|
|
Sachverhalt:
Das Rechtsverhältnis zur Betreuung eines in einer städtischen Kita betreuten Kindes wird zwischen den Sorgeberechtigten des Kindes und der Stadt Hildesheim privatrechtlich mit einem Betreuungsvertrag geregelt. Die Benutzungs- und Entgeltordnung sind Bestandteile des Betreuungsvertrages.
Die Benutzungsordnung bildet eine wesentliche Grundlage für die Benutzung der städtischen Kitas als Betreuungseinrichtung für die Kinder. Hier finden sich wesentliche Regelungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Art und den Umfang des Personaleinsatzes. Damit stellen diese Regelungen – insbesondere auch die Neuerungen – eine Präventionsmaßnahme gegen zusätzliche Personalengpässe dar. Sie dienen damit auch besonders dem Erhalt von Betreuungssicherheit.
Die letzte Änderung der Benutzungsordnung hatte der Rat der Stadt Hildesheim mit der Vorlage 18/203 in seiner Sitzung am 27.08.2018 beschlossen.
Durch die Einführung des Nds. Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und den Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (TVöD SuE) ist eine Anpassung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten erforderlich. Angepasst werden sollen u.a. die Schließzeiten und Regelungen zum Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen von Kindern. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. Weiterhin werden einige Punkte klarer formuliert, die bisher unterschiedlich interpretierbar waren.
Für alle Betreuungsverträge, die ab dem 01.03.2023 abgeschlossen werden, wird die neue Benutzungsordnung ohne weitere Voraussetzungen Anwendung finden. Für Verträge, die vor dem 01.03.2023 abgeschlossen wurden, gelten die geänderten Regelungen der Benutzungsordnung nur unter der Voraussetzung, dass die Sorgeberechtigten diesen ausdrücklich zustimmen.
Die Änderung der Benutzungsordnung entfaltet keine unmittelbaren Finanzfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten zum 01.03.2022 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Entwurf Benutzungsordnung (Endfassung)
- Entwurf Benutzungsordnung (Änderungen markiert)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Benutzungsordnung (Endfassung) (137 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf Benutzungsordnung (Änderungen markiert) (139 KB) |