Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/303  

Betreff: Parkkonzept für E-Roller
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Didszun, Thomas
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Beteiligt:33 Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
14.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
19.09.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage Nr. 22/082 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Anbietenden ein Parkzonenkonzept für E-Roller zu erarbeiten. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Verkehrsknotenpunkte, der ÖPNV und die Quartiersstruktur.

 

E-Scooter sind mit der Einführung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen worden.

 

Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch die Verwaltungsvorschriften zur StVO enthalten Regelungen zum Parken von E-Scootern. Sie werden in diesen Vorschriften Fahrrädern gleichgestellt.

 

Zum Parken von Elektrokleinstfahrzeugen ist in § 11 Abs. 5 der eKFV geregelt, dass für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend gelten.

 

Für Fahrräder gibt es weder spezialgesetzliche Regelungen noch Regelungen in der StVO, so dass Fahrräder und somit auch E-Scooter frei und ungeordnet abgestellt werden dürfen. Es gelten nur die allgemeinen Grundsätze, wonach gewährleistet sein muss, dass weder Fußgängerinnen und Fußgängern noch Rollstuhlfahrenden der Weg versperrt wird. Auch Rettungswege müssen frei bleiben.

 

Darüber hinaus müssen die abgestellten Fahrzeuge auch bei Dunkelheit erkennbar sein.

 

Zwischenfazit:

 

Somit besteht derzeit keine Möglichkeit rechtlich gegen abgestellte E-Scooter vorzugehen bzw. einen Bereich vorzuschreiben, in denen diese abgestellt werden können.

 

Anders wäre die Situation, wenn die Stadt Hildesheim ihre Sondernutzungssatzung ändern würde, so wie andere Städte wie z.B. Frankfurt und Düsseldorf dieses gemacht haben. Nach einem Urteil des VG Düsseldorf bzw. des OVG Münster handelt es sich bei den E-Scootern um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.

 

In der Satzung können Regelungen zur maximalen Anzahl, zu Abstellzonen oder zu Bereichen getroffen werden. Voraussetzung für das Anbieten der E-Scooter ist dann, dass die Betreiberfirmen vorab einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis stellen.

 

Ein mögliches Beispiel für eine Beschilderung einer markierten Parkzone für E-Scooter könnte so aussehen:

 

 

 

 

 

 

Aus Sicht der Anbietenden von E-Scootern haben sich hybride Parksysteme bewährt. In der Innenstadt, wo die Parksituation von E-Scootern in der Regel negativer wahrgenommen wird als in den Außenbezirken, soll ein stationsbasiertes System entwickelt werden und in den Außenbezirken weiterhin das Free-Float Prinzip gestattet werden.

 

Im Free-Float-Prinzip dürfen die Scooter weiterhin überall abgestellt werden, wo sie nicht behindern. Im stationsbasierenden Prinzip dürfen die Scooter nur noch in gesondert ausgewiesenen Bereichen abgestellt werden.

 

In der Innenstadt würde man diverse Standorte für Parkzonen bestimmen und mit dem Schild oder anderen Mitteln, wie z.B. Markierungen temporär kennzeichnen.

 

Es sollen Parkflächen eingerichtet, diese ein paar Wochen getestet, und dann nach Bedarf verstetigt oder wieder aufgelöst werden. Der Bedarf und die Nutzung der jeweiligen Parkflächen kann in Absprache mit technischen Mitteln aus dem Bereich Smart City erfolgen.

 

Die Anbietenden können in einem bestimmten Radius (z.B. 150 Meter) um diese eingerichtete Parkzone eine Parkverbotszone einrichten, damit die Nutzenden gezwungen sind in der vorgesehenen Zone zu parken. Nach und nach entstehen so immer mehr Parkzonen, so dass der free-floating Betrieb zu einem stationsbasierten Betrieb weiterentwickelt wird.

 

Um die Auswirkungen darstellen zu können, wurde die Einrichtung von Parkzonen zunächst nur in einem Teil Hildesheims geprüft. Hier bietet sich der Innenstadtbereich an, da hier die meisten E-Scooter abgestellt sind und die meisten Nutzenden vorhanden sind.

 

Im restlichen Stadtbereich soll der free-floating Betrieb erst einmal weiter angewandt werden, so dass die E-Scooter hier ohne feste Abstellanlagen abgestellt werden dürfen. Sollte sich das Parkkonzept bewähren, kann eine Erweiterung geprüft werden.

 

Es wird somit zunächst der Bereich innerhalb der Zone Marie-Wagenknecht-Straße / Bahnhofsplatz / Bahnhofsallee / Zingel / Schuhstraße betrachtet.

 

Die Abstellanlagen sollen sich an den Zugängen zur Fußgängerzone und in der Nähe der Bushaltestellen befinden.

 

Folgende Standorte für Parkzonen werden hier vorgeschlagen:

 Bahnhofsvorplatz

 ZOB

 Marie-Wagenknecht-Straße

 Marie-Wagenknecht-Straße / Kaiserstraße zwischen den beiden Bushaltestellen

 Kardinal-Bertram-Straße / Kurzer Hagen

 Kardinal-Bertram-Straße / Andreaspassage

 Schuhstraße

 PvH

 Zingel / Theaterstraße

 Bahnhofsallee Süd – ggf. Motorradplätze entfallen lassen

 Bahnhofsallee / Pepperworth

 Bahnhofsplatz vor Ärztehaus

 Friedrichstraße

 Hannoversche Straße / Kaiserstraße

 Kaiserstraße / Almstor

 Arnekenstraße

 Rathausstraße

 Platz an der Lilie

 Jakobistraße

 Hinter dem Schilde

 Wallstraße

 

 

Die Parkzonen sollen sich nicht in der Fußgängerzone befinden, da diese nicht legal befahren werden darf. Sollten sich diese im Bereich der Gehwege befinden, kann der Bereich mittels Markierung eingegrenzt werden. Ferner sollen Abstellmöglichkeiten wie z.B. Fahrradbügel aufgestellt werden, damit die Anzahl begrenzt wird und diese nicht mehr kreuz und quer abgestellt werden.

 

Nach Studien der Betreibenden zeigt sich, dass die Nutzenden bereit sind, etwa 200 m bis zum nächsten Fahrzeug zu laufen. Daher sollte ein voll stationsbasiertes System entsprechende Parkstationen vorsehen.

 

Diese Vorgabe wurden mit den o.g. möglichen Stellplätzen eingehalten.  Insgesamt würden hier aktuell sieben Parkplätze entfallen. Falls sich herausstellt, dass einige Standorte nicht umgesetzt werden können, müssten diese jeweils auf einen öffentlichen Parkplatz verlegt werden.

 

Allerdings können alle diese Maßnahmen erst umgesetzt werden, wenn die Sondernutzungssatzung entsprechend angepasst wurde.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Sondernutzungssatzung wird geändert und um die Regelungen zum Parken der E-Scooter erweitert.

 

Im Anschluss sollen im genannten Bereich testweise Parkzonen für E-Scooter eingerichtet werden. Der Bedarf über technische Mittel von Smart City ist zu überwachen und bei Bedarf dauerhaft einzurichten. 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (410 KB)      
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