Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 21/305-1  

Betreff: Bildung der Organe des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine und des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, FlorianBezüglich:
21/305
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.11.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Grafik  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Aufgrund von nachträglichen redaktionellen Änderungen, wird die Vorlage 21/305 ersetzt:

 

Sparkassenzweckverband und Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

  • Verbandsversammlung, Vorsitz in der Verbandsversammlung
  • Geschäftsführung und stellv. Geschäftsführung
  • Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
  • Mitglieder des Sparkassen-Regionalbeirates Hildesheim der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

 

Zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar und dem Landkreis Peine wurde anlässlich der Fusion der Sparkassen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, der u.a. die Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes vorgibt und weitere Regelungen zur Besetzung der Organe des als Träger fungierenden Sparkassenzweckverbandes sowie der Organe der Sparkasse enthält. Die Zusammensetzung der verschiedenen Organe gestaltet sich wie folgt:

 

Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine 

 

Verbandsversammlung

 

Nach § 4 Abs. 1 der Verbandsordnung besteht die Verbandsversammlung aus

 

a) den Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder; die Vertretung eines Verbandsmitglieds (Rat, Kreistag) kann auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten in die Verbandsversammlung entsenden. Ist der Hauptverwaltungsbeamte ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsendet das Hauptorgan des betreffenden Verbandsmitglieds ein anderes seiner Mitglieder in die Verbandsversammlung.

 

b) Fünf weiteren Vertreterinnen oder Vertretern, von denen der Landkreis Hildesheim zwei Personen, die Stadt Hildesheim zwei Personen und der Landkreis Peine eine Person entsenden. Die vorstehend genannten Vertreterinnen oder Vertreter müssen für die Vertretung des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

Die Stellvertretung des der Verbandsversammlung angehörenden Hauptverwaltungsbeamten bzw. des an seiner Stelle entsandten Bediensteten bestimmt das jeweilige Verbandsmitglied.

 

Für die von den Vertretungen nach § 4 Abs. 1 a) Satz 2 und b) entsandten Mitglieder können von der jeweiligen Vertretung Ersatzpersonen benannt werden. Die Ersatzpersonen müssen ebenfalls für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein. Da das Amt des Geschäftsführers nach § 4 Abs. 1 des öff.-rechtl. Vertrages in der ersten Hälfte der Wahlperiode bei dem Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim liegt, ist an seiner Stelle ein Ratsmitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Mitgliedschaft dieses Ratsmitglieds endet, sobald der Oberbürgermeister nicht mehr Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes ist.

 

Das führt zu folgendem Besetzungsschlüssel:

 

Landkreis Hildesheim: Landrat Bernd Lynack + zwei Mitglieder

 

Stadt Hildesheim: Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer + zwei Mitglieder

 

Landkreis Goslar: Landrat Dr. Alexander Saipa

 

Stadt Goslar: Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk, ab 01.01.2022 Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner

 

Landkreis Peine: Landrat Henning Heiß + ein Mitglied

 

Vorsitz in der Verbandsversammlung

 

Die Verbandsversammlung wählt nach § 7 Abs. 1 der Verbandsordnung aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter eines Verbandsmitglieds für die Dauer von jeweils zwei ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. Vorsitzende sollen nach § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Wechsel in der genannten Reihenfolge der Landrat des Landkreises Goslar und des Landkreises Peine sein. Den Hauptverwaltungsbeamten, der nicht zum Vorsitzenden gewählt wird, wählt die Verbandsversammlung zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Danach sind für die Dauer von zwei ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) Herr Landrat Dr. Alexander Saipa zum Vorsitzenden und Herr Landrat Henning Heiß zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu wählen.

 

Geschäftsführung

 

Nach § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten für die Dauer von zwei 1/2 Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) gewählt. Der Verbandsgeschäftsführer darf der Verbandsversammlung nicht angehören. Die Verbandsversammlung regelt die Stellvertretung.

 

In § 6 des zwischen den Verbandsmitgliedern geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist festgelegt, dass das Amt des Geschäftsführers in der ersten Hälfte der Wahlperiode bei dem Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim liegt und nach zwei 1/2 Jahren zum Landrat des Landkreises Hildesheim wechselt. Zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter ist eine leitende Beamtin oder ein leitender Beamter der Stadt Hildesheim bzw. des Landkreises Hildesheim zu wählen.

 

Danach ist für die Dauer von zwei 1/2 Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) Herr Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes zu wählen. Zum stellvertretenden Geschäftsführer soll der Erste Stadtrat, Herr Malte Spitzer, gewählt werden.

 

Über die Entsendung der Mitglieder in die Verbandsversammlung und deren Stellvertretung bestimmt nach § 4 Abs. 1 a) und b) der Verbandsordnung die Vertretung der jeweiligen Träger. Bei der Benennung der zu entsendenden Personen ist das Verteilungsverfahren nach d'Hondt entsprechend anzuwenden. Bei der Benennung der Mitglieder für die Verbandsversammlung ist zu berücksichtigen, dass auf die hälftige Besetzung mit Frauen und Männern hinzuwirken ist.

 

Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind als Vertreterinnen und Vertreter der sie entsendenden Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des jeweiligen Rates bzw. Kreistages sowie des Verwaltungs- bzw. Kreisausschusses gebunden.

 

Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine


Bestimmung der zu entsendenden Mitglieder

 

Der Sparkassenzweckverband Hildesheim hat als Träger der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu entsenden.

 

Nach § 7 Abs. 1 der Sparkassensatzung besteht der Verwaltungsrat neben den Mitgliedern, die nach dem Nieders. Personalvertretungsgesetz (NPersVG) gewählt werden (Beschäftigtenvertreter) aus

 

a) der oder dem Vorsitzenden und

 

b) elf vom Träger entsandten Mitgliedern.

 

Der zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar und dem Landkreis Peine geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag bestimmt in § 7 Abs. 3, dass der jeweilige Verbandsgeschäftsführer Vorsitzender des Verwaltungsrates ist. Danach wird Herr Oberbürgermeister Dr. Meyer für die Dauer von zwei 1/2 Jahren (erste Hälfte der Wahlperiode) Vorsitzender des Verwaltungsrates.

 

nachrichtlich:

 

Außerdem ist vorgesehen, dass der Verwaltungsrat den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim oder der Stadt Hildesheim, der nicht Verbandsgeschäftsführer ist, hier also Herrn Landrat Bernd Lynack, zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählt. Des Weiteren ist bestimmt, dass der Verwaltungsrat den Landrat des Landkreises Goslar oder des Landkreises Peine zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wählt, mit der Maßgabe, dass diese sich entsprechend § 5 abwechseln sollen. Die Wahl der stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden obliegt dem Verwaltungsrat.

 

Die Mitglieder zu b) werden von den Verbandsmitgliedern vorgeschlagen. Nach § 7 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages sollen die Verbandsmitglieder, die nicht den Verwaltungsratsvorsitzenden stellen, ihre Hauptverwaltungsbeamten in ihren Vorschlag aufnehmen.

 

Danach ergibt sich folgender Besetzungsschlüssel:

 

Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer (Stadt Hildesheim)

 

elf vom Träger entsandte Mitglieder:

 

Landkreis Hildesheim:  Landrat Bernd Lynack + zwei Mitglieder

 

Stadt Hildesheim:  zwei Mitglieder

 

Landkreis Goslar:  Landrat Dr. Alexander Saipa + ein Mitglied

 

Stadt Goslar: Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk; ab 01.01.2022  Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner

 

Landkreis Peine:  Landrat Henning Heiß + zwei Mitglieder

 

Die vom Träger entsandten Mitglieder müssen nach § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) zur Vertretung eines der Verbandsmitglieder wählbar sein. Von den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Vertretung des Trägers entsandt werden, darf nicht mehr als die Hälfte dieser Vertretung (= Verbandsversammlung) angehören. Der geborene Vorsitzende wird bei der Berechnung nicht mitgezählt und auch nicht eingerechnet.

 

Daraus ergibt sich, dass von den vorstehenden 11 vom Träger entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrates maximal fünf der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes angehören dürfen. Da dem Verwaltungsrat bereits vier Hauptverwaltungsbeamte angehören, die auch Mitglieder der Verbandsversammlung sind, darf maximal ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates auch der Verbandsversammlung angehören.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen.

 

Bei der Wahl der neben den Hauptverwaltungsbeamten zu entsendenden Personen ist das Verteilungsverfahren nach d'Hondt entsprechend anzuwenden. Bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat ist zu berücksichtigen, dass auf die hälftige Besetzung mit Frauen und Männern hinzuwirken ist.

 

Bestätigung der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten

 

Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine gehören nach § 110 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (NPersVG) sechs Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Bediensteten an.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten müssen grundsätzlich selbst Beschäftigte der Sparkasse sein. Wenn den Beschäftigten jedoch mehr als zwei Sitze zustehen, dürfen gemäß § 110 Abs. 2 Satz 4 NPersVG von je drei Vertreterinnen oder Vertretern jede Dritte oder jede Dritte nicht Beschäftigte bzw. Beschäftigter der Einrichtung sein. Bei sechs zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern der Bediensteten ergibt sich, dass zwei davon nicht Beschäftigte bzw. Beschäftigter der Einrichtung sein dürfen. Für jeden der zu besetzenden Sitze wird mindestens die doppelte Anzahl der Personen gewählt, also acht Bedienstete und vier Nicht-Bedienstete.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter werden aus dem Kreis der gewählten Personen bestätigt. Als Ersatzmitglieder kommen nur diejenigen in Frage, die gewählt aber nicht als Mitglieder bestätigt wurden. Nach § 110 Abs. 4 NPersVG werden die gewählten Personen durch die Verbandsversammlung bestätigt. Die für die Bestätigung zuständige Stelle soll bei ihrer Entscheidung die sich aus dem Ergebnis der Wahl ergebende Reihenfolge der gewählten Personen berücksichtigen.

 

Die Beschäftigten der zukünftigen Sparkasse Hildesheim Goslar Peine haben am 28.09.2021 ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat gewählt. Die Namen der Gewählten sind im Beschlussvorschlag enthalten.

 

Mitglieder des Sparkassen-Regionalbeirates Hildesheim der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

 

In § 9 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Fusion der Sparkassen ist festgelegt, dass der Vorstand der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine jeweils einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Sparkasse Hildesheim, einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Sparkasse Goslar/Harz (als Nachfolger des bisherigen Wirtschaftsbeirates) und einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Kreissparkasse Peine einrichtet. Die Regionalbeiräte mit maximal 20 Mitgliedern setzen sich aus ausgewählten Firmen- und Privatkunden der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der jeweiligen Region zusammen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand der Sparkasse für die Dauer der jeweiligen Kommunalwahlperiode.

 

Die Sparkassen-Regionalbeiräte haben die Aufgabe, den Vorstand der Sparkasse aus ihrer besonderen Kenntnis der jeweiligen Regionen heraus zu beraten und zu unterstützen sowie den Kontakt der Sparkasse zur Bevölkerung und Wirtschaft zu vertiefen. Der Sparkassenbeirat kann Vorschläge und Anregungen unterbreiten.

 

Die Geschäftsordnung für den Sparkassen-Regionalbeirat sieht in § 2 Abs. 1 vor, dass 3 Mitglieder vom Kreistag des Landkreises Hildesheim vorgeschlagen werden. Personen, auf die die Ausschließungsgründe nach § 14 NSpG zutreffen, dürfen dem Sparkassen-Regionalbeirat nicht angehören.

 

Ausschließungsgründe nach § 14 NSpG:

*familiäre Beziehungen zu Mitgliedern des Vorstandes

*Beschäftigte des Trägers oder der Sparkasse mit Ausnahme der Beschäftigtenvertreter

*Angehörige von Konkurrenzunternehmen

*mehr als zehn Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien

*gesetzliche Vertreter eines von der Sparkasse abhängigen Unternehmens

*früheres Insolvenzverfahren

Die Mitglieder des Sparkassen-Regionalbeirates können sich nach § 5 der Geschäftsordnung im Verhinderungsfall nicht vertreten lassen.

 

Bei der Benennung der vorzuschlagenden Personen ist das Verteilungsverfahren nach d'Hondt entsprechend anzuwenden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1) Die Stadt Hildesheim wird in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine vertreten durch

 

a) Herrn Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer bzw. anstelle von Herrn Dr. Meyer nach dessen Wahl zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes durch folgendes

 

Ratsmitglied:  _________________________

 

Ersatzperson:  _________________________


b) sowie folgende Personen

 

 

Mitglied

Ersatzperson

1.

 

 

 2.

 

 

 

2) Herr Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung werden als Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a) Zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von zwei ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Landrat des Landkreises Goslar, Herr Dr. Alexander Saipa, gewählt.

 

b) Zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassen-zweckverbandes wird für die Dauer von zwei ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Landrat des Landkreises Peine, Herr Henning Heiß, gewählt.

 

c) Zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von zwei 1/2 Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Ingo Meyer, gewählt.

 

d) Zum stellvertretenden Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von zwei ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der erste Stadtrat, Herr Malte Spitzer, gewählt.

 

e) In den Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine werden folgende Personen entsandt:

 

der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Ingo Meyer, als Vorsitzender,

die folgenden zwei weiteren von der Stadt Hildesheim benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter,

 

1. _____________________

 

2. _____________________

 

       der Landrat des Landkreises Hildesheim, Herr Bernd Lynack,

       zwei weitere vom Landkreis Hildesheim benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter,

       der Landrat des Landkreises Goslar, Herr Dr. Alexander Saipa,

       die/der weitere vom Landkreis Goslar benannte Vertreterin bzw. Vertreter,

       der Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Herr Dr. Oliver Junk,
ab 01.01.2022 Oberbürgermeisterin Frau Urte Schwerdtner

       der Landrat des Landkreises Peine, Herr Henning Heiß, und

       die zwei weiteren vom Landkreis Peine benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter.

 

f) Folgende gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten werden als ordentliche Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine bestätigt:

 

Betriebsangehörige Vertreterinnen und Vertreter:

Nicht betriebsangehörige Vertreterinnen und

Ordentliche Mitglieder:

 

  Stefanie Kandulski

  Dirk Flindt

  Michael Wegener

  Kathrin Kelpe

Ordentliche Mitglieder:

 

  Kathrin Kemper

  Ilona Heitmann

 

 

Ersatzmitglieder:

 

  Marcel Schmidt

  Peter Smolinski

  Thomas Weitling

  Heike Möcker

 

Ersatzmitglieder:

 

  Peter Dinkloh

  Klaas-Hinnerk Horn

 

3. Für den Sparkassen-Regionalbeirat Hildesheim werden folgende Personen vorgeschlagen:

 

1. _____________________

 

2. _____________________

 

3. _____________________

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Grafik

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grafik (474 KB)      
Stammbaum:
21/305   Bildung der Organe des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine und des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine   18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen   Beschlussvorlage
21/305-1   Bildung der Organe des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine und des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine   18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen   Beschlussvorlage
Seitenanfang