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Vorlage - 22/038  

Betreff: Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Oststadt" - Landschaftsfenster Ostend
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schumacher, Heidi
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
21.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
02.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
09.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.03.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.03.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
Entwurfsplanung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das o.g. Projekt ist Teil der Gesamtentwicklungsmaßnahme der ehemaligen Mackensen Kaserne und Bestandteil des Fördergebietes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Oststadt“.

 

Nachdem die Baustraßen erstellt worden und die Bautätigkeit im Ostend sehr stark angelaufen ist, erfolgt nun der nächste Schritt. Im neuen Wohnquartier Ostend in der Hildesheimer Oststadt soll in 2023/24 mit dem Bau des zentralen Freiraums, dem „Landschaftsfenster“ begonnen werden.

 

Zur Realisierung der Freiraumplanung und Begrünung des ehem. Kasernengeländes wurden die notwendigen Ingenieurleistungen der Objektplanung Freiraumplanung (nach HOAI 2013) auf Grundlage des Rahmenplans im Juni 2016 an das Büro Chora blau vergeben (s. Vorlagen 16/126).

 

Für das Vorhaben liegt nun, nachdem im Sommer 2021 eine Beteiligung stattgefunden hat und deren Anregungen in den Entwurf eingearbeitet worden sind, der abschließende Entwurf vor, der derzeit in die Ausführungsplanung übergeht.

 

Entwurfsbeschreibung

 

Als zentrales und großzügiges Landschaftsband bildet das sogenannte „Landschaftsfenster“ das Rückgrat des Ostends. Es verbindet den im nördlichen Abschnitt gelegenen Quartiersplatz mit dem im Süden als Abschluss der Nord-Süd-Achse ausgebildeten kleinen Spielplatz.

Das „Landschaftsfenster“ wird von durchgängigen Wiesen- bzw. Rasenflächen geprägt, die durch einzelne Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie kleinere Verbindungsplätze unterbrochen und gegliedert werden. In drei Bereichen weiten sich die Wiesen- bzw. Rasenflächen auf und rahmen größere Spiel- und Aufenthaltsbereiche, die mit entsprechenden Ausstattungselementen zum Verweilen und Spielen einladen. Die einzelnen Platz- und Aufenthaltsbereiche werden durch einen durchgängigen, geschwungenen Weg miteinander verbunden, wodurch auch querende Wegebezüge zwischen den Wohnquartieren geschaffen werden.

Die an dem „Landschaftsfenster“ gelegenen Wohnblöcke sind über die jeweiligen Stichstraßen mit den Wegen und Plätzen verbunden.

Das „Landschaftsfenster“ wird entlang der Wohnblöcke beidseitig von zwei Rad- und Fußwegen flankiert, über die die Gebäude zudem von der Feuerwehr erschlossen werden können. Der Wegebelag entspricht dem Pflasterbelag des Quartiersplatzes und setzt diesen somit in den Wegeachsen gestalterisch fort.

 

Innerhalb der Wiesenflächen erzeugen zusätzliche Gehölzpflanzungen aus unterschiedlichen Solitärbäumen eine eigene, aufgelockerte räumliche Struktur, die einen Kontrast zu den klaren Raumkanten der Bebauung formuliert. Darüber hinaus sind die Rasen- und Wiesenflächen leicht modelliert, sodass sich auch über das Relief die bewegte Landschaft des „Landschaftsfensters“ absetzt.

 

Als Leitbild für die raumbildenden Solitärgehölze im „Landschaftsfenster“ werden einzelne einheimische Arten ausgewählt, die stellvertretend für ausdrucksvolle und charakteristische Parkbäume stehen. Dieses Sortiment wird im Hinblick auf Größe, Habitus und einzelne Standorte gemäß der räumlichen Wirkung differenziert. Ergänzt werden die Solitärbäume vereinzelt durch Kletterbäume sowie unterschiedliche Obstbäume, die bestimmte Parkbereiche hervorheben.

 

Den Kopf des „Landschaftsfensters“ bildet als nördlicher Abschluss der Quartiersplatz, der zugleich den Schnittpunkt der beiden sich hier querenden Haupterschließungen formuliert.

 

Angrenzend an den Quartiersplatz bildet der Spielplatz für Schulkinder den Auftakt des Parkbandes. Er ist durch Bewegungselemente, wie Findlinge, Kletterbäume, Balancierpfade und eine größere Kletterstruktur geprägt und wird von Sitzelementen und Jugendbänken begleitet. Innerhalb der Wegeaufweitung sind Tischtennis- bzw. Teqball-Tische integriert. An diesen Spielbereich schließt sich eine Wiesenfläche an, die zum Teil mit Obstbäumen bepflanzt ist.

 

Südlich des querenden Platzes befindet sich die Spielfläche mit Seilbahn, einem Kletterbaum und einer Schaukel, die das Bewegungsangebot im „Landschaftsfenster“ bereichern. Bis zu dem querenden Platz im Süden dominiert wieder eine baumbestandene Blumenwiese das Parkband.

 

Der nur in Ausnahmefällen überfahrbare, gepflasterte Fahrweg zwischen den Wohnblöcken wird an der östlichen Seite räumlich durch einen Platz mit wassergebundener Wegedecke aufgeweitet, der als Boule-Fläche mit Feldeinfassungen und Sitzbänken ausgestattet ist.

 

Den südlichen Abschluss des „Landschaftsfensters“ bildet der durch Vegetation vom Platz abgetrennte Spielgarten für Kleinkinder, der in einen Sandspiel- sowie einen Kletterbereich gegliedert ist. Neben einem Sandspielturm wird der Sandspielbereich durch Hüpfplatten und Holzstämme geprägt, wohingegen im Kletterbereich eine Kletterspielkombination mit Rutsche angelegt ist. Die zusätzliche Anordnung von Wipp-Tieren bereichert in beiden Bereichen das Bewegungsangebot. Die umlaufenden Wegeflächen sind mit Bänken und Tisch-Bank-Kombinationen ausgestattet.

 

Nutzung

 

Vorranging wird das Landschaftsfenster von den Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern genutzt. Durch seine quartiersübergreifende Anbindung stellt das Landschaftsfenster eine Ergänzung der Freianlagen für die Oststadt aber auch für die Gesamtstadt dar.

 

Finanzierung

 

Die Gesamtbaukosten für das Landschaftsfenster betragen nach der Kostenberechnung (DIN 276) gem. der Entwurfsplanung rd. 1.220.000,- € (brutto). Darin sind alle Spielgeräte, die Erschließungsanlagen, die Landschafts- und Erdbauarbeiten sowie die Beleuchtung enthalten. Zuzüglich Baunebenkosten sowie Planungs- und Ingenieursleistungen (20 %, 244.000,- ) entsteht ein Gesamtvolumen der Ausgaben i. H. v. rd. 1.464.000,- (alle Angaben in Brutto). 

 

Dies entspricht bei einer Gesamtfläche von rd. 9.380 m² einen Kosten-Flächen-Index i. H. v. rd. 130,- /m². Im Vergleich liegt die Anlage somit im mittleren Bereich und kann mit dem nördlichen Teil der Grünanlage Steingrube (132,- /m²) und dem Scharnhorsthof (159,- /m²) in der Hildesheimer Oststadt verglichen werden.

 

Die Mittel stehen zum Teil schon in 2022 zur Verfügung bzw. werden für den Haushalt 2023 in die Haushaltsplanung eingebracht. Gem. Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) im Rahmen der Städtebauförderung sind die Investitionskosten berücksichtigt und vorgesehen. Die Grünanlage zählt zu den Erschließungsanlagen. Abzüglich der Erschließungsbeiträge für das Landschaftsfenster betragen die förderfähigen Kosten 1.115.117,- €. Die förderfähigen Kosten werden mit mind. 2/3 durch Fördermittel von Bund und Land ko-finanziert.

 

Gem. der Berechnung der förderfähigen Kosten beträgt der kommunale Eigenanteil rd. 371.705,- .“

 

Durchführung

 

Im Frühjahr 2022 wird die Ausführungsplanung erstellt. Der Baubeginn des südlichsten Bereiches ist für Ende 2022 geplant. In 2023 ist der Baubeginn der weiteren Teilbereiche des Landschaftsfensters anvisiert. Diese Angaben sind vorbehaltlich der Witterung während der Bauphase.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf für das Landschaftsfenster im Ostend und der Kostenberechnung wird zugestimmt. Bei bedeutsamen Änderungen (z. B. Änderung der Nutzungseinheiten) oder einer Abweichung von mehr als 10 % der berechneten Kosten im Rahmen der Ausführungsplanung werden die Gremien erneut beteiligt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Folgekostenabschätzung

- Entwurfsplanung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (411 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurfsplanung (1084 KB)      
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