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Sachverhalt:
Die Stadt hat Bischof Janssen im Jahr 1987 die Ehrenbürgerschaft verliehen.
Inzwischen sind schwerwiegende Vorwürfe bekannt geworden, die nach intensiver Prüfung durch das Bistum von diesem auch bestätigt wurden.
Diese Verfehlungen sind so schwerwiegend, dass sie eine breite Öffentlichkeitswirkung haben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Ehrenbürgerschaft von Bischof Janssen nicht mehr länger vertretbar und muss posthum entzogen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Ehrenbürgerschaft des Bischof Janssen wird entzogen.
Anlage/n:
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