Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/289  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG; hier: Jahresabschluss 2021 und Wahl des Abschlussprüfers 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckstein, Tobias
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
07.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
05.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bestätigungsvermerk  
Bilanz 2021  
Gewinn- und Verlustrechnung 2021  
Lagebericht 2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt demnächst eine ordentliche Hauptversammlung mit nachfolgender Tagesordnung durchzuführen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin berechtigt. Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt muss in der Hauptversammlung u. a. zu folgenden Tagesordnungspunkten beschließen:

 

  • Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 mit dem     Bericht des Aufsichtsrates
  • Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
  • Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

I.  Jahresabschluss der Stadtwerke Hildesheim AG für das Geschäftsjahr 2021

 

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2021 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind als Anlagen beigefügt.

 

Das Geschäftsjahr 2021 der Stadtwerke Hildesheim AG schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3,3 Mio. € ab (Vj. 2,1 Mio. €).  1,6 Mio. € hiervon werden in die Gewinnrücklagen eingestellt.

 

Hauptsächlich maßgeblich für die Entwicklung des Stadtwerke Konzerns ist die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen EVI und VuB. Das Geschäftsjahr 2021 war geprägt durch eine gegenüber dem Vorjahr höheren Ergebnisübernahme der EVI in Höhe von 6,7 Mio. € (Vj. 5,4 Mio. €). Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der VuB reduzierten sich leicht auf 1,3 Mio. (Vj. 1,4 Mio. €). Aufgrund des verbesserten Beteiligungsergebnisses erhöhte sich der Jahresüberschuss auf 3,3 Mio. € (Vj. 2,1 Mio. €).

 

  1. Bilanz zum 31.12.2021

 

Die Abschlussbilanz weist zum 31.12.2021 folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage 2):

 

 

2021

2020

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

Bilanzsumme

66.267

62.321

+3.946

Anlagevermögen

55.200

51.694

+3.506

Umlaufvermögen

11.058

10.627

+431

Davon Liquide Mittel

7.580

8.010

-430

Eigenkapital

52.534

50.337

+2.197

Davon gezeichnetes Kapital

20.000

20.000

+/-0

Davon Gewinnrücklagen

24.125

22.528

+1.597

Bilanzgewinn

1.700

1.100

+600

Rückstellungen

4.051

4.267

-216

Verbindlichkeiten

8.172

6.114

+2.058

 

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. € auf nunmehr 66,3 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür sind auf der Aktivseite die Investitionen in die Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes und in die Immobilie „Wasserparadies“, die das Anlagevermögen um 3,5 Mio. € erhöhten. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten beruht auf der planmäßigen Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung dieser Investitionen.

 

Die Einstellung in die Gewinnrücklagen beläuft sich auf 1,6 Mio. €. Durch die insgesamt erneut gestiegene Bilanzsumme verringerten sich daher trotz der Einstellung der Gewinnrücklagen die EK-Quote leicht von 79,0% im Vorjahr auf nunmehr 76,7%.

  1. Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage 3):

 

 

2021

2020

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

Umsatzerlöse

1.940

1.414

+526

Rohergebnis

2.183

1.776

+407

Erträge aus Beteiligungen

7.172

5.938

+1.234

Personalaufwand

947

912

+35

Abschreibungen

1.670

1.341

+329

Aufwendungen aus Verlustübernahme

1.262

1.356

-94

Jahresüberschuss

3.297

2.132

+1.165

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

1.597

1.032

+565

Bilanzgewinn

1.700

1.100

+600

 

Die sich überwiegend aus Geschäftsführungsumlagen sowie Miet- und Pachteinnahmen von anderen Konzerngesellschaften zusammensetzenden Umsatzerlöse erhöhten sich auf 1,9 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €), aufgrund der wieder aufgenommenen Mieteinnahmen von der EVI nach erfolgter Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes am Römerring 1.

 

Das Ergebnis der Stadtwerke Hildesheim AG wird maßgeblich durch die Beteiligungsergebnisse getragen. Ergebnisbeeinflussend sind insbesondere die Ergebnisse der EVI und der VuB. Aufgrund der Beendigung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit dem SVHi fließt deren Jahresergebnis nicht mehr ein.

 

Die Beteiligungsergebnisse haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

 

Beteiligungsergebnis

2021

2020

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

EVI

6.701

5.438

+1.263

Erträge aus übrigen Beteiligungen

471

500

-29

Erträge aus Beteiligungen

7.172

5.938

+1.234

VuB

-1.262

-1.356

-94

Aufwendungen aus Verlustübernahmen

-1.262

-1.356

-94

Insgesamt

5.910

4.582

+1.328 

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Weiter schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 

II. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu bestellen. Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 158 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beachtet werden. Darüber hinaus ist gleichzeitig gemäß § 313 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) eine Prüfung für den Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 1 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG

 

  • dem Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates zu folgen und den Bilanzgewinn in Höhe von 1.700.000,- € an die Stadt Hildesheim auszuschütten,
  • dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen und
  • der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

 

zuzustimmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Bestätigungsvermerk

- Bilanz 2021

- Gewinn- und Verlustrechnung 2021

- Lagebericht 2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bestätigungsvermerk (93 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bilanz 2021 (55 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gewinn- und Verlustrechnung 2021 (49 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Lagebericht 2021 (354 KB)      
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