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Vorlage - 21/375  

Betreff: Auf Antrag der CDU-Fraktion: Unterstützung der Grundschulen in der Corona-Pandemie
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Information
30.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

 

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind bisher nicht geimpft und sind somit dem Virus schutzlos ausgeliefert. Viele Maßnahmen sind nötig, um die Risiken bestmöglich zu minimieren. Es ist zwingend notwendig, sämtliche Vorkehrungen zu schaffen, um die Kinder im Präsenzunterricht zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, in einer adäquaten Lernumgebung Wissen vermittelt zu bekommen und Lernerfahrungen sammeln zu können. Die Lehrerinnen und Lehrer versuchen dies bestmöglich zu gewehrleisten, was aufgrund der durch die Corona-Pandemie nötigen Hygiene- und Lüftungskonzepte nicht leicht ist.

 

Doch vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Pandemiesituation brauchen die Kinder und die Lehrenden bzw. die Schulen Hilfe und Unterstützung. Das Land Niedersachsen hat diesen Unterstützungsbedarf erkannt und daher speziell für die Klassenstufen 1-6 ein Förderprogramm aufgelegt, damit dort der Schutz erhöht werden kann. Über das Kultusministerium wurde ein Programm initiiert, aus dem technische Lüftungsunterstützungsmaßnahmen für Klassen- und sonstige Unterrichtsräume der Schuljahrgänge 1-6 beschafft werden können. Ziel dabei ist es, die Virenbelastung in Klassenräumen mit geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten zu reduzieren.

 

Bei diesem Programm geht es beispielsweise um einfache Zu-/Abluftanlagen (Fensterventilatoren). Diese saugen als Verdrängungslüftung montiert, die warme Luft oben an der Klassenraumdecke ab und über eine Zuluftöffnung (z.B. im Oberlicht) strömt kalte Luft in den Raum nach. Diese Art der Lüftung ist energetisch am günstigsten. Aufgrund dieses einfachen Prinzips können solche Ventilatoren in fast allen Klassen- und Unterrichtsräumen mit geringem Aufwand eingebaut werden, wenn die „verbrauchte“ Luft an der Decke abgeführt wird.

 

Die Fördermöglichkeit besteht unabhängig davon, „ob die Räume gut oder weniger gut belüftet werden können, die Fensterventilatoren könnten so oder so angeschafft werden.“, wie es auf der Internetseite des Kultusministeriums heißt. Und weiter: „Diese Lösungen sind eine unkomplizierte Alternative und Flankierung des Bundesprogramms zum Neueinbau von stationären Raumlufttechnischen - Anlagen (RLT) …“. Bei der Anschaffung und dem Einbau übernimmt das Land 80 Prozent der Kosten, 20 Prozent übernehmen die Schulträger, wobei die Fördermaßnahme bis zum 30.11.2021 läuft.

 

Das Max-Planck- Institut hat durch Forschungen nachgewiesen, dass die Virenbelastung im Klassenraum deutlich minimiert werden kann und die Luftqualität gesteigert wird. Unabhängig von solchen Ventilatoren betont das Kultusministerium in einer weiteren Veröffentlichung vom 01.09.2021, dass „mobile Luftfiltergeräte“ weiterhin vom Land gefördert werden. Förderfähig ist dabei die Anschaffung/Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können. Das gilt auch, „wenn der erforderliche Platz vor den geöffneten Fensterflügeln im Raum nicht vorhanden ist und die Fensterflügel somit in den Sitzbereich der Schülerinnen und Schüler hineinragen und diese daher während des Lüftens ihre Plätze verlassen müssen.“

Laut dem Rundschreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes vom 15.11.2021 geht „die Anschaffung der mobilen Geräte durch die Schulträger nur schleppend voran“. Kinder haben ein Recht auf Bildung. Dieses muss ihnen auch in einer Pandemie gewährt werden, so dass Schutzmaßnahmen oder unterstützende Maßnahmen ergriffen werden sollten. Deshalb stellen sich folgenden Fragen:

 

- Hat die Verwaltung Fördergelder über das Programm beantragt?

- Wenn ja, welche Schulen / wie viele Klassenräume sollen damit ausgestattet werden?

- Wenn nein, warum hat der Schulträger in seiner Verantwortlichkeit für den Schutz der

  Gesundheit der Kinder nicht gehandelt und die kostengünstige und effektive Maßnahme  

  „Ventilatoren“ initiiert? Welche Gründe sprechen gegen Nutzung der Ventilatoren?

- Sind diese nicht auch unabhängig von Corona für den Luftaustausch in den Schulen

  sinnvoll?

- Sollten diese Geräte, die gerade jetzt in der kalten Jahreszeit das Lüften sinnvoll

  unterstützen und die helfen die Luft schnell auszutauschen nicht eingebaut werden bzw.

  genutzt werden?

- Beabsichtigt die Verwaltung, sollte die Förderung über den 30.11.2021 hinaus verlängert

  werden, diese dann in Anspruch zu nehmen?

- Die Stadt hat über eine Abfrage und Bedarfsanalyse die Räume ermittelt, die der Kategorie

  2 unterliegen, also eingeschränkt zu belüften sind, um dafür RLT-Anlagen zu beschaffen.

  Wurde aufgrund der skizzierten Regelungen - Platz vor geöffneten Fensterflügeln nicht  

  vorhanden – eine neue Abfrage durchgeführt?

- Wenn ja, wie waren die Ergebnisse?

- Wenn nein, wann wird diese durchgeführt?

- Welche (anderen) Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, um die Grundschulen  

  während der Corona-Pandemie und vor allem in der kalten Jahreszeit zu unterstützen?

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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Anlage/n:

 

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