Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/007  

Betreff: Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten zum 01.03.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Merz, Sabine
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
17.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
23.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.02.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
13.02.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Benutzungsordnung (Endfassung)  
Entwurf Benutzungsordnung (Änderungen markiert)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Rechtsverhältnis zur Betreuung eines in einer städtischen Kita betreuten Kindes wird zwischen den Sorgeberechtigten des Kindes und der Stadt Hildesheim privatrechtlich mit einem Betreuungsvertrag geregelt. Die Benutzungs- und Entgeltordnung sind Bestandteile des Betreuungsvertrages.

 

Die Benutzungsordnung bildet eine wesentliche Grundlage für die Benutzung der städtischen Kitas als Betreuungseinrichtung für die Kinder. Hier finden sich wesentliche Regelungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Art und den Umfang des Personaleinsatzes. Damit stellen diese Regelungen – insbesondere auch die Neuerungen eine Präventionsmaßnahme gegen zusätzliche Personalengpässe dar. Sie dienen damit auch besonders dem Erhalt von Betreuungssicherheit.

 

Die letzte Änderung der Benutzungsordnung hatte der Rat der Stadt Hildesheim mit der Vorlage 18/203 in seiner Sitzung am 27.08.2018 beschlossen.

 

Durch die Einführung des Nds. Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und den Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (TVöD SuE) ist eine Anpassung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten erforderlich. Angepasst werden sollen u.a. die Schließzeiten und Regelungen zum Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen von Kindern. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. Weiterhin werden einige Punkte klarer formuliert, die bisher unterschiedlich interpretierbar waren.

 

Für alle Betreuungsverträge, die ab dem 01.03.2023 abgeschlossen werden, wird die neue Benutzungsordnung ohne weitere Voraussetzungen Anwendung finden. Für Verträge, die vor dem 01.03.2023 abgeschlossen wurden, gelten die geänderten Regelungen der Benutzungsordnung nur unter der Voraussetzung, dass die Sorgeberechtigten diesen ausdrücklich zustimmen.

 

Die Änderung der Benutzungsordnung entfaltet keine unmittelbaren Finanzfolgen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten zum 01.03.2022 wird zugestimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Entwurf Benutzungsordnung (Endfassung)

- Entwurf Benutzungsordnung (Änderungen markiert)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Benutzungsordnung (Endfassung) (137 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Benutzungsordnung (Änderungen markiert) (139 KB)      
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