|
Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt am Wasserkamp auf einer Gesamtfläche von knapp 46 ha ein nachhaltiges, integriertes und zukunftsorientiertes Stadtquartier zu realisieren. Unter Berücksichtigung einer ausgeglichenen CO2-Bilanz ist es Ziel ein bedarfsgerechtes Wohnangebot mit ergänzenden wohnverträglichen Nutzungen umzusetzen. Hierfür hat der Rat der Stadt Hildesheim mit der Vorlage 19/378 am 16.12.2019 einen Grundsatzbeschluss sowie die Aufstellungsbeschlüsse für die o.g. Flächennutzungsplanänderungs- sowie Bebauungsplanverfahren gefasst.
Für die Stadtentwicklung leistet ein Wohngebiet am Wasserkamp einen erheblichen Beitrag zur Abdeckung des Wohnraumbedarfs der kommenden Jahre. Alternative Flächen werden seit Jahren mit Nachdruck entwickelt. Insbesondere in den größeren Entwicklungsbereichen Ostend und Pappelallee werden die Ziele der Innenentwicklung im Rahmen verdichteter Bauformen auf städtischen Flächen umgesetzt. Diese reichen jedoch nicht aus, die ermittelten Wohnraumbedarfe zu realisieren. Aktuell zeigt sich, dass diese Bedarfe wieder steigen und nicht vollumfänglich vorhersehbar sind. Die Stadt Hildesheim steht daher vor der Herausforderung in den kommenden Jahren zusätzliche Flächen für eine hohe Zahl von Wohnungen bereit zu stellen, um die verschiedenen Wohnraumbedarfe zu befriedigen. Um weite Teil der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen, zählen dazu der geförderte Wohnungsbau, Miet- und Eigentumswohnungen und auch Einfamilienhäuser. Mit dem Angebot wird auch einer Abwanderung ins Umland, die zusätzlichen MIV-Verkehr erzeugt, vorgebeugt. Am Wasserkamp sind die Grundstücksverhältnisse insoweit geklärt, dass die Stadt die vollständige Regie über die Flächendisposition hat. Das hat bezüglich des Gestaltungsspielraumes einen großen Vorteil gegenüber privaten Entwicklungen. Insbesondere das erforderliche differenzierte Angebot verschiedener Wohnformen wäre weder an anderer Stelle im Stadtgebiet noch in einem vergleichbaren Zeitraum zu realisieren.
Die Grundlage für die Entwicklung des Stadtquartiers ist die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption inkl. eines Mobilitäts-, Energie-, Wasser- und Klimaschutzkonzepts. Diese Konzeptentwicklung erfolgt unter aktiver Einbindung der allgemeinen Öffentlichkeit und Politik. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung konnten diese Aufgaben 2022 an die Bürogemeinschaft Drees & Sommer, MLA+ und LOKATION:S vergeben werden. Im Herbst 2022 erfolgte eine erste Bürgerbefragung zur Gebietsentwicklung. Es wurden daraufhin drei Strukturvarianten entwickelt und im Dezember 2022 der Politik und Öffentlichkeit vorgestellt. Am 14.01.2023 fand ein Workshop zu den Konzeptideen für die Öffentlichkeit statt.
Als Anregungen für die weitere Ausarbeitung wurden aus dem Workshop unter anderem folgende Planungsparameter abgeleitet:
Im Anschluss daran wurde unter Beachtung aller bislang gewonnenen Erkenntnisse aus den drei Varianten eine Vorzugsvariante ausgewählt und weiterentwickelt, die nun hier inklusive zusätzlicher Angaben zur weiteren Ausarbeitung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Da eine klare Tendenz zur einer der drei vorgestellten Varianten bei dem Workshop nicht zu erkennen war, wurde anhand städtebaulicher Kriterien eine Auswahlentscheidung seitens der Verwaltung und der Planungsbüros getroffen. Die Variante „Grünes Netz“ stellte sich dabei als diejenige mit den meisten Vorzügen heraus.
Die Gründe für die Vorzugsvariante sind unter anderem:
Bezogen auf die Wirtschaftlichkeit sind zwischen den Varianten keine wesentlichen Unterschiede anzunehmen. Daher wurde zu diesem Aspekt kein Vergleich angestellt. In Folge des Beschlusses sollen die Städtebauliche Rahmenplanung sowie die Fachkonzepte bis zum Sommer ausgearbeitet werden. In diesem Rahmen wird dann auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet.
Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit in den Bauleitplanverfahren möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist sinnvoll, diesen formalen Verfahrensschritt der Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, mit den Dokumentationen der bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie den sonstigen bereits vorliegenden Gutachten, (Vor-) Untersuchungen etc. und der Vorzugsvariante parallel zur Erarbeitung des Rahmenplans durchzuführen. Daher soll auch dies nun beschlossen werden.
Mit der Rahmenplanung und den Ergebnissen aus der Unterrichtung und Erörterung sollen dann die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) weiter ausgearbeitet werden.
Im Zuge der Aufstellungsbeschlüsse zur Bauleitplanung sind insgesamt 25 zusätzliche Entwicklungsziele beantragt und beschlossen worden (Vorlagen 19/426 und 19/436). Diese sind in die Variantenentwicklung eingeflossen und werden auch bei der weiteren Ausarbeitung berücksichtigt. Für die Umsetzungswahrscheinlichkeit dieser Entwicklungsziele zeigt sich insgesamt ein positives Bild. Die Entwicklungsziele, die sich voraussichtlich vollständig umsetzen lassen, sind grün markiert. Aufgrund des Planungsstandes sind allerdings bislang noch nicht alle Entwicklungsziele umfänglich bearbeitet oder prognostizierbar. Einige lassen sich voraussichtlich nicht vollständig oder nur in geänderter Form umsetzen. Die sich darauf ggf. noch ergebenen Änderungspotenziale sind in der Tabelle gelb gekennzeichnet:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt wie folgt:
Die vorgeschlagene Vorzugsvariante „Grünes Netz“ wird als Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Städtebaulichen Rahmenplanung beschlossen. Zudem sollen die angegebenen Zielvorstellungen und weiteren Punkte zur Konkretisierung der Erarbeitung Anwendung finden. Die notwendige weitere Ausarbeitung der Planungen für die Gebietsentwicklung wird veranlasst.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität beschließt wie folgt:
Für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wasserkamp“ und den Bebauungsplan HO/IZ/MA 198 „Wasserkamp“ sind die Unterrichtungen und Erörterungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen. Zusätzlich werden die auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und sind über die Internetseite der Stadt Hildesheim zugänglich.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
|
|
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Darstellung der 3 Strukturvarianten inkl. Dokumentation der Befragung
- Übersicht der Beteiligung zur Quartiersentwicklung Wasserkamp
- Vorzugsvariante
- Sachstand Entwicklungsziele und bei der weiteren Ausarbeitung zu beachtende Punkte
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Darstellung der 3 Strukturvarianten inkl. Dokumentation der Befragung (21349 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersicht der Beteiligung zur Quartiersentwicklung Wasserkamp (6480 KB) | ||||
3 | öffentlich | Vorzugsvariante (3586 KB) | ||||
4 | öffentlich | Sachstand Entwicklungsziele und bei der weiteren Ausarbeitung zu beachtende Punkte (139 KB) |