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Sachverhalt:
Mit Vorlage 22/048 + 102 wurde der Verkauf der städtischen Flurstücke 19/6 und 17/3, beide der Flur 20, Gemarkung Hildesheim mit den folgenden Ergänzungen bzw. Bedingungen beschlossen.
Mit der Informationsvorlage 22/287 soll nun der Rat informiert werden, dass aus Sicht der Verwaltung diese Bedingungen umfassend erfüllt sind.
Die Informationsvorlage ist aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, die Ergänzungen des ursprünglichen Beschlusses zu erfüllen:
So wurde unter anderem die Prüfung der Möglichkeit einer Verpflanzung der Blutbuche lediglich seitens des Investors durch eine abstrakte gutachterliche Stellungnahme eingeschätzt. Weiterhin mangelt es für den Fall der Beseitigung der Blutbuche und des weiteren Gehölzbestandes an dem Nachweis konkreter Pflanzorte der Neupflanzungen in dem von dem Ratsbeschluss hierfür bestimmten Bereich. Ebenso mangelt es am Nachweis der Verfügungsmacht dieser Flächen seitens des Investors.
Weiterhin ist nach neusten Erkenntnissen darzulegen, ob mit Fortschritt der Planung auch die ursprünglich angegebene Nutzung, vor allem durch die AWO noch weiterhin avisiert ist. Sollte sich die zukünftige beabsichtigte Nutzung geändert haben, so wäre die Grundannahme, nämlich unter anderem die gemeinnützige Nutzung eines Großteils der Flächen, verändert. Aus diesen Erwägungen heraus ist damals unter anderem auch die Entscheidung zum Verkauf und damit zu der Versiegelung der Flächen mit dem einhergehenden Verlust der Bäume getroffen worden.
In diesem Fall müsste erneut eine Abwägung zum Verkauf der Flächen getroffen werden.
Der Rat hat sich daher erneut damit zu befassen, ob die vom Rat aufgestellten Bedingungen erfüllt sind und ob die damaligen Annahmen noch Bestand haben.
Beschlussvorschlag:
Zu Ziffer 1 muss der Entwurf des Kaufvertrags vorgelegt werden.
Für Ziffer 2 muss durch die Verwaltung die vorliegende gutachterliche Stellungnahme des Investors fachkundig bestätigt werden.
Ziffer 3 ist wie im Sachverhalt angegeben zu konkretisieren.
Zu Ziffer 4 muss der entsprechende Auszug aus dem Bauantrag vorgelegt werden.
Anlagen:
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