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Sachverhalt:
Die Hildesheim Marketing GmbH beabsichtigt unter anderem auch zur Revitalisierung der Hildesheimer Geschäftswelt und zur Stärkung der Hildesheimer Innenstadt in diesem Jahr in der Zeit von 22. November bis zum 22. Dezember wieder den Hildesheimer Weihnachtsmarkt durchzuführen. Insbesondere der lokale Einzelhandel sowie die Hotellerie profitieren unmittelbar von dieser Maßnahme.
Das Land Niedersachsen hat mit Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung die Durchführung von Weihnachtsmärkten geregelt und hierfür diverse Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen (§ 11 b Niedersächsische der Corona-Verordnung). Danach dürfen unter anderem Bewirtungsleistungen und Leistungen von Fahrgeschäften auf einem Weihnachtsmarkt nur gegenüber Personen (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) erbracht werden, die über einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Nachweis über eine negative Testung verfügen (3G-Regelung). Die Kontrolle über das Einhalten dieser Regelung kann dabei beispielsweise durch
a) das Umschließen des Geländes des Weihnachtsmarktes mit Zugangskontrollen an zentralen Zugängen oder
b) Unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnung der berechtigten Personen vor der Entgegennahme jeglicher Bewirtungsleistungen oder Leistung eines Fahrgeschäfts auf dem Weihnachtsmarkt oder
c) dezentrale Überprüfungen der berechtigten Personen durch die Standbetreiberinnen und -betreiber vor Erbringen ihrer Bewirtungskosten oder Leistungen eines Fahrgeschäfts
erfolgen.
Die Umsetzung durch Einzäunung und zentrale Zugangspunkte kommt für Hildesheim aus räumlichen Gründen nicht in Frage. Eine räumliche Verlagerung des Marktes auf Flächen außerhalb der zentralen Innenstadt scheidet unter anderem deshalb aus, da der Markt dann seine wichtige Funktion für Einzelhandel und Hotellerie verlieren würde.
Die Umsetzung durch individuelle Kontrollen an den Ständen ist grundsätzlich möglich, scheidet jedoch aus praktischen Gründen aus, da auch Konsumentinnen und Konsumenten auf dem Marktgelände verlässlich 3G nachweisen müssen. Diese Variante setzt unter anderem voraus, dass in einer Gruppe jede Person einzeln Getränke und Speisen nur für sich erwerben müsste.
Die Hildesheim Marketing GmbH hat als Betreiberin des Hildesheimer Weihnachtsmarktes daher eine Variante mit Bändchen als einzigen für Hildesheim gangbaren Weg zur Umsetzung der 3G-Regelung identifiziert. Dies ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu den Vorjahren verbunden.
So werden unter anderem drei Kontrollstellen eingerichtet, die jeweils personell besetzt werden müssen. Die Standorte sind für Hoher Weg/Ratsapotheke, Almstraße/Jakobikirche und Platz an der Lilie vorgesehen. Dort werden an Besucherinnen und Besucher nach erfolgter 3G-Kontrolle verschiedenfarbige Tagesbändchen aus Papier oder aus Wunsch der Kundinnen und Kunden Stoffbändchen zur mehrtägigen Nutzung (nur an Geimpfte und Genesene) ausgegeben. Das Personal für die Kontrollstellen wird bei Sicherheitsdiensten angefragt. Dadurch wird eine hohe Verlässlichkeit bei der Standbesetzung erzielt. Überdies sind Mitarbeitende von Sicherheitsunternehmen geübt in Deeskalation, zumal an den Kontrollstellen aus Erfahrungen anderer Veranstaltungen heraus mit Unmut und Ausfälligkeiten bestimmter Personengruppen zu rechnen ist, welche die Coronamaßnahmen für sich ablehnen. Für die drei Kontrollstellen sind jeweils eigene Marktstände mit entsprechender Kennzeichnung vorgesehen.
Für die Umsetzung der 3G-Regelungen und die damit verbundene Durchführung der skizzierten Maßnahmen entstehen der Hildesheim Marketing GmbH weitere zusätzliche Kosten, die durch die Gesellschaft mit ca. 25.000,- € (netto) beziffert werden. Der Betrag setzt sich dabei aus Kosten für das Personal an den Kontrollstellen i.H.v. ca. 18.600,- € (drei Kontrollstellen, 310 Arbeitsstunden je 20,- € die Stunde), den Kosten für die Kontrollstellen selbst i.H.v. ca. 5.000,- € (Anmietung der Stände für den Gesamtzeitraum. Kenntlichmachung der Stände, Aus- und Abbaukosten sowie Transportkosten und Energiekosten (Heizstrahler) für das Personal) und den Kosten für die Bändchen (ca. 1.500,- €) zusammen.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat im Jahr 2020 einen Sonderfonds zur Stärkung der heimischen Wirtschaft in Höhe von insgesamt 2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Aus diesem Topf wurden 978.000,- € im Rahmen des Existenzsicherungsfonds „HI-Zukunft“ und des Kulturhilfsfonds ausgezahlt. Die noch vorhandenen Mittel werden gemäß Ratsbeschluss vom 15.03.2021 zur Revitalisierung der Hildesheimer Geschäftswelt eingesetzt (siehe Vorlage 21/079). Hier wurden Mittel für diverse Maßnahmen in Höhe von 1 Mio. € gebunden. Damit stehen ungebundene Restmittel in Höhe von 22.000,- € aus dem Sonderfonds noch zur Verfügung.
Die Teilmaßnahme „Starthilfe/Unterstützung für Unternehmen“ mit einem Budget i.H.v. 120.000,- € wurde dabei bereits abgeschlossen. Aus diesem Teilbudget wurden 86.100,- € als Starthilfe/Unterstützung für Unternehmen und 20.000,- € für die Instandsetzungsarbeiten „Weihnachtsbeleuchtung“ (siehe Ratsbeschluss vom 12.07.21, Antrag 21/219) verwendet, sodass ein Restbudget i.H.v. 13.900,- € noch zur Verfügung steht.
Aktuell stehen somit ungebundene Mittel in Höhe von gut 35.000,- € aus dem Existenzsicherungsfonds zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Hildesheim Marketing GmbH bis zu 35.000,- € aus dem Existenzsicherungsfonds zur Finanzierung der coronabedingten Mehraufwendungen (3G-Kontrollen) zur Durchführung des Hildesheimer Weihnachtsmarktes zur Verfügung zu stellen. Zum Abruf der Mittel müssen die Kosten entsprechend nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hildesheim Marketing GmbH wird für die Durchführung der notwendigen 3G-Kontroll-maßnahmen auf dem Hildesheimer Weihnachtmarkt 2021 Mittel in Höhe von bis zu 35.000 € aus dem Existenzsicherungsfonds zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Kosten müssen entsprechend nachgewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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