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Vorlage - 22/326  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
14.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zurückgezogen   

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Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 22/048 + 102 wurde der Verkauf der städtischen Flurstücke 19/6 und 17/3, beide der Flur 20, Gemarkung Hildesheim mit den folgenden Ergänzungen bzw. Bedingungen beschlossen.

 

  1. Der auf dem Flurstück 17/3 geplante „Pocketpark", seine Pflege durch den Käufer und seine für die allgemeine Öffentlichkeit zugesicherte Zugänglichkeit bis Sonnenuntergang ist im Kaufvertrag zu regeln.
  2. Stadt und Investor prüfen die Verpflanzung des auf Flurstück 19/5 existierenden Großbaums (Blutbuche) durch ein Fachunternehmen und legen die Ergebnisse dem SteBA vor. Sollte die wirtschaftliche Möglichkeit einer Versetzung vom SteBA als machbar eingeschätzt werden, übernimmt der Käufer die Kosten der Umsetzung. Diese sollte möglichst im Bereich der Innenstadt incl. Wallanlagen erfolgen. Sollte die Großbaumverpflanzung nicht möglich sein, so gilt für diesen Baum auch die Regelung unter 3.
  3. Ferner ist die CO2-Bindungskapazität aller auf dem Grundstück zu fällenden Bäumen zu ermitteln und ein entsprechender Ausgleich durch Neupflanzungen von entsprechend großen Bäumen im Stadtgebiet durch den Käufer zu schaffen.
  4. Die langfristige Überwachung der Einhaltung des Mobilitätskonzeptes wird vertraglich festgeschrieben.

 

Mit der Informationsvorlage 22/287 soll nun der Rat informiert werden, dass aus Sicht der Verwaltung diese Bedingungen umfassend erfüllt sind.

 

Die Informationsvorlage ist aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, die Ergänzungen des ursprünglichen Beschlusses zu erfüllen:

 

So wurde unter anderem die Prüfung der Möglichkeit einer Verpflanzung der Blutbuche lediglich seitens des Investors durch eine abstrakte gutachterliche Stellungnahme eingeschätzt. Weiterhin mangelt es für den Fall der Beseitigung der Blutbuche und des weiteren Gehölzbestandes an dem Nachweis konkreter Pflanzorte der Neupflanzungen in dem von dem Ratsbeschluss hierfür bestimmten Bereich. Ebenso mangelt es am Nachweis der Verfügungsmacht dieser Flächen seitens des Investors.

 

Weiterhin ist nach neusten Erkenntnissen darzulegen, ob mit Fortschritt der Planung auch die ursprünglich angegebene Nutzung, vor allem durch die AWO noch weiterhin avisiert ist. Sollte sich die zukünftige beabsichtigte Nutzung geändert haben, so wäre die Grundannahme, nämlich unter anderem die gemeinnützige Nutzung eines Großteils der Flächen, verändert. Aus diesen Erwägungen heraus ist damals unter anderem auch die Entscheidung zum Verkauf und damit zu der Versiegelung der Flächen mit dem einhergehenden Verlust der Bäume getroffen worden.

In diesem Fall müsste erneut eine Abwägung zum Verkauf der Flächen getroffen werden.

 

Der Rat hat sich daher erneut damit zu befassen, ob die vom Rat aufgestellten Bedingungen erfüllt sind und ob die damaligen Annahmen noch Bestand haben.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat prüft und stellt in diesem Gremienlauf fest, ob die von ihm selbst aufgestellten Bedingungen gem. Ziffer 1-4 aus Vorlage 22/048+102 erfüllt sind.

        Zu Ziffer 1 muss der Entwurf des Kaufvertrags vorgelegt werden.

        Für Ziffer 2 muss durch die Verwaltung die vorliegende gutachterliche Stellungnahme des Investors fachkundig bestätigt werden.

        Ziffer 3 ist wie im Sachverhalt angegeben zu konkretisieren.

        Zu Ziffer 4 muss der entsprechende Auszug aus dem Bauantrag vorgelegt werden.

 

  1. Der Rat prüft, ob die ursprünglich geplante Nutzung des Gebäudekomplexes, vor allem für die gemeinnützige Nutzung durch die AWO, noch wie in der Ursprungsvorlage angegeben avisiert ist und legt diese als Bedingung fest.

 

  1. Bis zur Entscheidung über die Beschlussvorschläge 1 + 2 wird der Abschluss des Kaufvertrages ausgesetzt.

 

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Anlagen:

 

 

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