|
|
Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim unterstützt seit 2014 wieder Investitionen im Sportbereich. Bislang wurden die Haushaltsmittel an die Sportvereine nach allgemeinen Grundsätzen vergeben, die sich im Laufe der Jahre entwickelt hatten, es gab aber keine offiziellen Richtlinien. Da in der letzten Zeit einige Maßnahmen nicht verwirklicht wurden, hat es sich als sinnvoll erwiesen, eine rechtlich belastbare Richtlinie für die Zuschussvergabe an die Vereine (Formeller Sport) zu entwickeln, die auch die Rückforderung regelt. Dabei wurde die bisher gängige Praxis berücksichtigt und die übliche Verfahrensweise von anderen Städten bzw. anderen Institutionen zugrunde gelegt; zudem wurden auch Verweise auf andere Rechtsvorschriften aufgenommen.
In der neuen Richtlinie ist jetzt vorgesehen, dass Zuschussmittel, die nicht binnen eines Jahres nach Bewilligung verwendet wurden, seitens der Stadt Hildesheim zurückgefordert werden können, falls nicht eine Fristverlängerung vereinbart wurde.
Die Höhe des Eigenanteils der Sportvereine wurde an die Zuschussrichtlinien des Landessportbundes Niedersachen e.V. (LSB) angepasst, die nur noch Eigenmittel in Höhe von 10 % ohne Anrechnung der Eigenleistung vorsehen. In früheren Jahren wurde ein Eigenanteil von 20 % inklusive der Eigenleistung des Vereins gefordert. Die Richtlinien des LSB wurden auch deshalb geändert, weil die Bemessung der Eigenleistung eines Vereins schwierig ist. Die neue Regelung soll analog in die städt. Richtlinie übernommen werden, um den Vereinen die Antragstellung zu erleichtern.
Dies vorausgeschickt, ist festzustellen, dass die Richtlinie keine neuen Einschränkungen für die Vereine beinhaltet.
Gemäß den Haushaltsbegleitbeschlüssen (Vorlage 16/044-1 Ziffer 23) sollen von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei Bedarf 10.000,- € für den vereinsungebundenen Sport (Informeller Sport) verwendet werden. Für den vereinsungebundenen Sport sind keine Richtlinien notwendig, weil es sich in der Regel nicht um reale Zuschüsse an Dritte handelt. Meist befinden sich nämlich die Flächen im direkten städt. Eigentum, sodass die bewilligten Haushaltsmittel nur hausintern umgebucht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie für die investive Sportförderung der Stadt Hildesheim im Bereich des Vereinssports wird beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Richtlinie investive Sportförderung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Richtlinie investive Sportförderung (309 KB) |