betrachtung der Anlagen wurde allerdings festgestellt, dass die vorhandene IT-Infrastruktur nicht mehr den Anforderungen des MEP entsprechen kann und somit erneuert werden muss.

 

Diese neuen Erkenntnisse über erhöhten und zusätzlichen Handlungsbedarf, die extremen Material- und Leistungspreissteigerungen im Elektrogewerk um teils mehr als 30% in den letzten Jahren sowie die Beauftragung eines Fachplaners, haben einen erheblichen finanziellen Mehrbedarf gegenüber der ausgehenden Kostenschätzung zur Folge.

 

Im Haushalt wurden in den Jahren 2020 bis 2023 für die Investitionsmaßnahme 111052020581-9 „EDV Hochbau Robert-Bosch-Gesamtschule“ insgesamt 800.000,- zur Verfügung gestellt. Es stellt sich gegenüber dem Ursprungsbudget ein Mehrbedarf von 610.000,- dar.

 

Diese zusätzlichen Mittel werden in 2024 benötigt und werden entsprechend in der anstehenden Haushaltsplanung im Haushalt 2024 etatisiert. Da die Beauftragung bereits in 2023 erfolgen muss, ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 610.000,- gem. § 119 i.V.m. § 117 Abs. 1 S. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Haushaltsjahr 2023 vom Rat der Stadt Hildesheim zu genehmigen.

 

Als Deckung dient die im Haushalt 2023 für 2024 zur Verfügung stehende Verpflichtungsermächtigung in der Investitionsmaßnahme 111082019016-10 „KIP II Investitionsförderprogramm Schulen“ i.H.v. 610.000,- €. Hier stehen in 2023 noch ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung, so dass die vorsorglich eingeplante Verpflichtungsermächtigung nicht benötigt wird. Die fristgerechte Umsetzung des KIP II-Programms wird nicht beeinträchtigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 610.000,- wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

///

 

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