Sachverhalt:
I.
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt das Gewerbegebiet Glockensteinfeld im Südwesten zu erweitern. Dies liegt südlich der B1 in der Nähe der BAB 7-Anschlussstelle „Hildesheim“. Gleichzeitig soll die südliche Stichstraße der Albert-Einstein-Straße zurückgebaut werden, sodass sich südlich dieser Straße keine öffentlichen Erschließungsanlagen mehr befinden, sondern ausschließlich größere private Gewerbegrundstücke. In diesem Zusammenhang ist die vorhandene Gewerbegebietseingrünung am heutigen Südrand des Gewerbegebietes in dem zu erweiternden Bereich zu versetzen, sodass sich die Eingrünung dann um den neuen Gebietsrand herum befindet.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Veränderungen zu schaffen galt es den Flächennutzungsplan zu ändern sowie diesen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verfahren wurden gemeinsam mit den Aufstellungsbeschlüssen am 04.03.2020 begonnen. Die parallel leicht vorlaufende 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises am 06.04.2022 rechtswirksam.
II.
Während der Unterrichtung und Erörterung zum Bebauungsplanverfahren AU 179 und zur örtlichen Bauvorschrift AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die vom 17.03.2020 bis 14.04.2020 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 20.04.2020 zusammen mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher fast ausschließlich für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden einzig seitens der Polizeidirektion Hildesheim, Bereich Verkehr geäußert. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden Abwägungstabelle behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. wurden auf der Ebene des Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt. Die Seitens der Polizeidirektion geäußerten Bedenken sollen zurückgewiesen werden.
III.
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dazu beteiligt.
IV.
Die Erstellung des Bebauungsplans selbst verursacht keine Folgekosten. Die mit der Erweiterung des Gewerbegebietes selbst bzw. der Gebietsentwicklung an sich einhergehenden Kosten inklusive der Kosten für den Rückbau der Stichstraße und der entsprechenden Leitungen sowie die neue Gebietseingrünung trägt die bzw. der Gewerbetreibende.
Von dieser Bebauungsplanung kann eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Oberzentrums Hildesheim mit seinen, auch für das Umland wichtigen zentralörtlichen Funktionen als Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum erwartet werden. Dies wird voraussichtlich eine kontinuierlichere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur bewirken. Mit einer Überlastung ist nicht zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden im Sinne der Beschlussvorschläge zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt bzw. die geäußerten Bedenken werden zurückgewiesen.
Der Entwurf des Bebauungsplans AU 179 und der örtlichen Bauvorschrift AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ sowie die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Bebauungsplan und ÖBV AU 179 (Entwurf)
- Bebauungsentwurf AU 179
- Begründung AU 179
- Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung
- Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179
- Faunistische Untersuchung AU 179
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- UVP-Vorprüfung AU 179
- Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung
- Schalltechnisches Gutachten AU 179
- Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179
- Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan und ÖBV AU 179 (Entwurf) (904 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bebauungsentwurf AU 179 (620 KB) | ||||
3 | öffentlich | Begründung AU 179 (3326 KB) | ||||
4 | öffentlich | Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung (553 KB) | ||||
5 | öffentlich | Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179 (3838 KB) | ||||
6 | öffentlich | Faunistische Untersuchung AU 179 (11973 KB) | ||||
7 | öffentlich | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (5825 KB) | ||||
8 | öffentlich | UVP-Vorprüfung AU 179 (437 KB) | ||||
9 | öffentlich | Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung (11235 KB) | ||||
10 | öffentlich | Schalltechnisches Gutachten AU 179 (10378 KB) | ||||
11 | öffentlich | Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179 (134 KB) | ||||
12 | öffentlich | Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179 (3423 KB) |