|
|
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 16.11.2020 (Vorlage 20/392) wurde dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage 20/338 „Umsetzung eines stadtteilübergreifenden Müllkonzepts“ durch den Verwaltungsausschuss zugestimmt.
Der Beschluss beinhaltete, dass die Stadt Hildesheim den ZAH und das Stadtteil- management bei der Umsetzung des Müllkonzeptes mit Entwicklung einer Müllapp u. ä., Meldewegen, Aktionen und der Umsetzung der Erprobungsphase unterstützt.
Mit Beschluss vom 21.12.2020 (Vorlage 20/440) wurde dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe die Unabhängigen/FDP zur Vorlage 20/418 „Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021“ zugestimmt. Der Beschluss beinhaltete, dass beim Konto 53701 „Aufgaben der Zusammenarbeit mit dem ZAH“ für die Erprobungsphase als Mitfinanzierung für die Einrichtung einer Stelle Projektkoordination beim ZAH 10.000,- € zur Verfügung gestellt werden. Bis zur Erreichung dieses Zieles wurden die Finanzmittel mit einem Sperrvermerk versehen.
Anfang des Jahres 2020 wurde durch den ZAH mit der Projektkoordination ein externes Beratungsbüro, mit dem der ZAH schon seit längerem auf dem Gebiet der Abfallberatung zusammenarbeitet, beauftragt. Das Projekt wurde im März 2021 gestartet (siehe Vorlage 21/131) und im Zweckverbandausschuss am 18.05.2021 mit seinen Inhalten vorgestellt (siehe Anlage 1). Die Mitglieder des Ausschusses, unter anderen auch die Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Hildesheim, nahmen das Projekt zustimmend und wohlwollend zur Kenntnis.
Auch dieses Projekt stand unter den Beschränkungen der Corona Pandemie. So konnten nicht alle Beratungsaktionen und Maßnahmen durchgeführt werden. Die Projektdauer wurde daher in Abstimmung mit allen Beteiligten bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Untere Abfallbehörde hat im Zeitraum vom 01.03.2021 bis 31.12.2021 der Projektkoordination für den Stadtteil Nordstadt 75 Meldungen über wilde Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen mitgeteilt, die der ZAH im Rahmen des Projektes kurzfristig beseitigt hat. Insgesamt gingen 2021 bei der Unteren Abfallbehörde 867 Meldungen (2020: 1255 Meldungen) über wilde Müllablagerungen auf öffentlichen und privaten Flächen im Stadtgebiet ein. Nach Ermittlungen des Stadtordnungsdienstes wurden 475 Meldungen an die Entsorgungspflichtigen (Abfallverursacherinnen und -verursacher oder Abfallbesitzerinnen und -besitzer, die Verwaltung oder den ZAH) zur Beseitigung weitergeleitet. Weiter wurden 21 Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten gegen die ermittelten Verursacherinnen und Versucher gefertigt. Ende des Jahres legte der ZAH den Abschlussbericht des Projektes für 2021 vor. Dieser wird in der Sitzung von Herrn Grampe vom ZAH vorgestellt. Der ZAH hat sich bereit erklärt die Kosten für die Projektkoordination vollständig zu übernehmen. Weiter hat der ZAH die Stadt gebeten, die zusätzlichen Kosten für die sofortige Beseitigung der „wilden Müllablagerungen“, entsprechend dem Müllkonzept, anteilig zu übernehmen.
Hinweis:
Mit Beschluss vom 20.12.2021 (Vorlage 21/395) wurde dem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU Fraktion, der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die PARTEI und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP und somit den in der Änderungsliste zum Haushalt 2022 enthaltenen Punkten zugestimmt. Der Beschluss beinhaltet u.a. die Zurverfügungstellung von mindestens einem Betrag von 10.000,- € zur weiteren Umsetzung des stadtteilübergreifenden Müllkonzeptes und die Beauftragung der Verwaltung Gespräche mit dem ZAH, Hauseigentümerinnen und -eigentümern etc. zur Finanzierungsgrundlage zur führen.
Beschlussvorschlag:
Der vom Rat beschlossene Sperrvermerk (Produktkonto 5370100 4315000, Beschluss vom 21.12.2020, Vorlage 20/440) wird für das Jahr 2021 aufgehoben. Der Betrag i. H. v. 10.000,- € zur Finanzierung des Projektes Stadtteilübergreifendes Müllkonzept (zusätzliche Kosten für die Beseitigung wilder Müllablagerungen) wird zur Auszahlung freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Informationsvorlage des ZAH
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Informationsvorlage des ZAH (225 KB) |