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Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 beschlossen, dass die Stadt sich im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ) um Fördermittel für Maßnahmen zur Aktivierung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt bewirbt. Dazu sollen im städtischen Haushalt für 2022 bis 2025 insgesamt ein Ausgabenansatz in Höhe von 1,61 Mio. € sowie ein Einnahmenanteil in Höhe von 1,449 Mio. € abgebildet werden (s. auch Vorlage 22/007 vom 05.01.2022).
Das Projekt setzt auf die Aktivierung von privaten Initiativen und Investitionen zur Transformation überkommener Strukturen. Mit Veranstaltungen rund um die Mobilität sollen gesellschaftliche Veränderungsprozesse initiiert und begleitet werden. Dazu dienen drei Handlungsfelder, die gemeinsam mit dem PULS Hildesheim e.V., Hildesheim Marketing und dem städtischen Innenstadtmanagement umgesetzt werden sollen. Die Zusammenarbeit mit PULS Hildesheim e.V. und Hildesheim Marketing ermöglicht es, Personalkosten über Förderungen gegenzufinanzieren.
Urban Places Reloaded
Der Projektbaustein Urban Places Reloaded hat das Ziel, die Handelslage in der nördlichen Innenstadt („Bernwardquartier“) in ein Quartier zu transformatieren. Für die Projektlaufzeit sollen beim PULS Hildesheim e.V. ein Quartiersmanagement installiert und dort im EG ein Quartierszentrum eingerichtet und betrieben werden. Dabei werden Veranstaltungen und Aktionen sowie die temporäre Anmietung von Leerständen und Weitervermietung Teil des Quartiersprozesses. Darüber hinaus sollen baulich-investive Aufwertungsmaßnahmen (Fassaden) durchgeführt werden.
Hildesheimer Mobilitätssommer
Der Hildesheimer Mobilitätssommer beinhaltet gezielte Stadtmarketingaktivitäten zur Steigerung der Akzeptanz und Nutzung nachhaltiger innerstädtischer Mobilitätskonzepte. Jährlich wiederkehrende „Mobilitätsmeilen“ mit daran anschließendem Mobilitätssommer sollen Möglichkeiten bieten, neue sowie bereits bestehende Mobilitätsangebote im Alltag auszuprobieren. Die Formate sollen als aktive Beiträge zu Klimaschutz und Energieeffizienz langfristig implementiert werden. Eine zielgruppengerechte Kommunikation soll die Bewusstseinsbildung stärken.
Wohnen mittendrin
Der dritte Projektbaustein soll der Aktivierung von Wohnen im Bestand dienen. Die Räumlichkeiten des PULS dienen als konstante Anlaufstelle für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Initiativen. Hier sollen Analysen, Planungen und Visualisierungen für ausgewählte Objekte angeboten werden. Darüber hinaus sind Veranstaltungen zum Rahmenplan „Wohnstandort Innenstadt 2030“, Diskussionsrunden und eine Ausstellung geplant sowie Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema Wohnen in Innenstädten aus unterschiedlichen Perspektiven.
Die Stadt Hildesheim hat sich inzwischen mit Erfolg um die Aufnahme in das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ beworben und mit Bescheid vom 27.10.2022 eine Bewilligung über Fördermittel in Höhe von 1.449 Mio. € erhalten. Der Zuwendungsbescheid ist seit dem 04.11.2022 in Kraft. Die Fördermittel decken 90 Prozent der Ausgaben ab. Damit können die beschriebenen Maßnahmen bis August 2025 im Rahmen des geplanten Gesamtausgabenvolumens von bis zu 1,61 Mio. € umgesetzt werden. Im Haushalt wurden für die Jahre 2022-2025 unter dem Produkt 5110500 Ausgabenansätze in Höhe von 1.603.170 € abgebildet.
Auf der Grundlage des Ausgabe- und Finanzierungsplans, der Bestandteil des Zuwendungsbescheides ist, sollen PULS Hildesheim e.V. und Hildesheim Marketing als Letztmittelempfänger nunmehr im Rahmen von Weiterleitungsverträgen in die Lage versetzt werden, ihre Projektbausteine zu starten und die für die Umsetzung erforderlichen Mittel bei der Stadt Hildesheim abzurufen. Bedauerlicherweise hat der Fördergeber innerhalb des unveränderten Gesamtkostenrahmens einzelne Mittelansätze umverteilt, um zu erreichen, dass möglichst frühzeitig größere Beträge eingesetzt und abgerufen werden. Das führt nun dazu, dass innerhalb der ersten beiden Programmjahre 2022/23 Überschüsse verbucht sind, während die verfügbaren Mittelansätze in den beiden folgenden Jahren 2024/25 zu gering angesetzt sind. Mit Ausnahme der ersten beiden Programmjahre, die auf Grund des verzögerten Programmstarts wie ein Doppelhaushalt betrachtet werden, besteht sonst keine Möglichkeit, Mittel zwischen den Jahresetats zu verschieben. Die innerhalb eines jeweiligen Programmjahrs nicht verbrauchten Fördermittel verfallen.
Mit einer Änderung des Ausgabe- und Finanzierungsplans wäre dieser Konflikt grundsätzlich zu lösen, dies schließt der Fördergeber aktuell aber aus. Der Erfolg eines Änderungsantrages zu einem späteren Zeitpunkt kann auf Grund der Abhängigkeiten vom Bundeshaushalt seitens des beteiligten Bundesamtes (BBSR) derzeit nicht eingeschätzt werden. In der Folge können die vom Fördergeber zu genehmigenden Weiterleitungsverträge aktuell nur auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden. Diese eingeschränkte Flexibilität und die teilweise zu geringen Mittelansätze führen die Projektbeteiligten nun zu der Frage, wie die Maßnahmen gestartet werden können und z. B. Arbeits- oder Mietverträge für den Programmzeitraum abgeschlossen werden können, ohne dass dem PULS Hildesheim e.V. und Hildesheim Marketing daraus erhebliche, ggf. Existenz gefährdende finanzielle Risiken erwachsen. Darüber hinaus ist eine zentrale Maßgabe des Zuwendungsbescheides zu berücksichtigen, wonach die Bewilligung die gesicherte Finanzierung des Projektes voraussetzt.
Die anteiligen Abweichungen innerhalb der Budgets PULS Hildesheim e.V. Hildesheim Marketing für 2024/25 betragen in Summe 96.827,- €. Davon entfallen auf die Ausgabenansätze von PULS 35.077,- €, im Etat von Hildesheim Marketing besteht eine Differenz in Höhe von 61.750,- €.
PULS | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Summe |
Bescheid | 77.920 | 72.340 | 77.040 | 34.700 | 262.000 |
Realplanung | 2.091 | 113.092 | 87.192 | 59.625 | 262.000 |
Abweichung | 35.077 | -10.152 | -24.925 | 0 | |
| -35.077 |
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Marketing | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Summe |
Bescheid | 107.000 | 121.250 | 117.150 | 105.600 | 451.000 |
Realplanung | 5.000 | 161.500 | 154.400 | 130.100 | 451.000 |
Abweichung | 61.750 | -37.250 | -24.500 | 0 | |
| -61.750 |
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Innerhalb des Gesamtprogramms, das die bei der Stadt platzierten Maßnahmen einschließt, stellen sich die Abweichungen des Zuwendungsbescheides von einer „Realplanung“ wie folgt dar:
Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Summe |
Bescheid | 420.570 | 431.390 | 444.090 | 313.950 | 1.610.000 |
Realplanung | 40.091 | 620.192 | 587.092 | 362.625 | 1.610.000 |
Abweichung | 380.479 | -188.802 | -143.002 | -48.675 |
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191.677 | -191.677 | 0 |
Im Gesamtprogramm beträgt die Abweichung in den Projektjahren 2024/25 in Summe 191.677,- €, gerundet 192.000,- €.
Um nun eine Handlungsfähigkeit herzustellen und die Umsetzung des Programms zu ermöglichen, sollen die Weiterleitungsverträge mit dem PULS Hildesheim e.V. und dem Hildesheim Marketing auf der Grundlage des Ausgabe- und Finanzierungsplans abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird erwogen, die Differenzbeträge zunächst durch Beschluss des Verwaltungsausschusses über den städtischen Haushalt abzusichern. Zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt die Verwaltung, unter Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von 1,61 Mio. € einen Änderungsbescheid mit einer angepassten Mittelverteilung zu erwirken und das Finanzierungsrisiko wieder aufzufangen.
Beschlussvorschlag:
Die Weiterleitungsverträge mit dem PULS Hildesheim e.V. und Hildesheim Marketing (s. Anhang) werden auf der Grundlage des bewilligten Ausgabe- und Finanzierungsplans mit einem Ausgabenvolumen von zusammen 713.000,- € abgeschlossen.
Die Finanzierungsrisiken der Programmjahre 2024/25 in Höhe von insgesamt bis zu 192.000,- € werden zunächst über einen zusätzlichen Ausgabenansatz im städtischen Haushalt abgesichert (2024: 143.250,- €, 2025: 48.750,- €), um eine Handlungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms zu erreichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von 1,61 Mio. € einen Änderungsbescheid mit einer dem realen Finanzierungsbedarf entsprechenden Mittelneuverteilung innerhalb des Programmetats zu erwirken und den zusätzlichen Ausgabenansatz auszugleichen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Zuwendungsantrag
- Zuwendungsbescheid
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Weiterleitungsvertrag PULS
- Weiterleitungsvertrag Hildesheim Marketing
- Anlage zum Zuwendungsbescheid
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Zuwendungsantrag (1614 KB) | ||||
2 | öffentlich | Zuwendungsbescheid (13707 KB) | ||||
3 | öffentlich | Ausgaben- und Finanzierungsplan (158 KB) | ||||
4 | öffentlich | Weiterleitungsvertrag PULS (325 KB) | ||||
5 | öffentlich | Weiterleitungsvertrag Hildesheim Marketing (326 KB) | ||||
6 | öffentlich | Anlage zum Zuwendungsbescheid (30 KB) |