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Vorlage - 22/201  

Betreff: Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion Hannover-Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fuhrich, Svenja
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
15.06.2022 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften mit dem Ausschuss für Kultur und Demographie ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.07.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

1. Das Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“

 

Das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ ist ein neues regionalpolitisches Förderinstrument des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB). Die Zukunftsregionen sollen dazu beitragen, konkrete regional spezifische Herausforderungen gemeinsam mit Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und –planern zu bewältigen und Entwicklungschancen zu nutzen. Durch eine gezielte themenbezogene Zusammenarbeit über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus sollen regionale Projekte entwickelt werden, die zu wirksamen Entwicklungs- und Wachstumsimpulsen in den beteiligten Räumen führen. Das Förderinstrument nimmt dabei eine langfristige Perspektive ein. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der regionalen Akteurinnen und Akteure dauerhaft zu stärken und Fördermittel möglichst bedarfsgerecht einzusetzen.

 

Die finanzielle Unterstützung der Zukunftsregionen erstreckt sich zunächst über die EU-Förderperiode 2021-2027 (mit einem Projektende am 31.12.2028). Zur Förderung der Zukunftsregionen stehen insgesamt knapp 95 Mio. an EU-Strukturfondsmitteln als anteiliges Förderbudget zur Verfügung. Die endgültige Förderhöhe pro Region ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Zukunftsregionen.

 

Zukunftsregionen erhalten ein „virtuelles Projektbudget“, das sie innerhalb der Programmlaufzeit für einzelne, noch zu entwickelnde Projektvorhaben abrufen können. Die Projekte können durch die beteiligten Kommunen, aber auch durch Dritte beantragt werden. Antragsberechtigt sind lt. Richtlinienentwurf vom 24.05.2022 u.a. Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen, Kammern und Verbände, gemeinnützige Einrichtungen, Universitäten und Hochschulen.

 

Zu rechnen ist mit einem Gesamtvolumen von insgesamt ca. 12-15 Mio. pro Zukunftsregion, wovon 40% gefördert werden. Das bedeutet, dass der EU-Anteil an diesen Budgets gemäß den Interventionssätzen ca. 5 Mio. pro Zukunftsregion beträgt. Die restlichen 60% müssen von den Projektpartnern als Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden. Kommunen können, müssen sich jedoch nicht an den einzelnen Projekten beteiligen.

 

Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Zukunftsregionen müssen damit die Vorgaben des niedersächsischen Operationellen Multifondsprogramms EFRE / ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 aufgreifen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele für Wachstum und Beschäftigung sowie eines bürgernahen Europas. Soziale, ökonomische und ökologische Herausforderungen und Potenziale müssen berücksichtigt werden.

 

Neben dem Projektbudget stehen den Zukunftsregionen auch die anderen im Operationellen Multifondsprogramm EFRE / ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 genannten Maßnahmen offen. Darüber hinaus sollen zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten neben der EU-Förderung auch Bundes- und Landesmittel beitragen, die durch ein Regionalmanagement, das ebenfalls Teil des Programms ist, eingeworben werden können.

 

Die Akteurinnen und Akteure einer Zukunftsregion arbeiten über eine Steuerungsgruppe zusammen. Diese entscheidet über die Ausgestaltung der Zukunftsregion und insbesondere über die Förderwürdigkeit der einzelnen Projektvorhaben.

 

Handlungsfelder und Zusammenschluss von Partnerinnen und Partnern

 

Das Förderprogramm beinhaltet sechs Handlungsfelder, von denen maximal zwei als thematische Schwerpunkte der Zukunftsregion gewählt werden konnten:

- Regionale Innovationsfähigkeit

- CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft

- Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume

- Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe

- Gesundheitsversorgung und Pflege

- Kultur und Freizeit (nur in Kombination mit einem weiteren Handlungsfeld, da hier

vergleichsweise weniger Fördermittel zur Verfügung stehen)

 

Die Handlungsfelder für die Zukunftsregion Hannover-Hildesheim sind:

- Regionale Innovationsfähigkeit

- Kultur und Freizeit

Alle vier Partnerinnen und Partner identifizieren insbesondere in diesen Themenfeldern ähnliche oder komplementäre Herausforderungen und sehen ein großes Synergiepotential, diese gemeinsam anzugehen. 

 

So wurden die Themen zum einen aus den Bewerbungen zur Kulturhauptstadt Europas 2025 Hannovers und Hildesheims hergeleitet, zum anderen aus den beiden erfolgreichen Bewerbungen als Modellprojekt Smart City und den bereits vorhandenen Verzahnungen im Wirtschaftsförderung- und Innovationsbereich.

 

Die Interessensbekundung

 

Die gemeinsame Interessensbekundung für die Zukunftsregion Hannover-Hildesheim wurde zum 30.09.2021 abgegeben und hat 99 von 105 möglichen Punkten erreicht. Im Anschluss wurde die Zukunftsregion Hannover-Hildesheim zur Abgabe eines Zukunftskonzeptes zum 30.06.2022 aufgefordert.

 

2. Inhalte der Bewerbung der Zukunftsregion Hannover – Hildesheim

 

Die Stadt Hildesheim reicht eine gemeinsame Bewerbung als Zukunftsregion mit der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und dem Landkreis Hildesheim ein. Die Eckpunkte des so genannten Zukunftskonzepts auf der Basis der gewählten Handlungsfelder werden im Folgenden beschrieben.

 

Regionale Innovationsfähigkeit

 

Das Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ umfasst die Fördergegenstände regionale Technologietransfernetzwerke, Unterstützung des Gründungsklimas, innovative Lern- und Arbeitsorte und Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse. Als Chancen für die Partnerinnen und Partner werden hier beispielsweise neue einheitliche digitale Infrastrukturen und Prozesse gesehen, eine Synchronisation der Gründungszentren, die Verstärkung von Technologietransfer und Innovationsprozessen durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Forschungsverbünde zwischen KMUs, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus beiden Partnerregionen. Darüber hinaus können Aktivitäten zur Vermittlung digitaler Kompetenzen, u.a. bei Kindern und Jugendlichen, umgesetzt werden und Angebote der Kultur- und Kreativwirtschaft als Innovationstransfer für andere Branchen entwickelt werden und die sich etablierenden Prozesse bzgl. Smart City unterstützt und erweitert werden.

 

Kultur und Freizeit

 

Das Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ umfasst die Fördergegenstände „Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes und von kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes, des Ökotourismus und von touristischen Ressourcen und Dienstleistungen.“

 

Vor dem Hintergrund der beiden Bewerbungen als Kulturhauptstadt Europas sehen alle Konsortialpartnerinnen und -partner im Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ zahlreiche Anknüpfungspunkte und die Chance, Teile der erdachten Projekte und Strategien umzusetzen. Einen besonderen Fokus wird die Zukunftsregion auf die Weiterentwicklung des Kulturmarketings, die Verbesserung von Zugangschancen zu kulturellen und Freizeitangeboten sowie auf Kultur- und ökotouristische Angebote legen. Auch bietet die Wahl des Handlungsfelds die Möglichkeit, notwendige Veränderungsprozesse im Kulturbereich selbst, wie z.B. ökologisch nachhaltige Produktionsweisen in der Veranstaltungsbranche, voranzutreiben.

 

Gerade der Bereich Kultur und Freizeit spielt in den themenspezifischen Förderrichtlinien im Multifondsprogramm oftmals eine untergeordnete Rolle. Die Auswahl dieses Handlungsfelds in der Zukunftsregion ermöglicht es nun, diese Lücke für Projekte in Hildesheim und Hannover zu schließen und auch die regionale Kulturentwicklung im Rahmen von EFRE und ESF+ -Programmen zu stärken. 

 

Eine Verknüpfung der beiden Handlungsfelder wird beispielsweise in Bereichen der Digitalisierung, der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Tourismuswirtschaft sowie angesichts der Bedeutung von Kultur als wesentlicher Faktor für Lebensqualität und als Standortfaktor zur Anziehung und Bindung von Fachkräften wichtig.

 

Die Zukunftsregionen sollen zudem in allen Prozessschritten einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Querschnittsziele der ökologischen Nachhaltigkeit, Gleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung sowie der Guten Arbeit leisten. Um das zu erreichen, sind in allen Phasen der Entwicklung und Umsetzung von Zukunftsregionen sowohl bei der Entwicklung von Strukturen als auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung von Konzepten diese Querschnittsziele aktiv zu unterstützten.

 

Governance-Struktur der Zukunftsregion Hannover-Hildesheim

 

 

Steuerungsgruppe

 

Die Steuerungsgruppe ist das oberste Entscheidungsgremium der Zukunftsregion und trifft u.a. Entscheidungen zur Förderwürdigkeit von Projekten und der Beantragung von Mitteln.  Alle regionalen Partnerinnen und Partner sind, ebenso wie das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Mitglieder der Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe muss zu mindestens 40% aus Wirtschafts- und Sozial (WiSo)-Partnerinnen bzw. -partnern bestehen. Diese werden hier durch die Sprecherinnen und Sprecher der beiden Fachausschüsse, den Funktionsträgerinnen und -trägern der beiden Fachausschüsse und der Vertretungen der Jugend- und Querschnittsthemen dargestellt.

 

Organisation/Institution

Stimmen

Landkreis Hildesheim

1

Stadt Hildesheim

1

Landeshauptstadt Hannover

1

Region Hannover

1

Sprecherin bzw. Sprecher der Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister der Kommunen in der Region Hannover

1

Sprecherin bzw. Sprecher der Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister der Kommunen im Landkreis Hildesheim

1

ArL Leine Weser

1

Sprecherin bzw. Sprecher und stv. Sprecherin bzw. Sprecher der beiden Fachausschüsse

4

Funktionsträgerin und -träger der beiden Fachausschüsse

2

Vertretung Jugend- und Querschnittsthemen

2

 

 

Summe

15

 

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse stellen Expertinnen- und Expertengremien für die beiden Handlungsfelder der Zukunftsregion dar. Sie geben vorab inhaltliche Förderempfehlungen an die Steuerungsgruppe ab.

 

Die Besetzung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:

          Expertisen nach Schwerpunkten in den Handlungsfeldern

          Entsendung fachlicher bzw. wissenschaftlicher Vertreterinnen und Vertreter jeder Partnerregion

          Einbindung bestehender Gremien, Verbände und Netzwerke, um breite Repräsentation zu erreichen

 

Regionalmanagement (REM)

 

Das noch zu entwickelnde gemeinsame REM wird als Koordinierungsstelle zwischen den Partnerinnen und Partnern dezentral in Hannover und Hildesheim eingerichtet und sorgt für die Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von Projekten und Projektanträgen. Des Weiteren soll das REM für die Anbahnung weiterer Fördermittelanträge aus anderen Instrumenten Sorge tragen und so einen Beitrag zur besseren Fördermittelnutzung in der Region leisten.

 

Das REM soll mit insgesamt drei Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgestattet werden, davon 1,5 in Hildesheim und 1,5 in Hannover. In Hildesheim sollen 0,75 VZÄ für das Handlungsfeld Regionale Innovationsfähigkeit und 0,75 VZÄ für das Handlungsfeld Kultur und Freizeit eingerichtet werden. Beide Stellen sollen bei der Stadt Hildesheim verortet werden. Dabei wird die Stelle für „Regionale Innovationsfähigkeit“ im Fachbereich 18 bei Smart City angesiedelt, die Stelle für „Kultur und Freizeit“ soll beim gemeinsam von Stadt, Landkreis und Landkreiskommunen betriebenen Projektbüro der „Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur“ eingerichtet werden (vorbehaltlich des Beschlusses der Lenkungsgruppe hierzu).

 

Die Betriebskosten des Regionalmanagements und der Steuerungsstruktur werden bis zu einer Gesamthöhe von 300.000,- pro Jahr mit 70% aus EU- und Landesmitteln unterstützt.

 

Der Eigenanteil soll wie folgt aufgeteilt werden:

 

Kultur und Freizeit: Es wird während der Vertragslaufzeit bis 2024 (vorbehaltlich des Beschlusses der Lenkungsgruppe) das vorhandene Projektbudget der Interkommunalen Zusammenarbeit genutzt. 2025 bis 2028 soll der Eigenanteil entweder Bestandteil einer Fortsetzung der IKZ werden oder zu gleichen Teilen von Stadt und Landkreis Hildesheim getragen werden.

 

Regionale Innovationsfähigkeit: Der Eigenanteil soll zu gleichen Teilen von Stadt und Landkreis Hildesheim getragen werden.

Position

Beschreibung

Kosten 2023

Kosten Projektlaufzeit 2023-2028

Eigenanteil 2023 30%

Eigenanteil Projektlaufzeit 2023-2028 30%

REM "Regionale Innovations-fähigkeit"

0,75 VZÄ, ca. EG 11, Einheitskostensatz Nbank

52.182,00

331.425,00

15.654,60

99.427,50

Restkosten-pauschale 40%

 

20.872,80

132.570,00

6.261,84

39.771,00

REM "Kultur und Freizeit"

0,75 VZÄ, ca. EG 11, Einheitskostensatz NBank

52.182,00

331.425,00

15.654,60

99.427,50

Restkosten-pauschale 40%

 

20.872,80

132.570,00

6.261,84

39.771,00

Summe

 

146.109,60

927.990,00

43.832,88

278.397,00

 

Leitprojekte

Im Rahmen des Zukunftskonzeptes sollen erste Leitprojekte für die Handlungsfelder benannt werden. Die Leitprojekte gelten nicht als Leuchtturmprojekte, sondern dienen vielmehr dazu, zeitnah in die Umsetzung der Zukunftskonzepte einsteigen zu können.

 

„Health Innovation Space“

Der Health Innovation Space als Leitprojekt für das Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ soll ein Innovationsraum für bedarfsgesteuerte und anwendungsbezogene Produktentwicklung im Gesundheitsbereich (Diagnostik, und Therapie, Pflege, Altenpflege und Krankenhausorganisation) sein. Hier können Medtech-, Pharma- und Digital-Health-Produkte von Startups dieser Branche in Testumgebungen klinische und regulatorische Anforderungen erfüllen und durch die Gründung eines Netzwerks von Leistungserbringerinnen und -erbringern, Unternehmen, Kostenträgern und Vertriebsexpertinnen und -experten unterstützt werden.

 

Ziel ist es, eine Unterstützungslandschaft zur Umsetzung neuer Produkte und Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette bis hin zur Implementierung zu befördern.

     Innovative Unternehmen werden an Region gebunden

     Stärkung der Innovationskultur im Gesundheitsumfeld

     Positive Auswirkung auf Arbeitsumfeld, Entgegenwirken Fachkräftemangel

 

„Digitaler Kulturweg“ (AT)

Der Kulturweg für das Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ soll gemeinsam mit der Hannover Marketing und Tourismus GmbH und der Hildesheim Marketing GmbH sowie den Partnerinnen und Partnern der Zukunftsregion entwickelt werden. Er zielt auf die gemeinsame und vertiefte Vermarktung fahrradtouristischer Angebote in Verbindung mit kulturellen Angeboten ab. Der Weg soll über eine App für die Einwohnerinnen und Einwohner erfahrbar gemacht werden. Das Projekt ist darauf ausgelegt, durch weitere touristische Angebote, z.B. digitale Wanderrouten, erweitert zu werden.

 

„SIC meets PULS“

Das in Hannover bestehende „Social Innovation Center“, welches Gründungsunterstützung im Sozialen und Kulturellen Bereich leistet, soll erweitert werden:

- Räumlich: Landkreis Hildesheim

- Inhaltlich: Kultur- und Kreativwirtschaft, Ehrenamt und ländliche Räume

Im Leitprojekt zur Verknüpfung der beiden Handlungsfelder sollen Innovationen mit Blick auf die Ziele für Nachhaltige Entwicklung unterstützt und angebahnt werden. Stattfinden sollen hier Zukunftsworkshops und Entrepreneurship Programme für die spezielle Zielgruppe. Die Verortung in Hildesheim soll im Kreativzentrum PULS am Hildesheimer Angoulêmeplatz stattfinden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Hildesheim arbeitet mit den Partnerinnen bzw. Partnern Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover, und dem Landkreis Hildesheim als Zukunftsregion Hannover-Hildesheim zusammen. Dies beinhaltet die Umsetzung des erstellten Zukunftskonzeptes und der dort beschriebenen Steuerungsstruktur. Erforderliche personelle und finanzielle Ressourcen werden bereitgestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

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