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Vorlage - 22/037  

Betreff: Änderungen zur Aufnahme der Hildesheimer Neustadt in das Städtebauförderprogramm - "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Dirk
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
16.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
21.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
02.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
09.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.03.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.03.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
ISEK & VU Hildesheim Neustadt – Ergänzungsblätter (2. Fassung - Stand Januar 2022) für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm »Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne«, incl. Gebietsabgrenzung und Kosten- und Finanzierun  

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Sachverhalt:

 

Anlass:

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 25.05.2020 (siehe Vorlage 20/109) wurde die Aufnahme der Neustadt in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ für das Programmjahr 2021 erstmals beantragt. Die Neustadt wurde im Jahr 2021 nicht in das Städtebauförderprogramm aufgenommen, jedoch hat die Stadt Hildesheim vom Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen & Klimaschutz (MU) und vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser(ARL) die Empfehlung bekommen, sich für das Jahr 2022 erneut auf das Programm zu bewerben. Die Stadt Hildesheim hat sodann die Hildesheimer Neustadt erneut für das Programmjahr 2022 angemeldet. Dies wurde durch den Ratsbeschluss vom 12.07.2021 (siehe Vorlage 21/162) bestätigt.

 

Für das laufende Verfahren zur Anmeldung ergeben sich Änderungen im Maßnahmenumfang, in der Kosten- und Finanzierungsübersicht und in der Gebietsabgrenzung des Fördergebietes, welche auf Empfehlungen und Absprachen im Zuge der Bereisung der Neustadt durch das MU und durch das ARL vom 12.10.2021 zurückzuführen sind. 

 

Änderungen aufgrund von gesetzlichen Neuregelungen, die Maßnahmen im Städtebauförderprogramm im veränderten Umfang fördern, wurden bereits in der Vorlage 21/162 im Mai 2021 eingearbeitet und bleiben erhalten.

 

Ergänzung zum Erneuerungskonzept:

 

Der Gesamtmaßnahme wird die Einzelmaßnahme „Grünanlage Sedanallee“ zugefügt und unter Voraussetzung, dass die Neustadt in die Städtebauförderprogramm aufgenommen wird, aus dem Förderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Entwicklung - Hohnsensee mit Wallanlagen“ herausgenommen. Die Ziele und die möglichen Maßnahmen für die Sedanallee werden aus dem ISEK Hohnsensee mit Wallanlagen weitestgehend übernommen. Da der Kostenrahmen für die Einzelmaßnahme Sedanallee auf Empfehlung des MU/ARL neu angesetzt werden kann, ist es nun möglich die im ISEK Hohnsensee mit Wallanlagen „aussortierten“ Bausteine größtenteils wieder mit einzubeziehen. Unter Berücksichtigung dieser Bausteine und der aktuellen Baukostensteigerungen (u.a. die aktuelle Ausschreibung zum Kehrwiederwall und –grund hat dies gezeigt) ergibt sich ein Ansatz mit brutto Baukosten von 80,- €/m2 (incl. Planungskosten 100,- €/m2).

 

Die zunächst geplante Einzelmaßnahme zur Erneuerung des Goschentores wird zurückgenommen und beschränkt sich auf den Anschluss der Annenstraße an das Goschentor. Ziel ist es den Eingangsbereich ins Quartier neu zu definieren, den Anschluss der Annenstraße an das Goschentor umzugestalten und die Grünverbindung zwischen Sedanallee und Kehrwiederwall & –grund zu verbessern.

 

Gebietsabgrenzung:

 

Die Abgrenzung für das vorgeschlagene Fördergebiet beinhaltet nun den Bereich der Sedanallee und die Flurstücke im Bereich Gelber Stern, der Friedrich-List-Schule (Wollenweberstraße) und an der Westseite des Hindenburgplatzes in ihrer vollständigen Ausdehnung. Gleichzeitig wird die Abgrenzung im Kreuzungsbereich des Goschentors enger gefasst.

 

Kosten- und Finanzierungsübersicht:

 

Folgende Veränderungen ergeben sich für die Kosten- und Finanzierungsübersicht. Wie bereits in der Vorlage 21/162 im Mai 2021 erläutert, sind durch den Wegfall der Kappungsgrenze von 230,- €/qm für verpflichtende Maßnahmen des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die hier geplanten Maßnahmen nun in voller Höhe förderfähig. Die förderfähigen Kosten steigen hierdurch um ca. 4 Mio. €.

 

Unter den vorbereitenden Maßnahmen kommt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (50.000,- €) und ein Konzept für die Leerstandsaktivierung (20.000,- €). Zudem richtet sich der Verfügungsfonds stärker auf die Förderung der Kreativ- und Kulturförderung im Quartier. Das integrierte Quartiersmanagement wird nicht mehr mit 6% der Gesamtsumme, sondern mit einem niedrigeren Ansatz veranschlagt, der sich an den Mittelansätzen des Quartiersmanagements aus der Hildesheimer Nordstadt und dem Stadtfeld orientiert.

 

Der Mittelansatz für die Grünanlage „Sedanallee“ schlägt mit ca. 1,9 Mio. € zu Buche. Hingegen verringert sich der Ansatz am Goschentor. Für die bauliche Umsetzung der Leerstandsaktivierung werden 300.000,- € angesetzt.

 

Die voraussichtlichen Kosten der gesamten städtebaulichen Erneuerung werden auf ca. 19,4 Mio. € geschätzt. Der Förderbedarf beträgt davon ca. 10,6 Mio. €. Wegen der voraussichtlichen Durchführung der Sanierung im vereinfachten Verfahren, sind keine zweckgebundenen Einnahmen zu erwarten. Es werden allerdings für Teilbereiche NKAG-Beiträge erhoben, die entsprechend gegenzurechnen sind. Die NKAG-Beiträge belaufen sich auf ca. 3,4 Mio. €. Die Anteile für den Klimaschutz und für die Anpassung an den Klimawandel wurden je Maßnahme geschätzt und pauschal erhoben. Diese Anteile belaufen sich bezogen auf das Gesamtvolumen des Projektes auf etwa ca. 3,3 Mio. €.

 

Der kommunale Anteil beläuft sich auf ca. 5,3 Mio. Euro. Auf 15 Jahre verteilt, entspricht das einem Kostenrahmen von ca. 354.000,- € jährlich.

 

Im Gesamtansatz sinken die Eigenmittel der Stadt Hildesheim im Vergleich zur Programmanmeldung zum Förderjahr 2021 von ca. 6,7 Mio. € auf ca. 5,3 Mio. €. Der Anteil von Bund und Land steigt von ca. 7,8 Mio. € auf ca. 10,6 Mio. €.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Anpassungen in der Gebietsabgrenzung und der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) werden in der hier vorliegenden Form beschlossen.

 

Der durch Einnahmen sowie durch Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Gesamtkosten wird von der Stadt Hildesheim durch Eigenmittel finanziert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Folgekostenabschätzung

- ISEK & VU Hildesheim Neustadt – Ergänzungsblätter (2. Fassung - Stand Januar 2022) für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne«, incl. Gebietsabgrenzung und Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (412 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich ISEK & VU Hildesheim Neustadt – Ergänzungsblätter (2. Fassung - Stand Januar 2022) für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm »Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne«, incl. Gebietsabgrenzung und Kosten- und Finanzierun (1995 KB)      
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