Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/042  

Betreff: Bebauungsplan AU 179 und örtliche Bauvorschrift AU 179 "Glockensteinfeld-Südwest"; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Achtum-Uppen Anhörung
31.01.2023 
Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
01.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan und ÖBV AU 179 (Entwurf)  
Bebauungsentwurf AU 179  
Begründung AU 179  
Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung  
Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179  
Faunistische Untersuchung AU 179  
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag  
UVP-Vorprüfung AU 179  
Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung  
Schalltechnisches Gutachten AU 179  
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179  
Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179  

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Sachverhalt:

 

I.

 

Die Stadt Hildesheim beabsichtigt das Gewerbegebiet Glockensteinfeld im Südwesten zu erweitern. Dies liegt südlich der B1 in der Nähe der BAB 7-Anschlussstelle „Hildesheim“. Gleichzeitig soll die südliche Stichstraße der Albert-Einstein-Straße zurückgebaut werden, sodass sich südlich dieser Straße keine öffentlichen Erschließungsanlagen mehr befinden, sondern ausschließlich größere private Gewerbegrundstücke. In diesem Zusammenhang ist die vorhandene Gewerbegebietseingrünung am heutigen Südrand des Gewerbegebietes in dem zu erweiternden Bereich zu versetzen, sodass sich die Eingrünung dann um den neuen Gebietsrand herum befindet.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Veränderungen zu schaffen galt es den Flächennutzungsplan zu ändern sowie diesen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verfahren wurden gemeinsam mit den Aufstellungsbeschlüssen am 04.03.2020 begonnen. Die parallel leicht vorlaufende 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises am 06.04.2022 rechtswirksam.

 

II.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung zum Bebauungsplanverfahren AU 179 und zur örtlichen Bauvorschrift AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die vom 17.03.2020 bis 14.04.2020 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 20.04.2020 zusammen mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher fast ausschließlich für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden einzig seitens der Polizeidirektion Hildesheim, Bereich Verkehr geäußert. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden Abwägungstabelle behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. wurden auf der Ebene des Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt. Die Seitens der Polizeidirektion geäußerten Bedenken sollen zurückgewiesen werden.

 

III.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dazu beteiligt.

 

IV.

 

Die Erstellung des Bebauungsplans selbst verursacht keine Folgekosten. Die mit der Erweiterung des Gewerbegebietes selbst bzw. der Gebietsentwicklung an sich einhergehenden Kosten inklusive der Kosten für den Rückbau der Stichstraße und der entsprechenden Leitungen sowie die neue Gebietseingrünung trägt die bzw. der Gewerbetreibende.

 

Von dieser Bebauungsplanung kann eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Oberzentrums Hildesheim mit seinen, auch für das Umland wichtigen zentralörtlichen Funktionen als Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum erwartet werden. Dies wird voraussichtlich eine kontinuierlichere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur bewirken. Mit einer Überlastung ist nicht zu rechnen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden im Sinne der Beschlussvorschläge zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt bzw. die geäerten Bedenken werden zurückgewiesen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans AU 179 und der örtlichen Bauvorschrift AU 179Glockensteinfeld-Südwest sowie die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

-          Bebauungsplan und ÖBV AU 179 (Entwurf)

-          Bebauungsentwurf AU 179

-          Begründung AU 179

-          Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung

-          Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179

-          Faunistische Untersuchung AU 179

-          Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-          UVP-Vorprüfung AU 179

-          Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung

-          Schalltechnisches Gutachten AU 179

-          Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179

-          Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan und ÖBV AU 179 (Entwurf) (904 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bebauungsentwurf AU 179 (620 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung AU 179 (3326 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung (553 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179 (3838 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Faunistische Untersuchung AU 179 (11973 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (5825 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich UVP-Vorprüfung AU 179 (437 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung (11235 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Schalltechnisches Gutachten AU 179 (10378 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179 (134 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179 (3423 KB)      
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