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Sachverhalt:
Mit der Vorlage 20/013 wurde geplant in Hildesheim eine Beherbergungssteuer einzuführen. Kurz darauf wurde das Vorhaben auf Grund der Corona-Pandemie nicht umgesetzt und zurückgestellt. Außerdem war nicht klar, ob eine Einführung rechtmäßig wäre, da es Klagen in anderen Städten gab.
Mittlerweile wurde vom Bundesverfassungsgericht am 22.03.2022 entschieden und am 17.05.2022 öffentlich bekannt gegeben, dass "die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind." (Quelle: Pressemitteilung Nr. 40/2022 vom 17. Mai 2022). Außerdem wurde in der Begründung dargestellt, dass eine Bettensteuer sowohl für private als auch geschäftliche Übernachtungen erhoben werden kann.
Wir bitten um Darlegung, welche weitere Vorgehensweise die Verwaltung plant.
Anlagen:
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