Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/219  

Betreff: Jahresabschluss 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartmann, Mathias
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.07.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss 2019  
Prüfbericht RPA  
Stellungnahme der Verwaltung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wurde am 11.11.2021 aufgestellt und zum 22.02.2022 aktualisiert.

 

Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2019 festgestellt.

 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019

 

Bereits mit dem Jahresabschluss 2018 ist es der Stadt Hildesheim gelungen, die hohen Fehlbeträge in Höhe von in der Spitze fast 217 Mio. € aus der Zeit zwischen 1995 und 2011 vollständig abzubauen und sogar rd. 1 Mio. € in eine Ergebnisrücklage zu überführen. Mit dem Abbau der Altfehlbeträge und der Liquiditätskredite im Mai 2021 wurden die Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen aus dem Zukunftsvertrag aus Dezember 2012 damit weit vorzeitig erfüllt.

 

Das erneut positive Ergebnis für das Jahr 2019 führt dazu, weitere rd. 7,7 Mio. € in die Ergebnisrücklage überführen und somit ein Polster zum Auffangen möglicher künftiger Defizite aufbauen zu können. In Anbetracht der derzeitigen weltweiten krisenhaften Szenarien und den damit einhergehenden und noch zu erwartenden massiven inflationsbedingten Preissteigerungen ist somit eine Ausgleichsmöglichkeit in Höhe der Überschussrücklage gegeben.

Das Jahresergebnis 2019 umfasst folgende wesentlichen Positionen:

  1. Das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Hildesheim schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 7.735.863,37 € (Planergebnis 6.024.000,- €).

    Davon entfallen 1.118.893,74 € (Plan 2.242.600,- €) auf das ordentliche Ergebnis und 6.616.969,63 € (Plan 3.781.400,-  €) auf das außerordentliche Ergebnis.

 

  1. Die ordentlichen Erträge (350,1 Mio. €) sind im Vergleich zum Planansatz (354,9 Mio. €) um 4,8 Mio. € gesunken.

 

  1. Die ordentlichen Aufwendungen (349 Mio. €) konnten im Vergleich zum Planansatz (352,7 Mio. €) um insgesamt 3,7 Mio. € gesenkt werden.

 

  1. Das außerordentliche Ergebnis enthält Erträge i.H.v. 6,9 Mio. € (Plan 7,4 Mio. €) und Aufwendungen i.H.v. 0,3 Mio. € (Plan 3,6 Mio. €).

 

  1. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt 16,4 Mio. € (Planwert: 24,9 Mio. €). Hierbei standen den Auszahlungen von 34 Mio. € (Planwert: 50 Mio. €) Einzahlungen von 17,6 Mio. € (Planwert: 25,1 Mio. €) gegenüber.

 

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt geprüft.

Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 17.05.2021, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.

Es haben sich Beanstandungen ergeben, auf die in der Stellungnahme der Verwaltung eingegangen wird. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass in einigen Punkten sehr unterschiedliche Auffassungen zur Wesentlichkeit bzw. überhaupt dem Vorliegen von Mängeln besteht. Hier sind künftig noch weitreichendere Abstimmungen zwischen dem RPA und der Verwaltung erforderlich bzw. werden empfohlen. Zudem enthält der Bericht verschiedene Prüfergebnisse, die ggfls. eine weitere Prüfung erfordern.

Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

In seinem nunmehr genannten Abschlussvermerk kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Ergebnis:

„Trotz der vorstehend aufgezeigten Beanstandungen vertritt das RPA in Wertung des vorgelegten Jahresabschlusses 2019 in seiner Gesamtheit die Auffassung, dass keine zwingenden Gründe einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG entgegenstehen.“

Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.

Der erzielte Überschuss wird der Überschussrücklage zugeführt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Jahresabschluss 2019

- Prüfbericht RPA

- Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss 2019 (3179 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Prüfbericht RPA (1160 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme der Verwaltung (488 KB)      
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